Aber genau welche "gesetzlichen Pflichten" erfüllt man denn?
Genau darin besteht ja die Irritation in der Eingangsfrage.
Welches Gesetz einen zu den Angaben "motiviert", mag uninteressant sein...
...nicht jedoch, welches Gesetz einen dazu (vermeintlich?) verpflichtet.
Hier im Thread soll herausgefunden werden, weshalb im
Impressum von Internetseiten/Telemedien tlw. Bezug auf "RStV" (neben "TMG")?
genommen wird - und ob (und warum) eine Verpflichtung aus dem RStV heraus besteht, da dies unlogisch erscheint, offenkundig aber tlw. dort geregelt wird.
Warum redet ein Dummkopf dummes Zeug? Weil die anderen Trottel es vormachen, vielleicht? Vor Jahren gab es unzählige Distanzierungen auf Webseiten unter Bezug auf ein Urteil des LG Hamburg. Dabei hatte das Gericht das, was da jeweils als Grund für die Distanzierung behauptet wurde, nicht geurteilt und die Wenigsten, die diesen Disclaimer verwendeten, hatten das Urteil gelesen oder kannten die Hintergründe. Man schrieb ab, weil die anderen es auch hatten.
M. E. wäre die korrekte Vorgehensweise, dass man prüft, ob man zur Publikation einer Webseite gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Man prüft, welche das sind, erfüllt sie, und gut ist. Welche Gesetze das sind und die Motive für diese Gesetze ist zur Erfüllung der Auflagen und für das Verfahren selbst nicht von Belang. Das schließt nicht aus, dass man die Gesetze hinterfragt, aber natürlich nicht dadurch, dass man sie misachtet. Fragst du dich, welcher Paragraph in welchem Gesetz die sogn. Winterreifenpflicht enthält, welche Regeln der Betreiber eines Lifts einzuhalten hat, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Steuer auf Alkohol besteht und ob der Fleischer ein Gewerbe anmelden muss? Ich in der Regel nicht.
Ich kann den Gesetzen übrigens entnehmen, dass man für den Betrieb einer Website im sogn. Impressum einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen hat. In diesen Gesetzen steht an keiner Stelle, dass diese Pflicht (nur) dadurch (korrekt) erfüllt werden kann, in dem man den/die Paragraphen aufzählt, die die Grundlage für die Nennung des Namens einer realen Person bildet. Ob die Gesetze sinnvoll sind, der Kreis der Verpflichteten zu groß oder zu klein ist, usw. usf. kann man diskutieren. Aber was folgt daraus, selbst wenn man ein eindeutiges Ergebnis erzielen würde? Wobei ich nicht davon ausgehe, dass es Übereinstimmung geben wird. Und ist ein Ergebnis überhaupt verwertbar, und wenn ja wobei oder wofür? Die Diskussion ist doch schon vor Jahren geführt worden; vermutlich habe ich mich daran sogar beteiligt. Jugendsünde, sozusagen.
Dass in einem überregulierten Land die Zahl an Gesetzen, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen angeblich um die 100.000 erreicht, dazu kommt noch das, was die EU produziert, und es dabei eine ganze Reihe überflüssiger, blödsinniger Gesetze und Regeln gibt, geschenkt. Politiker messen sich selbst an den Gesetzen, die sie verändern und neu erfinden. Das ist nicht neu, nicht originell und häufig ärgerlich. Soll ich mich darüber wundern? Schrieb ich schon, dass ich die meisten Politiker für gierige, inkompetente, aufgeblasene Vollidioten halte? Nein? Na gut, jetzt habe ich es ja.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.