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Autor Thema: Blick.ch: So viel zahlt das Ausland für seine öffentlichen Sender  (Gelesen 1896 mal)

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Blick.ch, 28.11.2017

Wie viel sind unsere 451-Billag-Franken im Vergleich
So viel zahlt das Ausland für seine öffentlichen Sender

451 Franken zahlt jeder Schweizer Haushalt für die Nutzung von Radio und Fernsehen. Deutsche, Briten und Österreicher kommen billiger davon.

Von Julien Duc

Zitat
Pro Jahr zahlt fast jeder Schweizer Haushalt 451 Franken für den medialen Service public. Wenn man dies mit dem Ausland vergleicht, ist das viel:

Österreich: Drei Viertel an ORF
Auch die Österreicher zahlen eine geräteabhängige Rundfunkgebühr. […]

Deutschland: Keine Werbung nach 20 Uhr
In Deutschland gilt: ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung.Die geräteunabhängige Gebühr beträgt heute umgerechnet 245 Franken jährlich. […]

Vereinigtes Königreich: Seit eh und je werbefrei
Sie ist die Mutter aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die British Broadcasting Corporation (BBC). Auch die Briten müssen eine Empfangsgebühr bezahlen, wenn sie die TV-Programme nutzen wollen. Sie beträgt etwa 193 Franken […]

Italien: Gebühren via Stromrechnung
Stellvertretend für Skandinavien steht Dänemark, wo die Gebühren mit 385 Franken vergleichsweise hoch sind. Italien dagegen konnte die Gebühren letztens schrittweise senken. […]

Dass die SRG mehr kostet als das öffentlich-rechtliche TV- und Radioangebot im Ausland, hat drei Gründe: Erstens hat die Schweiz weniger Einwohner. Zweitens liegt es an der Viersprachigkeit des Landes: Alle anderen Länder müssen nur ein Programm in einer Sprache publizieren. Und drittens ist die Kaufkraft in der Schweiz höher als in Deutschland, Italien und Grossbritannien.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.blick.ch/news/politik/wie-viel-sind-unsere-451-billag-franken-im-vergleich-so-viel-zahlt-das-ausland-fuer-seine-oeffentliche-sender-id7655774.html


Anmerkung zu GB:
Kein Zwang für Nichtnutzer, die "TV-Tax-Fee" zu bezahlen. Selbst Beiträge aus der Mediathek dürfen als Nichtzahler angesehen werden. Lediglich das Schauen des "Live-Broadcastings" ist verboten.

Anmerkung zu Italien:
Auch wenn der Betrag über die Stromrechnung eingezogen wird, so hat man in Italien die Möglichkeit sich bei Nichtbereithalten eines Empfangsgeräts abzumelden.
Internetfähige PCs oder Smartphones ("neuartige Rundfunkempfangsgeräte") gehören hier nicht dazu.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2017, 19:50 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Anmerkung zu GB:
Rentner sind befreit.
Es wandern also nicht wie in Deutschland Rentner wegen Nichtzahlung ins Gefängnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2017, 19:49 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Anmerkung zu Österreich:
Geringverdiener und andere sozial Schwache sind mit Vorlage des Steuerbescheids befreit.

Ergänzende Fragen dazu:

1) Wozu wurde denn bitte hierzulande jeder zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

2) Wieso sind bei den österreichischen Stellen normal Arbeitsfähige beschäftigt, die also Lesen, Schreiben und sogar die Ziffern auf einem Steuerbescheid korrekt lesen und auswerten können? Wieso werden hierzulande bei ÖRR und LRA speziell auf den relevanten Stellen  bevorzugt "challenged persons" also Legastheniker (Gesetzesauslegung / Textbausteinschreiben) bzw. offensichtlich damit bzw. mit Dyskalkulie geschlagene Mitmenschen eingesetzt? Oder ist das nur ein billiger Vorwand offizieller Stellen zu behaupten, diese könnten all' das oben Genannte nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2017, 19:50 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

c
  • Beiträge: 873
Anmerkung zu D: man muss nach Kaufkraft-Paritäten umrechnen (zu deutsch: die Schweizer haben höhere Lebenshaltungskosten, verdienen aber auch mehr).

Wenn man sich die Mühe macht, kommt dabei raus, dass D pro Kopf den teuersten Staatsfunk der WELT hat. (Die Schweizer zahlen jedoch nicht viel weniger).


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Anmerkung zu GB: Radio ist frei, Schwarzweissfernsehen vergünstigt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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