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GEZ: Für Nichtzahler wird es eng

Begonnen von ChrisLPZ, 28. November 2017, 16:50

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TVFranz

#15
"GEZ: Für Nichtzahler wird es eng" , typische Angstmache der Zeitung "Die Rheinpfalz"!
Warum wird es da eng? Was soll dieses Geschwätz?

Dazu will ich anmerken, "Die Rheinpfalz" ist das regionale (Schmier)Blatt der Pfalz.
Sie hat das Problem, welches viele Zeitungen zur Zeit umtreibt: Ihr sterben einfach die Kunden weg. Ihre Leserschaft besteht hauptsächlich aus der Generation der Kriegskinder. Und die waren und sind relativ "systemkonform". Genau darauf schwört "Die Rheinpfalz" ihre kleinerwerdende Leserschaft ein. Nach dem Motto: Seid systemkonform und Euch wird nichts geschehen. Sichern sie sich vertraglich ab, blablabla........

Mir kommt die Galle hoch. Das hatten wir doch alles schon einmal in diesem Land. Widerstand und persönliche Freiheit wird erstickt, bis es ganz dunkel um die Nation wird. Und hinterher kommt reflexartig die Frage: Wie konnte das alles geschehen?
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

faust

#16
Zitat von: Ketzerkater am 30. November 2017, 17:15
Wäre das so zu verstehen, dass der "Zahlungspflichtige Beitragszahler innerhalb einer Wohngemeinschaft" faktisch eine Unter-Gebühreneinzugszentrale der Wohngemeinschaft ist, um die Forderung der jeweiligen Gebührenzentrale zu bedienen ?
Diese Dienstleistung sollte man sich dann auch vergüten lassen  ;D

... nein, ein voll korrekter Blockwart arbeitet selbstverständlich ehrenamtlich, weil er STOLZ  :police: darauf ist, das Vertrauen der Obrigkeit zu genießen !!!

azdb-opfer

Zitat von: cook am 28. November 2017, 22:21
Was passiert, wenn sich alle Studenten einer WG vor dem Meldedatenabgleich wieder in der Wohnung von Mama und Papa anmelden?

Wenn Mama und Papa nicht zahlen können (oder wollen), könnte der Student im schlimmsten Fall als Gesamtschuldner für die Eltern haften.

Aktuelles Beispiel:
ZitatAllein der Umstand, dass ein volljähriges Kind schon vor Eintritt der Volljährigkeit zusammen eine Wohnung bewohnt hat, führt nicht dazu, dass das Kind nicht als Gesamtschuldner für Beitragsforderungen, die nach Eintritt der Volljährigkeit entstanden sind, in Anspruch genommen werden kann.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2017/14_L_2551_17_Beschluss_20171006.html
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, AZ: 14 L 2551/17, Beschluss vom 06.10.2017