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  • GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr: 07. Dezember 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr  (Gelesen 12602 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Parallelen hierzu auch:
GERICHTSVERHANDLUNG, VG Karlsruhe, Fr. 29.09.17, ab 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24333.msg156305.html#msg156305

Die vom Einwohnermeldeamt fälschlicherweise als Wohnung an den SWR übermittelt, ist in Wahrheit eine Betriebsstätte, ein Cafe.

Der Kläger hat dies mit Dokumenten mehrmals dem SWR nachgewiesen, dass er dort nicht wohne, dieser hat aber nie darauf reagiert, worauf die Richterin "stinksauer" war und der Vertreter des SWR fast im Boden versunken ist. Wo keine Wohnung, da auch kein Zwangsbeitrag.

Das Ende der Verhandlung: Vergleich - Rücknahme der Bescheide und die kompletten Kosten des Verfahrens trug der SWR.

Aber im großen und ganzen ein erfolgreicher Tag.

Achso..noch zum Auslandsaufenthalt:

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
Zitat
Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html

Es ist anGerichtet!!!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 02:29 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

b
  • Beiträge: 465
Der nächste längere Urlaub, z.B. in der Urlaubszeit, in den Sommerferien, Semesterferien oder spontan, die nächste Reise, Weltreise, Städtereise, Schiffsreise, Flugreise, Pilgerreise, das nächste Camping, Arbeitsaufenthalt im Ausland, das nächste Auslandsemester, Airbnb-Aufenthalt, Aufenthalt beim Freund/*/Freundin bei zwei vorhandenen Wohnungen, Verwandten, Bekannten, die nächste Reha, hoffentlich kein Krankenhausaufenthalt oder Erzwingungshaft (1) wegen / verordnet durch eine Rundfunkanstalt ... kommen bestimmt! Befrei dich :)

Musterschreiben?

rundfunkbeitrag_a_de

(1) jede*r der länger in Erzwingungshaft war schon rückwirkend einen Befreiungsantrag gestellt?

Edit "Markus KA":
Danke für den Hinweis, zur weiteren Diskussion zum Thema Befreiung wurde ein Musterschreiben in dem Thema
Befreiung: Was gilt als "Härtefall"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220
ergänzt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2017, 06:00 von Markus KA«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

v
  • Beiträge: 1.202
Unfassbar, wie Richter an deutschen Verwaltungsgerichten den Rechtsstaat vergewaltigen...

Aus "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten
wird dort in schöner Regelmäßigkeit zu "im Zweifel gegen den Kläger"

Sehr schade, dass der Kläger einem Vergleich zugestimmt hat. Das Urteil wäre bestimmt der Hammer...


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  • Beiträge: 984
Ich kann allen nur empfehlen, sich die Prozesse anzuschauen.

Die Argumentation des NDR war in sich schlüssig: Der Kläger war dort gemeldet, hatte dementsprechend eine Wohnung inne und ist somit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beitragspflichtig. Dagegen stand die Aussage des Klägers über seinen Auslandsaufenthalt und der ausschließlichen Nutzung der Adresse in der Bundesrepublik zu gewerblichen Zwecken.

Der Richter erklärte, dass viele Melderegister in Deutschland nicht richtig sind und brachte damit den Vertreter des NDR zum Nachdenken, so dass der Vergleich erreicht wurde und keine weiteren Recherchen eingeleitet wurden. Der Richter machte dabei auch deutlich, dass er keine große Neigung dazu hat, bei einem Ortstermin nachzuprüfen, ob die Betriebsstätte auch eine Wohnung ist und insofern den Ausführungen des Klägers glauben schenken möchte.

Ich finde es schon bemerkenswert, dass seitens des VG Lüneburg die Beweiskraft des Melderegisters zumindest in Zweifel gezogen wurde - und das in einem öffentlichen Prozess mit Zuschauern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 00:37 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Warum sollte einem Melderegister, wo Angaben oft ohne Nachprüfung gemacht werden, eine Beweiskraft zukommen?

Natürlich könnte es im Interesse des Meldenden liegen, richtige Angaben zu machen, aber geprüft sind diese damit noch nicht. Eine Prüfung erfolgt zumeist, wenn irgendwann Unstimmigkeiten auftauchen.

Eine Person A könnte sich auch abmelden, dann ist das halt eine Ordnungswidrigkeit, mehr auch nicht, natürlich verbunden mit der fehlenden Wahlbenachrichtigung und sonstigem. Das Finanzamt nimmt Geld bestimmt auch ohne Wohnsitz. Der Richter hat insofern Recht, wenn er die Beweiskraft des Melderegister in Frage stellt. Ohne vor Ort zu prüfen, basieren alle Angaben auf freiwilliger Basis. Wer sich das OWiG anschaut wird verstehen, warum.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 00:38 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
...
Die Argumentation des NDR war in sich schlüssig: Der Kläger war dort gemeldet, hatte dementsprechend eine Wohnung inne und ist somit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beitragspflichtig.
...

Das ist so nicht ganz richtig. Aufgrund der Meldedaten wird lediglich vermutet, dass der Betroffene beitragspflichtig ist!


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  • Beiträge: 37
4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage für diese Schnüffelei?

Wieso sollte ein Obdachloser (= jemand, der keine Wohnung innehat) nachweisen, unter welcher Brücke er wann gepennt hat, und wann er die Hilfsbereitschaft von welchen Verwandten/Bekannten genossen hat?
Wenn ein Gast in der Wohnung eines Bekannten/Verwandten nächtigt, ist er doch nicht verpflichtet, sich dessen Rundfunk-Zwangskennzeichen mitteilen zu lassen oder zu überprüfen ob für die fremde Wohnung, in der er übernachtet Rundfunkabgabe bezahlt wird?

Bei einer Überarbeitung des RBStV sollte ein Paragraf "Blockwarte" eingeführt werden, alsdann diese solche Überprüfungen vornehmen könnten.


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G
  • Beiträge: 1.548
Bei einer Überarbeitung des RBStV sollte ein Paragraf "Blockwarte" eingeführt werden, alsdann diese solche Überprüfungen vornehmen könnten.

Dieser Begriff hat so einen negativen Beigeschmack und der Blockwart ist auch überholt. Jedem potentiellen Zwangsbeitragsschuldner eine elektronische Fußfessel und gut ist.


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  • Beiträge: 4.011
Zitat
Jedem potentiellen Zwangsbeitragsschuldner eine elektronische Fußfessel und gut ist.
Bloß nicht! Nachher hat die Radio- und Internet-Empfang und gilt damit als Gerät für die 100% Geräteabdeckung zur Bebeitragung von Wohnen in -auch virtuellen- Raumeinheiten ohne Gerätebezug. Da bekommt das Wort nachforschen eine ganz neue Dimension.


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s
  • Beiträge: 21
Wie erwartet, geht die Geschichte in die zweite Runde.

Für die nächste Klage benötigt der Kläger Zeugen, die sich an den exakten Wortlaut des Vertreters erinnern können bezüglich Beitragspflicht für die Betriebsstätte.

Wer war da und kann sich an den Wortlaut erinnern? Bitte schreibt mir eine PN

Mehr Infos zu der zweiten Runde unter
Verjährung, Kenntnis der Sachlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29184.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2018, 19:27 von Bürger«

 
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