@volkuhl:
Mir ist klar, dass sich die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die das Gesetz anwendenden Sender richten.
Soweit in den Verfahren die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bemängelt wird, wird aber das zuständige Land spätestens vor dem BVerfG zum Gegner.
Man wird den Mitarbeitern im BS aber wohl nicht persönlich vorwerfen können, dass sie das Inkasso machen. Auch dass DER JUSTITIAR gern den Selbstdarsteller gibt, sich stets vehement für den sogn. Rundfunkbeitrag einsetzt und auch sonst gern PR macht, heisst m. E. nicht, dass er das Gesetz verantwortet, sondern dass er ein Ego-Problem hat*. Zuständig sind die Landesgesetzgeber, die Landtage und zudem die Landesregierungen.
M. Boettcher
*für den Fall, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig bezeichnet, prognostiziere ich eine 180 Grad Wende von DER JUSTTIAR, der dann überall erläutern wird, dass man die Finanzierung auf Gerätebezug umstellen muss, um die Sender zukunftsfähig zu machen. Er wird zudem darauf hinweisen, dass er schon 2009 vor anderen Anknüpfungspunkten gewarnt hätte.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.