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Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH
PersonX:
Wie wäre es, auf der Webseite einen kleinen Countdown bzw. besser zwei nebeneinander einzubauen / anzuzeigen.
Countdown 1 --> verbleibende Wartezeit bis zur Verkündung der
Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht
Countdown 2 --> verbleibende Wartezeit bis zur Verkündung der
Entscheidung durch den EUGH
Welche Zahlen sollten zu Grunde gelegt werden:
Countdown 1 --> "Ende 2017", d.h. "31.12.2017", solange es keine neuere öffentliche Ankündigung im Pressebereich des Bundesverfassungsgerichts gibt.
Countdown 2 --> Durchschnitt 15 Monate ab Einreichung 11. August, somit könnte es ein Tag 12/2018 sein, damit auch zufällig der "31.12.2018" sein.
Diese Werte könnten dann bei neuen Pressemeldungen jeweils aktualisiert werden.
Die Countdowns könnten auch gleich auf das jeweilige richtige Thema verlinkt sein.
Als Hinweis sollte - inklusive einer Anzeige, wie oft bereits verschoben wurde - wohl auch deutlich werden woraus sich die Zahlen ergeben:
--> Beim Bundesverfassungsgericht aus der offiziellen Ankündigung.
--> Beim EUGH aus dem Wert, solange keine Selbstauskünfte zum Fortschritt vorliegen aus der Statistik.
Edit "Bürger":
Siehe auch Gegen-/Alternativ-/Zusatz-Vorschlag unter
Vorschlag: Countdown rechtswidrig kassierter "Rundfunkbeiträge" seit 1.1.13
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25270.0.html
unGEZahlt:
--- Zitat von: PersonX am 17. November 2017, 11:28 ---Countdown 1 --> verbleibende Wartezeit bis zur Verkündung der Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.
...
Countdown 1 Ende "31.12.2017", solange es keine neuere öffentliche Ankündigung im Pressebereich des Bundesverfassungsgerichts gibt.
--- Ende Zitat ---
Offiziell schriftlich hat das BVerfG das Verschieben noch nicht bestätigt.
Einer Person X ist das aber telefonisch bereits zugetragen worden - siehe u.a. unter
Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24212.msg159356.html#msg159356
--- Zitat von: Frühlingserwachen am 10. November 2017, 11:16 ---Nach Anruf beim BVerfG wurde Person X mitgeteilt, dass es aufgrund der Überprüfung der eingegangenen Antworten zum Fragekatalog des BVerfG definitiv dieses Jahr (2017) keine Entscheidung mehr geben wird.
--- Ende Zitat ---
Markus
Bürger:
Siehe auch zwischenzeitlichen Gegen-/Alternativ-/Zusatz-Vorschlag unter
Vorschlag: Countdown rechtswidrig kassierter "Rundfunkbeiträge" seit 1.1.13
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25270.0.html
--- Zitat von: drboe am 17. November 2017, 13:08 ---Ein Countdown-Zähler wie unter
Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25268.0.html
würde den falschen Eindruck erwecken, den/einigen Foristen wäre jeweils das Datum der entsprechenden Urteilsverkündigungen bekannt. Das ist aber nicht der Fall.
Denkbar wäre aber eine Uhr, die die Summe der rechtswidrig kassierten sogn. Rundfunkbeiträge seit 01.01.2013 00:00 Uhr anzeigt [...]
--- Ende Zitat ---
Anm.: Blaue Markierung durch mich. Allerdings teile ich die Bedenken nicht, denn wie von PersonX im hiesigen Einstiegsbeitrag angemerkt, sollten Hinweise zur Angabe/Ermittlung der Daten einschl. Links zu den betreffenden Threads ebenfalls angegeben werden.
Dies sollte hinreichend klarstellen, dass den Foristen das "Datum der entsprechenden Urteilsverkündigungen" nicht (zumindest nicht konkret) bekannt ist.
Hier im Thread bitte ausschließlich zum hiesigen Kern-Thema
Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH
weiterdiskutieren - zum Gegen-/Alternativ-/Zusatz-Vorschlag bitte im o.g. eigenständigen Thread.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
faust:
.. die Idee, die Tage rückwärts zu zählen, hat durchaus ihren Reiz (#).
Das geht aber eben ERST, wenn der Termin WIRKLICH bekannt ist.
Besucher:
Auch wenn die Idee auf den ersten Blick neckisch aussehen mag...
--- Zitat von: faust am 17. November 2017, 14:03 ---.. die Idee, die Tage rückwärts zu zählen, hat durchaus ihren Reiz (#).
...
--- Ende Zitat ---
...kann man das Ansinnen auch skeptisch beurteilen. Es ist längst nicht ausgemacht, wie das BVerfG entscheiden wird, und ob bzw. in welchem Umfang gegen den (als weltweit und ggü. ~ 180 Staaten teuersten) deutschen ÖRR in seiner gegenwärtigen, bis zum Anschlag verfetteten, nachgerade abartigen Verfasstheit (bis hin zum Sonnenkönigs-Dasein seiner leitenden Angestellten).
Insofern sollte man sich nicht zu früh freuen auf den Tag der Entscheidung, und den mit Bescherung oder Sylvester verwechseln. Wer weiss - vllt. wurde dem BVerfG ja schon seine Auflösung in Aussicht gestellt, sollte es allzu "falsch" entscheiden? Vielleicht geht es im "worst case" also erst richtig los - oder ginge, oder müsste.
Einer allzu fröhlichen Hochstilisierung des Ganzen zum "Happening" - dann aber weitaus demoralisierender, sollte es anders ausgehen als erwartet - wäre insofern ein halbwegs nüchternes Abwarten (& mit etwas vorsichtigem Vordenken für den Fall des mgl. Falles) deutlich vorzuziehen.
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