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Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH

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Bürger:
Diese Bedenken teile ich nicht. Es soll und sollte natürlich auch nicht als "Happening" inszeniert werden.
Es kann alles nur der Aufklärung dienen. Ein "stilles" Abwarten weckt jedenfalls niemanden auf.
Auch eine "ernüchternde" Entscheidung des BVerfG bringt Erkenntnisse mit sich - und sei es "nur" diese, dass auf den Rechtsstaat kein Verlass (mehr) ist.

Seit 01.01.2013 ist für ARD-ZDF-GEZ ohnehin "nichts mehr so, wie es war".
Nach dem BVerfG ist vor dem BVerfG und/ oder vor dem EuGH.
Die derzeitigen, verstärkt wahrzunehmenden Debatten können durchaus schon als Erfolge gewertet werden.

Die Öffentlichkeit (einschl. Presse) kommt ja langsam erst so richtig "in Schwung"...
Hier müssen Jahrzehnte Vetternwirtschaft, Postenschacherei, Lobbyismus, "staatsferne Hoheitsträgerschaft und parlamentarischer Kontrolle entzogene Satzungsgewalt über die Allgemeinheit der Grundrechtsträger durch einen privilegierten Grundrechtsträger nach Art. 5 GG", missachtete Verwaltungsprinzipien usw. - kurz: ein SUMPF aufgearbeitet werden.
Das braucht Zeit - und wird wohl auch nicht mit einem "Handstreich" des BVerfG erledigt sein.



--- Zitat von: faust am 17. November 2017, 14:03 ---.. die Idee, die Tage rückwärts zu zählen, hat durchaus ihren Reiz  (#).
Das geht aber eben  ERST, wenn der Termin  WIRKLICH  bekannt ist.

--- Ende Zitat ---
...es geht auch mit den von PersonX erwähnten "Verschiebungen" und dazu weitergehenden Erläuterungen - was zugleich eine Aufklärung der Öffentlichkeit mit sich bringen würde, wie sehr hier seit nun 5 Jahren das Problem bzw. dessen Klärung verschoben, Rechtsbruch ungerührt weiterbetrieben und "Bürgers" Grundrechtsdurchsetzung hingehalten wird.

PersonX:
Dass das Ende Datum genau sein muss wird nicht vorausgesetzt, es gelte, wenn der vermeintliche Termin erreicht ist, aber die Entscheidung noch nicht da ist, dann ändert sich der Text am Countdown in
"Entscheidung wird erwartet seit X Tagen".

Durch eine neue Pressemeldung könnte der Counter wieder herunter zählen und die Anzeige den neuen Termin bezeichnen.

volkuhl:

--- Zitat von: Bürger am 17. November 2017, 14:23 ---...
dazu weitergehenden Erläuterungen - was zugleich eine Aufklärung der Öffentlichkeit mit sich bringen würde, wie sehr hier seit nun 5 Jahren das Problem bzw. dessen Klärung verschoben, Rechtsbruch ungerührt weiterbetrieben und "Bürgers" Grundrechtsdurchsetzung hingehalten wird.

--- Ende Zitat ---

Wartungsfreundlicher bzw. -ärmer wäre sicherlich, den Counter einfach hochzuzählen: SOLANGE warten wir schon auf eine Entscheidung des BVerfG oder EuGH. Als Anfangsdatatum das Einreichungsdatum des von den vier "Leitverfahren" zuerst eingereichte, oder Mittelwert aller vier Einreichungsdaten (wird sich doch wohl herausfinden lassen)

Bürger:
...man kann ja auch mehrere Vergleichs-Counter anlegen.
Einer der raufzählt - und einer der runterzählt ;)

Bei demjenigen, der raufzählt, könnte man ruhig auch 01.01.2013 als fiktives/ symbolträchtiges Ausgangsdatum ansetzen...

...denn immerhin wurden schon ganz am Anfang 2 Verfassungsbeschwerden des VDGN seitens Richter Kirchhof & Co. "auf den Instanzenweg" und damit auf die jetzt schon 5-jahre-lange Bank geschoben.

siehe u.a. unter
BVerfG nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag an (03.01.2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4188.0.html
und dann aber die Nichtannahme:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4188.msg32865.html#msg32865

sowie u.a. auch unter
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg147590.html#msg147590

--- Zitat von: Bürger am 20. Mai 2017, 20:59 ---[...]
VDGN, 08.02.2013
Ablehnung nicht nachvollziehbar
Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab. Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig. Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung
https://www.vdgn.de/news-single/article/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
https://www.vdgn.de/aktuelles/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/

VDGN, 07.05.2013
VDGN-Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgewimmelt
Bundesverfassungsgericht entschied unter Mitwirkung von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof
https://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
https://www.vdgn.de/aktuelles/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/

--- Ende Zitat ---

seppl:
Mir kommt dieser Thread gerade ein bischen ergebnisorientierungslos vor...
Wäre es für die Diskutanten nicht mal an der Zeit, einfach mal zu machen?
Muss ja nicht gleich 100%ig werden.

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