Für den Standard-Rezipienten...
Wenn er erklärt, dass das Verwaltungsgericht die Sache für Verfassungskonform hält ist dies ein ganz klarer Manipulationsversuch.
...
Nein, das ist eine Tatsachenbehauptung, die sich überprüfen lässt. Jedenfalls beinahe...
...wäre zum Befürchten eines fiktiven Besuchers doch eher der Aussage des VP zuzuneigen, zumal Im konkreten Kontext, um den es geht. "Normale" Rezipienten werden sich größtenteils der Mühe Deiner - formal natürlich richtigen - sprachlichen Differenzierung kaum unterziehen, zumal dies ja eher geeignet wäre, unerwünschte kognitive Dissonanzen noch zu befeuern, statt sedierend zu wirken. Dass der Typ vllt. auch nur leichtfertig gehandelt hat, mag u. U. auch noch sein, aber dennoch geht zumal bei bislang nur bedingt am Thema Interessierten die Wahrscheinlichkeit, dass ein "für verfassungsgemäß hält" mit "für verfassungsgemäß erklärt" - wie es im übrigen ja auch für die Semantik von Berichten über Gerichtsverfahren typisch ist - in eins gesetzt wird, eher gegen 1 als gegen 0;
Insgesamt ähnelt das Muster bzw. die Semantik insofern doch zu sehr dem bzw. der irgendwelcher ÖRR-Verlautbarungen, etwa, das BVerwG habe doch die Verfassungsmäßigkeit des RBStV festgestellt, oder auch dem, was "DER JUSTIZIAR" in ähnlicher Form und Zusammenhang hie & da von sich zu geben beliebt (wobei etwa auch die Zahl derer, für die BVerwG bzw. BVerfG ein- und dasselbe sind, eher galoppierend zu- denn abnimmt, nicht nur beim ÖRR und dessen Exponenten :->>).
Einzig die Frage, ob (konkreter) Vorsatz oder nur bedingter Vorsatz (weil man ja in u. U. großem Umfang auf die Dummheit [bzw. mit dem gleichen Ergebnis: Faulheit] des Publikums zählen kann), wäre bzgl. solcher potentiell anders gemeinten als gesagten Äußerungen (an anderer Stelle) der genaueren Betrachtung wert.