Bei echter Meinungsfreiheit muss sicherlich im Anfang nichts belegt werden, solange wie durch die Meinung keine Verletzung von Rechten Dritter erfolgt. Es kann gerichtlich geprüft werden, ob eine Aussage durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist das der Fall, dann darf sie eben bestehen bleiben.
Die FAZ kann jetzt natürlich ihre Meinung auf Deckung der Meinungsfreiheit prüfen lassen. Dabei muss Sie nichts belegen, sondern es müsste sinngemäß nur festgestellt werden, dass Rechte von Dritten nicht verletzt werden.
Das andere sind die Behauptung von Tatsachen, werden diese belegt, sind Ihre Äußerungen immer zulässig, weil es dann keine Behauptungen mehr sind. Belegte Tatsachen benötigen keine Meinungsfreiheit um geschrieben und veröffentlich zu werden.
Es gab da erst kürzlich so ein Fall mit einem Anwalt und Richtern und einem Vergleich weit zu rück, wo es um Rechtsstaatlichkeit geht, müsste wohl auch im Forum schon mal verlinkt sein, wo eine Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, welche dabei aber keine Tatsachenbehauptung ist. Leider wird wie so oft das dann in Zitaten nur verkürzt dargestellt. Mal sehen ob der Link noch zu finden ist.
Wird jedoch eine Tatsachenbehauptung nicht belegt und fällt diese nicht anderweitig unter eine Meinungsfreiheit dann kann die Verbreitung unzulässig sein. Es kommt also stark darauf an, wie es geschrieben ist. Zu prüfen ist zuerst wohl ob eine Tatsache behauptet wurde. Ist das der Fall kann der Wahrheitsgehalt geprüft werden. Wenn wahr dann zulässig. Wenn keine Tatsachenbehauptung vorliegt muss geprüft werden ob eine Meinung vorliegt und ob diese keine Rechte verletzt.