Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Einstweilige Verfügung gegen die FAZ erlassen  (Gelesen 1800 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Einstweilige Verfügung gegen die FAZ erlassen
Autor: 12. November 2017, 07:48

Bildquelle: http://up.picr.de/30565640hq.png

ARD Faktenfinder, 08.11.2017

Einstweilige Verfügung gegen die FAZ erlassen

Das Landgericht Hamburg hat der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine falsche Tatsachenbehauptung zur Berichterstattung des ARD-faktenfinders über das Oktoberfest untersagt. Die FAZ hatte der tagesschau vorgewo

Von Patrick Gensing

Zitat
In einem Rechtsstreit um einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erlassen. Der NDR hatte diese beantragt, nachdem die FAZ der tagesschau vorgeworfen hatte, sie habe "echte Fake News" verbreitet. Die FAZ bezog sich dabei auf einen Beitrag des ARD-faktenfinders, in dem die Besucherzahlen am ersten Wochenende des diesjährigen Oktoberfestes thematisiert worden waren. […]

Weiterlesen auf:
http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/fake-news-faz-101.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/29459159fo.jpg

danisch.de (blog), 12.11.2017

ARD-Sender erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kritiker


Zitat
Die können es einfach nicht lassen.

Da wundern die sich immer, warum ihnen keiner mehr glaubt, warum sie niemand mehr für seriös hält.

Es ist aber nicht so, dass die im Streitfall ihren Standpunkt sachlich begründen und zeigen, warum sie glauben, recht zu haben, wie sie immer wieder mal gerne provokativ von anderen fordern. Das, was sie selbst immer von anderen fordern und anmahnen, was sie allen unerwünschten Meinungen immer vorhalten, das tun sie selbst nicht.

Stattdessen erwirken sie einstweilige „Maul-halten-Anordnungen”. Wieder geht’s um den Streitpunkt „Fake News”. Aber diesmal geht’s eben mal nicht gegen ganz kleine, sondern gegen die FAZ. […]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2017/11/09/und-wieder-ard-sender-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-kritiker/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Beiträge: 7.310
Und dieses trotz europäisch wie national grundrechtlich geschützer Meinungsfreiheit? Da darf auch die FAZ schreiben, was sie belegen kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 3.997
Bei echter Meinungsfreiheit muss sicherlich im Anfang nichts belegt werden, solange wie durch die Meinung keine Verletzung von Rechten Dritter erfolgt. Es kann gerichtlich geprüft werden, ob eine Aussage durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist das der Fall, dann darf sie eben bestehen bleiben.
Die FAZ kann jetzt natürlich ihre Meinung auf Deckung der Meinungsfreiheit prüfen lassen. Dabei muss Sie nichts belegen, sondern es müsste sinngemäß nur festgestellt werden, dass Rechte von Dritten nicht verletzt werden.

Das andere sind die Behauptung von Tatsachen, werden diese belegt, sind Ihre Äußerungen immer zulässig, weil es dann keine Behauptungen mehr sind. Belegte Tatsachen benötigen keine Meinungsfreiheit um geschrieben und veröffentlich zu werden.

Es gab da erst kürzlich so ein Fall mit einem Anwalt und Richtern und einem Vergleich weit zu rück, wo es um Rechtsstaatlichkeit geht, müsste wohl auch im Forum schon mal verlinkt sein, wo eine Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, welche dabei aber keine Tatsachenbehauptung ist. Leider wird wie so oft das dann in Zitaten nur verkürzt dargestellt. Mal sehen ob der Link noch zu finden ist.


Wird jedoch eine Tatsachenbehauptung nicht belegt und fällt diese nicht anderweitig unter eine Meinungsfreiheit dann kann die Verbreitung unzulässig sein. Es kommt also stark darauf an, wie es geschrieben ist. Zu prüfen ist zuerst wohl ob eine Tatsache behauptet wurde. Ist das der Fall kann der Wahrheitsgehalt geprüft werden. Wenn wahr dann zulässig. Wenn keine Tatsachenbehauptung vorliegt muss geprüft werden ob eine Meinung vorliegt und ob diese keine Rechte verletzt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 13:13 von PersonX«

o
  • Beiträge: 1.573
Den "Faktenfinder" gibt es jetzt wie lange? Und die FAZ, eine hoch angesehene Tageszeitung?

Mag sein, dass die einstweilige Verfügung irgendwie "rechtmäßig" ist, aber das Signal ist fatal. Ein Faktenfinder geht gerichtlich(!) gegen eine Institution vor, die eine andere Auffassung vertritt.

Ist das Trump, Putin oder wirklich der deutsch öffentlich-rechtliche Rundfunk?

Die vom öR sind ja völlig schmerzbefreit und machen sich total zum Ei.
Ein Skandal der Demokratie.

Es wird nicht lange dauern, und Deutschland wird auf dem Press Freedom Index  von Platz 16 einige Stufen herabfallen, vermutlich auf den Rang von Großbritannien (Platz 40). In meinen Augen will "man" in D britische Verhältnisse schaffen (nicht US-amerikanische Verhältnisse).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2017, 17:52 von Bürger«

 
Nach oben