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Autor Thema: Zahlung trotz Behinderung  (Gelesen 4974 mal)

H
  • Beiträge: 53
Zahlung trotz Behinderung
Autor: 08. November 2017, 12:36
Ein Freund, der auf Grund seiner Behinderung mit 70% bisher befreit war, rief mich heute an, dass er drei Briefe aus Köln erhalten hat und rief dann dort umgehend an. Die Dame dort war sehr ungehobelt und sagte ihm, dass dies keine Rolle spielt, ob er behindert ist oder nicht, denn es gäbe neue Gesetze, dass jeder  zahlen muss.

Was kann oder sollte er nun tun?

Gruss,

Haunted


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b
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Re: Zahlung trotz Behinderung
#1: 08. November 2017, 14:08
Hallo
soweit ich gelesen habe, müssen Behinderte auch zahlen, teilweise reduzierten Beitrag (kommt wohl auf die Behinderung an). Aber auf "null" gibt`s nicht.
Da es mich nicht betrifft, hab ich da nicht genauer nach gesucht. Aber dazu findet man bestimmt was im Netz oder hier im Forum.
Frage: warum kommen die erst jetzt damit? Ist die Behinderung erst jetzt eingetreten? Ansonsten hat er bisher Glück gehabt (schon mal was gespart), die hätten auch 2013 aufschlagen können.
Unterlagen anfordern, Antrag auf Reduzierung/Befreiung? stellen. Aber sofort, gilt nicht rückwirkend
bukh1


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n
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Re: Zahlung trotz Behinderung
#2: 08. November 2017, 14:33
Forderungen von 2013 sollten verjährt sein, die also nicht bezahlen.

Das heisst, er sollte erstmal gar nicht bezahlen sondern Festsetzungsbescheid abwarten und dann Widerspruch einlegen. Bis er den Widerspruchsbescheid bekommt, hat das BVerfG sicher schon gesprochen.

Lebt er in Wohngemeinschaft mit einem freundlichen Nachbarn? Dann diese Beitragsnummer angeben.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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    • Sieb'n Millionen
Re: Zahlung trotz Behinderung
#3: 08. November 2017, 15:06
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktiven Freund.

Zunächst einige wichtige Punkte.

Was steht oben auf den Schreiben?
- Zahlung der Beiträge
- Festsetzungsbescheid
- Vollstreckung

Ist auf der Rückseite eine Rechtsmittel-Belehrung?
- Legen Sie Widerspruch / Klage bei XXX ein.

Welches Bundesland?

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

s
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Re: Zahlung trotz Behinderung
#4: 08. November 2017, 15:17
Gurken werden eingelegt - einen Widerspruch erhebt man.  :police: (#) >:D


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

f

faust

Re: Zahlung trotz Behinderung
#5: 08. November 2017, 16:16
... noch was:

Mit diesen Leuten  NUR  SCHRIFTLICH  kommunizieren, niemals telefonisch.


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  • Grossherzogtum Baden
Re: Zahlung trotz Behinderung
#6: 08. November 2017, 18:18
Er kann auch einen Antrag auf Befreiung stellen,
wenn Ablehnung kommt Widerspruch einlegen und dann Verhandlung, ist sogar kostenlos  ;)


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m

mb1

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Re: Zahlung trotz Behinderung
#7: 08. November 2017, 18:26
Genau, Antrag auf Befreiung - rückwirkend für 3 Jahre!
Anders als bukh1 es darstellte (alte Rechtslage).


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Moderator
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Re: Zahlung trotz Behinderung
#8: 08. November 2017, 18:52
Infos für Behinderte/ Beitragsservice

Woher kommen die Informationen zur Befreiung von Behinderten? Bitte Nachweise! Sonst ist es Falschinformation!
Mein Stand ist : Nur Taubblinde können Befreiung beantragen, oder Behinderte mit Bezug von Sozialleistungen (wie Nichtbehinderte).
Behinderte zahlen sonst 1/3 Rundfunkbeitrag.

siehe post von "bukh1" ...

Rückwirkung von Befreiungsanträgen 3 Jahre stimmt - aber nicht aus Gründen, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2017, 19:17 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m

mb1

  • Beiträge: 285
Re: Zahlung trotz Behinderung
#9: 08. November 2017, 19:44
Die Taktik besteht doch nicht darin, sich an den Regeln des RBStV zu orientieren, schon gar nicht bzgl. der (als rechtswidrig anzusehenden) Befreiungspraxis.

Zunächst gilt es, eine mögliche Zahlungsverpflichtung so lange als nur irgend möglich hinauszuzögern. Mit etwas Glück liegen dann Entscheidungen des BVerfG und/oder des EuGH vor, die diese Zahlungsverpflichtung kassieren oder eindämmen.

Deshalb der Befreiungsantrag (hilfsweise zusätzlich als Härtefall) für drei Jahre rückwirkend. Den sollte hilfsweise zu einem günstigen Zeitpunkt sowieso jeder stellen – unabhängig ob Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Es ist im übrigen Unsinn, dass dadurch irgendetwas (z.B. RBStV) anerkannt wird!

Der Einleitungssatz im Eingangspost ist ansonsten nicht geeignet, irgendeine konkretere Handlungsempfehlung zu geben. Es fehlen Infos zur Art der drei Schreiben, zu Zeitpunkt und Dauer der bisherigen Befreiung.
Z.B. zahlen nur Behinderte mit Merkmal RF einen Drittelbeitrag, ansonsten zahlen sie voll (soweit sie keine Komplettbefreiung bekommen können).


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  • Grossherzogtum Baden
Re: Zahlung trotz Behinderung
#10: 08. November 2017, 20:18
Die Taktik besteht doch nicht darin, sich an den Regeln des RBStV zu orientieren, schon gar nicht bzgl. der (als rechtswidrig anzusehenden)

vollkommen richtig, die Gegenseite hat ja auch ihre eigenen "Spielregeln"
warum immer das tun was irgendwo geschrieben steht ? die Jagd ist eröffnet  8)


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Re: Zahlung trotz Behinderung
#11: 08. November 2017, 20:49
Das sollte aber auch so kommuniziert werden, dass die Taktik eben nicht den Regeln des BS entspricht. Ich habe es daher so (miß)verstanden, dass es eine neue Regel zur Befreiung von Behinderten geben soll. Und die gibt es nicht. Als Verzögerungstaktik ist diese Vorgehensweise vielleicht geeignet...


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Re: Zahlung trotz Behinderung
#12: 09. November 2017, 12:44
Erstmal recht herzlichen Dank für Eure Antworten.

Ich habe ihm gesagt, dass er mit diesen Schreiben zum Landratsamt gehen soll, denn nach gestriger Auskunft war er bis vergangenen September befreit gewesen.

Also jetzt heisst es, erst einmal abwarten, was das Amt erreichen kann/wird.

Gruss,

Haunted


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  • Grossherzogtum Baden
Re: Zahlung trotz Behinderung
#13: 09. November 2017, 12:49
mit welchem Schreiben ? wo ist es zu lesen ?  :-\


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Re: Zahlung trotz Behinderung
#14: 09. November 2017, 14:33
Ein Freund, der auf Grund seiner Behinderung mit 70% bisher befreit war, rief mich heute an, dass er drei Briefe aus Köln erhalten hat .......

@Haunted, stell doch bitte mal die Schreiben hier ein damit man sehen und lesen kann was du uns sagen oder fragen willst, denn so
wie bisher kommen wir nicht weiter, auch einen Gruß an deinen Freund, Danke.


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