Guten Tag,
wie viele andere auch, hat Person A es bis zur Klage beim Verwaltungsgericht getrieben.
Das Gericht hat der Rundfunkanstalt 6 Wochen ab 12.06. Zeit gegeben, auf die Klage zu reagieren.
Die Reaktion ist der Rundfunkanstalt am 25.10. gelungen. Person A hängt das Schriftstück unten an.
Neben der Verfassungskonformität geht es Person A auch darum, gegen die Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice als Auslöser dieser ganzen Geldforderungen zu klagen.
In ihren ganzen Widersprüchen und auch der Klage hat Person A darauf hingewiesen, dass sie in den Rechtsbehelfen der Bescheide keinen Hinweis gefunden habe, der dem Beitragsservice erlaubt, ein Beitragskonto auf ihren Namen zu eröffnen.
Person A wohnt in einer Wohnung mit bestehendem Beitragskonto und ständigen Transferzahlungen.
Daher hat Person A sich auch nicht verpflichtet gesehen, das Innehaben einer Wohnung anzuzeigen (irgendwo muss man ja seine Meldeadresse haben).
Nun stellt sich Person A mangels rechtlicher Erfahrung die Frage:
Wie weiter?
Natürlich möchte Person A die geforderte Kohle nicht abdrücken und ihre 105,- Euro Vorkasse gerne wiederhaben.
Zum anderen wäre es auch schön, ein Urteil gegen die Zwangsanmeldung zu bekommen und noch weiter am absterbenden Ast zu sägen.
Sollte man ein Aussetzen der Verhandlung bis zur Stellungnahme das EuGH erwirken?
Wie weist Person A denn nach, dass es sich um dieselbe Wohnung handelt (Foto vom Klingelschild ;-)
Fragen Fragen Fragen
Danke für Rat und Schlag
Edit "Markus KA"/ "Bürger":
Beitrag musste leider (auch mit Hervorhebung der wichtigen Aspekte) angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Weiteres Vorgehen bei Klage vor Verwaltungsgericht" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.