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In GG Art 5 geht es laut Buchstaben nur um die "Freiheit der Berichterstattung", und um "Zensur findet nicht statt". Es steht nichts über öffentlich-rechtliche Anstalten, und schon garnichts über Zwangsfinanzierung "für alle". Es gibt dort keinen Auftrag, auf den sich ARD und ZDF konzentrieren könnten (wollen sie eh nicht).
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Aus dem Art.5 GG eine "Finanzierungsgarantie" abzuleiten, bedarf schon enormer Kreativität...
Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn der Staat (die Ministerpräsidenten der Länder) Rundfunk will, muss er dessen Finanzierung gewährleisten.
Was im übrigen immer gerne übersehen wird: Grundrechte sind
Abwehrrechte gegen den Staat! Wie kann sich also eine Quasi-staatliche "Anstalt des öff. Rechts" auf Grundrechte beziehen und daraus auch noch herbeifantasierte monetäre Garantien ableiten? Als Krönung Beiträge im "Verwaltungsvollstreckungsverfahren" einzutreiben, disqualifiziert die LRAen endgültig, sich auf Grundrechte zu berufen.
Wer diese Finanzierungsgarantie über die Rechte des Bürgers auf
ungehinderte Wahl der Informationsquelle stellt, und wie das BVerwG der Ansicht ist, diese Einschränkung sei durch den Bürger "hinzunehmen", verweigert dem Bürger die Grundrechte und kann wohl getrost als verfassungsfeindlich bezeichnet werden.