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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. November 2017, 10:53

Titel: ARD und ZDF müssen sich auf Auftrag konzentrieren
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. November 2017, 10:53
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Bildquelle: http://up.picr.de/27761852hn.jpg

Neue Osnarbrücker Zeitung, 04.11.2017

DEBATTE UM ÖFFENTLICH-RECHTLICHE SENDER
ARD und ZDF müssen sich auf Auftrag konzentrieren

Was dürfen öffentlich-rechtliche Sender im Internet? Wie können Rundfunkanstalten sparen? Diese Fragen sorgen für Diskussionen in Politik und Medien.

Ein Kommentar von Ralf Geisenhanslüke

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Auftrag des Rundfunks findet sich schon im Artikel 5 des Grundgesetzes und ist damit ebenso alt wie das Schwarz-Weiß-Fernsehen. Über die Einführung des Farb-TV bis hin zu den Streaming-Diensten im Digitalzeitalter haben sich sämtliche Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche und private Sender ebenso geändert wie für alle Medien. Bei vielen Veränderungen dreht es sich in erster Linie ums liebe Geld.

Über acht Milliarden Euro geben ARD und ZDF im Jahr aus, finanziert durch steuerähnliche Gebühren. Da sind Fragen erlaubt. Auch wenn es einen öffentlichen Informationsauftrag sowie Bestands- und Entwicklungsschutz gibt, müssen damit noch nicht zwingend teure Shows, Serien oder Sportereignisse gemeint sein. ARD und ZDF bei Olympia oder Fußball-WM, da reicht auch ein Sender. Wie ohnehin der Vorschlag einzelner Politiker, das ZDF als nationalen Sender und die ARD-Anstalten für die Landesprogramme zu nutzen, mindestens diskussionsfähig ist. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/974119/ard-und-zdf-muessen-sich-auf-auftrag-konzentrieren (https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/974119/ard-und-zdf-muessen-sich-auf-auftrag-konzentrieren)
Titel: Re: ARD und ZDF müssen sich auf Auftrag konzentrieren
Beitrag von: maikl_nait am 04. November 2017, 16:49
Hallo!

Wieder jemand, der das Grundgesetz lesen läßt.

In GG Art 5 geht es laut Buchstaben nur um die "Freiheit der Berichterstattung", und um "Zensur findet nicht statt". Es steht nichts über öffentlich-rechtliche Anstalten, und schon garnichts über Zwangsfinanzierung "für alle". Es gibt dort keinen Auftrag, auf den sich ARD und ZDF konzentrieren könnten (wollen sie eh nicht).

Damit stellen sich die Fragen zu den Inhalten erst in zweiter Reihe, die zunächst wichtigste: "wann wird der vermurkste Beitrag gestoppt?" wird hier gar nicht erst gestellt.

Liebe Printmedien: wehrt Euch endlich gegen den örR -- wenn sich ARD und ZDF im Internet erst mal so richtig breit gemacht haben mit Text-Angeboten war's das für Euch!!! Die werden freiwillig keinen Millimeter zurückweichen von dem was sie mal haben! Internet ist kein Rundfunk (noch!)!

MfG
Michael
Titel: Re: ARD und ZDF müssen sich auf Auftrag konzentrieren
Beitrag von: pinguin am 04. November 2017, 17:03
Es steht nichts über öffentlich-rechtliche Anstalten, und schon garnichts über Zwangsfinanzierung "für alle".
Kann ja auch nicht, gelten diese Aussagen doch für alle Medien, also ÖRR wie PRR gleichermaßen.

Wäre ja auch noch schöner, falls Geltung nur für ÖRR, das deshalb so zu formulieren, weil man eh davon überzeugt ist, daß der Staat seinen ÖRR zensieren würde, wäre keine derartige Bestimmung vorhanden?

Würde der Staat also seinen eigenen ÖRR zensieren, würde er sich damit selbst außerhalb seiner von ihm selbst gesetzten Grundrechte bewegen.
Titel: Re: ARD und ZDF müssen sich auf Auftrag konzentrieren
Beitrag von: volkuhl am 04. November 2017, 18:48
...
In GG Art 5 geht es laut Buchstaben nur um die "Freiheit der Berichterstattung", und um "Zensur findet nicht statt". Es steht nichts über öffentlich-rechtliche Anstalten, und schon garnichts über Zwangsfinanzierung "für alle". Es gibt dort keinen Auftrag, auf den sich ARD und ZDF konzentrieren könnten (wollen sie eh nicht).
...

Aus dem Art.5 GG eine "Finanzierungsgarantie" abzuleiten, bedarf schon enormer Kreativität...
Andersrum wird ein Schuh draus: Wenn der Staat (die Ministerpräsidenten der Länder) Rundfunk will, muss er dessen Finanzierung gewährleisten.

Was im übrigen immer gerne übersehen wird: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat! Wie kann sich also eine Quasi-staatliche "Anstalt des öff. Rechts" auf Grundrechte beziehen und daraus auch noch herbeifantasierte monetäre Garantien ableiten? Als Krönung Beiträge im "Verwaltungsvollstreckungsverfahren" einzutreiben, disqualifiziert die LRAen endgültig, sich auf Grundrechte zu berufen.

Wer diese Finanzierungsgarantie über die Rechte des Bürgers auf ungehinderte Wahl der Informationsquelle stellt,  und wie das BVerwG der Ansicht ist, diese Einschränkung sei durch den Bürger "hinzunehmen", verweigert dem Bürger die Grundrechte und kann wohl getrost als verfassungsfeindlich bezeichnet werden.