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Autor Thema: BDZV: offener Brief auf die "Frankfurter Erklärung" der ö.r. JournalistInnen  (Gelesen 8625 mal)

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In Reaktion auf die sog. "Frankfurter Erklärung" der Journalistinnen und Journalisten des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" vom Donnerstag, 02.11.2017 - siehe u.a. unter
ARD- und ZDF-Journalisten wehren sich mit „Frankfurter Erklärung“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25086.0.html

...hier nun der "offene Brief" als Antwort des BDZV

BDZV, 02.11.2017 | Pressemitteilungen
BDZV-Präsident Döpfner:
Öffentlich-rechtliche Sender und private Verlage brauchen Überlebensperspektive in der digitalen Welt
Der Präsident des BDZV, Dr. Mathias Döpfner, hat sich heute in Berlin nachdrücklich gegen den Vorwurf verwahrt, dass Rundfunk-Journalisten von den Zeitungen „diskriminiert“ würden.

Zitat
„Immer wieder betonen wir in Interviews, Reden oder Beiträgen, welch wichtige Rolle das öffentlich-rechtliche Fernsehen für den Qualitätsjournalismus in Deutschland spielt, wie sehr wir das duale System bejahen und erhalten möchten und vor allem, wie groß unser Respekt vor den Leistungen der Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF ist“, schrieb Döpfner in einem Offenen Brief an die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA). Diese hatte in einer „Frankfurter Erklärung“ beklagt, von Kolleginnen und Kollegen in Zeitungsredaktionen als Staatsfunk bezeichnet und in ihrer Arbeit verunglimpft zu werden.

[...]

Den Offenen Brief in ganzer Länge finden Sie nachfolgend:

Offener Brief

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse,

Sie haben sich heute mit der „Frankfurter Erklärung“ an die Kolleginnen und Kollegen in den Zeitungsredaktionen gewandt und anlässlich der Debatte über die Rolle öffentlich-rechtlicher Online-Angebote einige Fragen gestellt. Ich möchte mich für Ihren Vorstoß bedanken und als Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger gern dazu äußern.

Zunächst liegt mir daran, ein Missverständnis aufzuklären: Sie schreiben im ersten Satz „Wir fühlen uns diskreditiert.“ Genau darum geht es uns Zeitungsverlegern nicht. Im Gegenteil: Immer wieder betonen wir in Interviews, Reden oder Beiträgen, welch wichtige Rolle das öffentlich-rechtliche Fernsehen für den Qualitätsjournalismus in Deutschland spielt, wie sehr wir das duale System bejahen und erhalten möchten und vor allem, wie groß unser Respekt vor den Leistungen der Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF ist. Das sind keine Lippenbekenntnisse, sondern tiefe Überzeugungen.

[...] Wenn kein nachhaltig erfolgreiches digitales Geschäftsmodell etabliert werden kann, wäre bei weiter rückläufigem Printgeschäft ein Verlagssterben, eine Reduzierung der Vielfalt die Folge. Wenn dann irgendwann quasi nur noch öffentlich-rechtliche Online-Zeitungsangebote zur Verfügung stünden, dann und nur dann würde eine Art „Staatspresse“*** entstehen, ein Monopol, das von zentral erhobenen Gebühren lebte und unter der Aufsicht von Politikern aller Parteien stünde. Dieses Konjunktiv-Szenario als Vorwurf miss zu verstehen, die Journalisten der ARD seien „Staatspresse“, ist böswillig. Gemeint war es so nie.***

[...]

Unsere Forderung ist ganz einfach: Die Online-Angebote der ARD sollten so aussehen wie die des ZDF. Das heißt: im Wesentlichen auf Video und Audio-Angeboten basierend, der Textanteil deutlich unter 30 Prozent. Die ARD lehnt dies ab und gefährdet damit die Arbeitsplätze tausender Journalistinnen und Journalisten von Zeitungen in Deutschland. Dies können und werden wir nicht hinnehmen, sondern mit allen juristischen und argumentativen Mitteln dagegen kämpfen. Vielleicht können Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, aus Solidarität zu Ihren Kolleginnen und Kollegen auch das Gespräch mit Ihren Intendanten suchen. Sich auf die Modernisierung von Video- und Audioangeboten zu konzentrieren, wäre auch strategisch für die ARD viel sinnvoller, denn ihre wahren Wettbewerber sind eher Netflix, Youtube und Facebook als die „FAZ“ und die „Süddeutsche Zeitung“.

Dies ist kein Populismus, sondern ein existenzieller Kampf um Geschäftsgrundlagen und journalistische Vielfalt und Qualitätssicherung.

Danke, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, Ihnen unsere Position noch einmal zu erläutern und auf diesem Wege einige Missverständnisse auszuräumen. Gerne bin ich bereit, diesen Dialog auch mit Ihnen persönlich und öffentlich fortzusetzen. Es geht um viel.

Mit herzlichen Grüßen

Mathias Döpfner

weiterlesen unter
http://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/bdzv-praesident-doepfner-oeffentlich-rechtliche-sender-und-private-verlage-brauchen-ueberlebensperspekt/


***Hinweis:
...ganz so scheint es nun doch nicht gewesen zu sein - siehe Hinweise im Folgebeitrag.
Die Aussagen von Döpfner sind also nicht ganz so schlüssig, wie er versucht, sie darzustellen.


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übermedien.de, 02.11.2017

Streit mit ARD und ZDF
Mathias Döpfner eröffnet „Dialog“ mit einer Lüge

Ein Kommentar von Stefan Niggemeier   

Zitat
Mathias Döpfner, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), weiß entweder nicht, was ein Konjunktiv ist. Oder er weiß nicht mehr, was er gesagt hat. Jedenfalls verwahrt er sich empört dagegen, dass man ihm böswillig unterstellt, gesagt zu haben, was er gesagt hat.

[...]

Wörtlich gesagt hatte Döpfner in seiner Funktion als Präsident des BDZV auf der Mitgliederversammlung des BDZV folgendes:
[Link zum PDF-Dokument der verschriftlichten Rede
https://www.bdzv.de/fileadmin/bdzv_hauptseite/veranstaltungen/2017/zeitungskongress2017/assets/Rede_Dr._D%C3%B6pfner_Medienpolitik_Mitgliederversammlung.pdf ]

[Foto]
Zitat
Wir erleben im Netz nach wie vor eine mit öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierte Flut textbasierter Gratis-Angebote, eine gebührenfinanzierte Staats-Presse, die den Wettbewerb verzerrt und uns Presseverlagen kaum Entfaltungsmöglichkeiten lässt.“

Es handelt sich nicht um ein Konjunktiv-Szenario, sondern um eine Beschreibung der Gegenwart aus Sicht Döpfners. Er sagt nicht, dass aus öffentlich-rechtlichen Inhalten erst dann und nur dann „Staatspresse“ werde, wenn es keine private Konkurrenz mehr gebe (was ohnehin eine merkwürdige Logik ist: Warum sollten öffentlich-rechtliche Inhalte dann ihren Charakter verändern?). Er nennt die heutigen Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, wenn sie zu viel Text enthalten, „Staatspresse“.

[...]
Hervorhebungen durch "Bürger"

Weiterlesen auf:
https://uebermedien.de/22443/mathias-doepfner-eroeffnet-dialog-mit-einer-luege/


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Die Welt, 03.11.2017

Das Problem ist die ARD

Zeitungsverleger kritisieren die digitale Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nun reagieren Journalisten von ARD und ZDF – sie fühlen sich und ihre Arbeit „verunglimpft“. Ein Missverständnis.

Von Mathias Döpfner

Zitat
Eine Arbeitsgemeinschaft von Redakteuren der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hat scharfe Kritik an ihren Kollegen bei Zeitungen geübt. In einer „Frankfurter Erklärung“ beschweren sich die Journalisten über eine „seit Monaten laufende Kampagne einiger Print-Medien gegen die öffentlich-rechtlichen Sender“. Sie fühlten sich „diskreditiert“, heißt es in dem Text, wenn man sie als „Staatsfunk“ bezeichne. Damit werde unterstellt, dass sie sich politisch steuern ließen. Gleichzeitig beschädige diese populistische Bezeichnung den Journalismus. Belege dafür, wie oft der Begriff „Staatsfunk“ tatsächlich in den vergangenen Monaten in Bezug auf ARD und ZDF verwendet wurde, liefert die Arbeitsgemeinschaft nicht. Auf die „Frankfurter Erklärung“ hat Mathias Döpfner, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), mit einem Offenen Brief geantwortet. Die WELT dokumentiert seine Replik im Wortlaut:

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse,

Sie haben sich heute mit der „Frankfurter Erklärung“ an die Kolleginnen und Kollegen in den Zeitungsredaktionen gewandt und anlässlich der Debatte über die Rolle öffentlich-rechtlicher Online-Angebote einige Fragen gestellt. Ich möchte mich für Ihren Vorstoß bedanken und als Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger gern dazu äußern. Zunächst liegt mir daran, ein Missverständnis aufzuklären: Sie schreiben im ersten Satz „Wir fühlen uns diskreditiert.“

Genau darum geht es uns Zeitungsverlegern nicht. Im Gegenteil: Immer wieder betonen wir in Interviews, Reden oder Beiträgen, welch wichtige Rolle das öffentlich-rechtliche Fernsehen für den Qualitätsjournalismus in Deutschland spielt, wie sehr wir das duale System bejahen und erhalten möchten und vor allem, wie groß unser Respekt vor den Leistungen der Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF ist. Das sind keine Lippenbekenntnisse, sondern tiefe Überzeugungen. Aber gerade weil wir die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Balance des dualen Systems in Deutschland so erhaltenswert finden, machen wir uns große Sorgen um die strategische Ausrichtung der ARD, die von den meisten Intendanten und einigen Politikern seit vielen Jahren konsequent verfolgt wird. Das ZDF ist von dieser Kritik ausdrücklich auszunehmen. Und selbstverständlich sind mit dieser Kritik auch nicht die Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF gemeint. Worum es im Kern geht: Sowohl Fernseh- als auch Zeitungsangebote müssen sich digitalisieren, da lineares Fernsehen, so wie wir es heute kennen, und Zeitungsjournalismus auf Papier in ihrer Reichweite, gesellschaftlichen Bedeutung und wirtschaftlichen Kraft dramatisch rückläufig sind und in einigen Jahren eine zu vernachlässigende Rolle spielen werden.

Die Zukunft liegt im Online-Journalismus. Es spricht nichts dagegen, wenn sich öffentlich-rechtliche Fernsehsender wie das ZDF in ihren Bewegtbild- und Audioangeboten konsequent digitalisieren. Es spricht aber sehr viel dagegen, wenn das Internet dazu benutzt wird, aus ehemaligen Rundfunk- und Fernsehanbietern primär Textanbieter, also Zeitungsverlage, im Internet zu machen. Das ist deshalb so problematisch, weil die gebührenfinanzierte ARD es mit ihren extrem umfangreichen regionalen und vermehrt lokalen Nachrichtenangeboten jedem Zeitungsverleger sehr schwer macht, für seine digitalen Angebote Abo-Gebühren zu erheben. Denn das gefühlt kostenlose Angebot der ARD-Sender stünde sonst neben einem zu bezahlenden Angebot der Zeitungsverlage. Warum sollte sich eine Leserin oder ein Leser für ein solches Bezahlangebot entscheiden?

Für die privaten Zeitungsverlage, die ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Sender einen wichtigen Beitrag zur journalistischen Vielfalt und Qualität leisten, ist es aber unverzichtbar, neben Werbeerlösen auch Erlöse aus digitalen Abonnements zu erzielen. Online-Journalismus ist andernfalls langfristig nicht zu refinanzieren. Das ist keine These, der Beweis ist seit zwanzig Jahren durch überwiegend nicht profitable Online-Angebote der Verlage erbracht. Wenn kein nachhaltig erfolgreiches digitales Geschäftsmodell etabliert werden kann, wäre bei weiter rückläufigem Printgeschäft ein Verlagssterben, eine Reduzierung der Vielfalt die Folge. Wenn dann irgendwann quasi nur noch öffentlich-rechtliche Online-Zeitungsangebote zur Verfügung stünden, dann und nur dann würde eine Art „Staatspresse“ entstehen, ein Monopol, das von zentral erhobenen Gebühren lebte und unter der Aufsicht von Politikern aller Parteien stünde. Dieses Konjunktiv-Szenario als Vorwurf misszuverstehen, die Journalisten der ARD seien „Staatspresse“, ist böswillig. Gemeint war es so nie.
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Ihr Plädoyer dafür, dass „wir als verantwortungsvolle JournalistenInnen in diesen Zeiten“ gegen „Fake News und populistische Parolen zusammenhalten sollten“, kann ich nur unterstützen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass öffentlich-rechtliche Sender und private Verlage eine wirtschaftliche Überlebensperspektive in der digitalen Welt haben. Die ARD hat diese Perspektive durch Gebühren. Sie sollte diese nicht missbrauchen, indem sie durch grenzenlose Textangebote den Verlagen die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Seit sieben Jahren verhandeln die deutschen Zeitungsverlage mit der ARD. Außer hinhaltenden Hoffnungen hat es seither von der ARD keinerlei Entgegenkommen gegeben. Im Gegenteil, die einzige bisher definierte Einschränkung, dass Textangebote im Internet einen Sendungsbezug haben müssen, sollte in einer Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags nun auch noch entfallen. Soweit darf es auf keinen Fall kommen. Dringend erforderlich ist, dass der Gesetzgeber hier endlich für Klarheit sorgt.

Unsere Forderung ist ganz einfach: Die Online-Angebote der ARD sollten so aussehen wie die des ZDF. Das heißt: im Wesentlichen auf Video und Audio-Angeboten basierend, der Textanteil deutlich unter 30 Prozent. Die ARD lehnt dies ab und gefährdet damit die Arbeitsplätze Tausender Journalistinnen und Journalisten von Zeitungen in Deutschland. Dies können und werden wir nicht hinnehmen, sondern mit allen juristischen und argumentativen Mitteln dagegen kämpfen.

Vielleicht können Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, aus Solidarität zu Ihren Kolleginnen und Kollegen auch das Gespräch mit Ihren Intendanten suchen. Sich auf die Modernisierung von Video- und Audioangeboten zu konzentrieren, wäre auch strategisch für die ARD viel sinnvoller, denn ihre wahren Wettbewerber sind eher Netflix, Youtube und Facebook als die „FAZ“ und die „Süddeutsche Zeitung“.

Dies ist kein Populismus, sondern ein existenzieller Kampf um Geschäftsgrundlagen und journalistische Vielfalt und Qualitätssicherung. Danke, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, Ihnen unsere Position noch einmal zu erläutern und auf diesem Wege einige Missverständnisse auszuräumen. Gerne bin ich bereit, diesen Dialog auch mit Ihnen persönlich und öffentlich fortzusetzen. Es geht um viel.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Mathias Döpfner

Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, in der u. a. die Zeitungsmarken WELT und BILD erscheinen.

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article170283688/Das-Problem-ist-die-ARD.html


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Worum es im Kern geht: Sowohl Fernseh- als auch Zeitungsangebote müssen sich digitalisieren, da lineares Fernsehen, so wie wir es heute kennen, und Zeitungsjournalismus auf Papier in ihrer Reichweite, gesellschaftlichen Bedeutung und wirtschaftlichen Kraft dramatisch rückläufig sind und in einigen Jahren eine zu vernachlässigende Rolle spielen werden. (...)
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und weiter ...

Zitat
(...) Seit sieben Jahren verhandeln die deutschen Zeitungsverlage mit der ARD. Außer hinhaltenden Hoffnungen hat es seither von der ARD keinerlei Entgegenkommen gegeben. Im Gegenteil, die einzige bisher definierte Einschränkung, dass Textangebote im Internet einen Sendungsbezug haben müssen, sollte in einer Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags nun auch noch entfallen. Soweit darf es auf keinen Fall kommen. Dringend erforderlich ist, dass der Gesetzgeber hier endlich für Klarheit sorgt ***. (...)
Hervorhebung durch User!

Yep,
>>> dramatisch rückläufig <<<  So könnte auch die Aussage des angestellte Rechtsberaters des SWR, welcher öffentlich vorgetragen hat, im November 2014 im Audimax der Universität Saarbrücken, gedeutet werden:

Zitat
(…) Dr. Hermann Eicher meint persönlich, dass in 3-5 Jahren das momentane System komplett kippen würde, da das Bereithalten von “linearen Fernsehkanälen“ sterben wird. Ein Angebot des öffentl. rechtl. Rundfunk im Netz (Internet) wird kommen. (…)

"SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen"

Dr. Hermann Eicher, … „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben und gesellschaftlicher Akzeptanz“…

Weiterlesen unter
SWR-Justitiar spricht über die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Folgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12009.msg81726.html#msg81726

Bild dir deine Meinung! +++  >:D

PS. ***

Kommentar:

Es ist schon unfassbar, dass ein Herr Dr. Sprißler (Richter am LG Tübingen) mit einer Beschlussvorlage an den EuGH für diese "gesetzliche Klarheit" sorgt. Es geht ihm dabei zwar um das "Verwaltungsvollstreckungsgesetz", was am Ende aber mit einer Beschwerde gemäß Zivilprozessordnung ZPO an einem Zivilgericht (Landgericht) durch den "Zwangsvollstreckungsschuldner" endet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2017, 14:33 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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