Hallo!
Herr Eicher greift Herr Dr. Sprißler sehr rabiat an. Unterschlägt dabei aber, daß Eigentum Zivilrecht ist, daß der Schutz des Eigentums Grundrecht ist, und daher der Eingriff ins Eigentum (Zwangsvollstreckung) --
durch den Gesetzgeber legitimiert (!) -- bei bestimmten Schritten der Zivilgerichtsbarkeit unterliegt. Und bei solchen Schritten hat der Richter am LG Herr Dr. Sprißler sehr wohl
das Recht und die Pflicht, sich die vorgetragenen Argumente anzuhören und darüber zu entscheiden. Ohne Ermittlungspflicht wie am VG kommt es hier auf geschickt vorgetragene Argumente an.
Ich gehe davon aus -- da Herr Dr. Sprißler immer noch am LG aktiv tätig ist -- daß er bei seinen Kollegen, besonders aber auch bei "der Führung" des LG, genügen Rückhalt für die Vorlage hat. Daher wird sich -- meine Vermutung -- sich dieses Pamphlet als scharf geschliffener Bumerang erweisen, der die weitere Prozessführung des SWR nachhaltig beschädigt, nicht nur in diesem Verfahren.
Zumal: an Verwaltungsgerichten wird uns immer entgegengehalten, daß es für uns keine "grundsätzliche Bedeutung" gibt -- jedesmal wenn dann die LRA verliert, wird der Joker gespielt und es soll bitteschön doch "grundsätzliche Bedeutung" haben.
Nach Aussage des angestellten Rechtsberaters des SWR, mit einem hier zitierten Ausschnitt aus der Zusammenfassung des Vortrages von Herrn Dr. Hermann Eicher, im Audimax der UNI-Saarbrücken vom 27.11.2014 18:15h; ist folgendes von ihm öffentlich vorgetragen worden:
>>> Bei Vollzugsdefiziten wird eine Regelung möglicherweise verfassungswidrig. <<<
Kommentar:
Aufgrund der Vorlage zum EuGH durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Sprißler als Einzelrichter sowie als Kammermitglied der 5. Zivilkammer, rechnet der SWR mit erheblichen
„Strukturellen Vollzugsdefiziten beim Zwangsrundfunkbeitragseinzug“
Herr Eicher: eine
verfassungswidrige Regelung hat kein
Vollzugsdefizit sondern ein
Vollzugsüberschuß!!!
Da hilft auch nicht, wenn man mit aller öffentlich-rechtlicher, politischer und jurisdiktionaler Vernetzung und medialer Präsenz das Gegenteil behaupten läßt und (zB mittels BVerwG und BGH) zu verhindern sucht, daß die Überprüfung stattfindet.
Diese Überprüfung ist aber schon an EuGH und BVerfG im Gange!Dieser Kaiser ist nicht nur nackt, und weiß das -- er
trägt die Haut der Untertanen als Schmuck!!!Es sollte mal darüber nachgedacht werden, ob wir nicht in dem Zustand des Rechtsbankrotts uns befinden.
Unter: http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm
ist geschrieben:
Rechtsbankrott
ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
Dieser Artikel unterschlägt aber was: die hier angedachte "Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten" -- sie wird nur
zwangsweise erfolgen, nie freiwillig, da die "Vernetzten" sich aus dem System, aus der usurpierten Rechtsordnung heraus verteidigen. Deshalb wird nach dem Ende des Beitrags die Aufarbeitung dieses Skandals sehr wichtig.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"