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Autor Thema: Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor  (Gelesen 56011 mal)

G
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An alle die der Juristerei näher sind als ich: Gibt es sowas öfter, dass eine Behörde(die der SWR sein will) eine andere Behörde wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt oder ist das einzigartig?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
An alle die der Juristerei näher sind als ich: Gibt es sowas öfter, dass eine Behörde(die der SWR sein will) eine andere Behörde wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt oder ist das einzigartig?

Das LG Tübingen ist zwar eine Behörde, ist aber ein Zivilgericht und hat mit der Rechtsprechung zu Verwaltungsaufgaben wenig zu tun. Man darf davon ausgehen, dass ein Verwaltungsgericht einer Behörde, die Verwaltungsaufgaben durchführt, eher zugeneigt ist. Oder wie heisst es so schön..." die eine Krähe hackt..."

Man darf sich durchaus fragen, warum macht der Südwestrundfunk hier und jetzt ein Fass auf?
Von welchem Streitwert der vorliegenden Beschwerden sprechen wir hier eigentlich?...10.000 bis 15.000 Euro?
Wenn doch laut BVerwG alles recht- und verfassungsmäßig ist, warum dann eine aufsehenerregende Befangenheitsnummer?
Steigt der Druck auf den SWR dank unserer vielen Klagen und sind wir auf dem richtigen Weg?
Ist vielleicht doch nicht alles so recht- und verfassungsmäßig, wie behauptet wird?
Fürchtet der SWR nun die Entscheidungen von BVerfG und EuGh?


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

N
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Hm, ich glaub ich kenn da auch den ein oder anderen Befangenen ... Kirchhof *hüstel* .... aber in seiner Parallelwelt fehlt es einem Hobby Darth Vader wie Herrn Eicher nun mal die Objektivität um so etwas richtig zu bewerten. Was will er damit eigentlich erreichen? Ich denke, eine Art Exempel an Behinderten trägt keine Züge mehr an einer freien, demokratischen Gesellschaft.


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G
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DER JUSTITIAR sieht hier keinen Behinderten, er sieht nur seine Macht und sein Geld schwinden, weil er verloren hat und ist deswegen eingeschnappt wie ein kleines Kind dem man den Lutscher weggenommen hat. Solche Typen sind für ein sogenanntes "öffentlich-rechtliches" Wasauchimmer nicht tragbar und müssten sofort weg.


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Auch wenn ich versuche, mich in die Position von Eicher, GEZ & Co hineinzuversetzen, ist mir völlig unverständlich wie man dermaßen ungeschickt, peinlich und stumpfklotzig agieren kann.

Der Vorgang zeigt mal wieder aufs Schönste, wie unentspannt, verklemmt und verbiestert dieser Haufen ist, und dass denen das Wasser inzwischen bis zum Hals steht. Souverän und selbstsicher geht anders.

Warum sagt dieser Eichi nicht z. B. einfach, „Gut Leute, hier geht’s um ein paar 100 €, lasst die doch einfach in Leere laufen, früher oder später holen wir uns schon noch das Geld von denen. Das BVerfG und der EUGH entscheiden sowieso für uns, und dank unserem super hochwertigen Angebot sind wie so fest in der Gesellschaft verwurzelt und akzeptiert, dass uns auch nach einem theoretischen negativen Urteil nichts passieren kann.“

Nein, DER JUSTITIAR schreibt ein 7-seitiges (!) peinliches Pamphlet gegen einen kleinen Einzelrichter an einem Landgericht, um von offenbar behinderten Menschen stur "nach Gesetz" Zwangsbeiträge abzupressen, und muss dabei natürlich nach Lage der Dinge damit rechnen, dass das an die Öffentlichkeit kommt.

Genau so sind bisher alle Zwangs- und Unrechtsregime der Welt gescheitert. Ich hoffe, dass der absurde Vorwurf der Befangenheit noch ein paar weitere Richter auf die Seite des Widerstands zieht.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
(...) Genau so sind bisher alle Zwangs- und Unrechtsregime der Welt gescheitert. Ich hoffe, dass der absurde Vorwurf der Befangenheit noch ein paar weitere Richter auf die Seite des Widerstands zieht.

Einfach auf die Seite der Gerechtigkeit!


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Ich bin echt sprachlos ... hier offenbart das System nun seine hässliche Fratze ..

Apropos Öffentlichkeit ... ist das schon irgendwo (Zeitung o.ä.) Publik gemacht worden ?



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(...) Apropos Öffentlichkeit ... ist das schon irgendwo (Zeitung o.ä.) Publik gemacht worden ?

Noch nicht, wir arbeiten daran.

ABER: Jeder von uns kann kräftig mithelfen, indem er seine ihm bekannten Redaktionen anschreibt. Es müssen nicht immer die anderen sein. Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2017, 11:28 von René«

g
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... Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein! ...

... Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen ...

http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
Zitat
Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist vielmehr bedeutend, ob für einen vernünftig denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind. 

Welches Verhältnis besteht zwischen Dr. Hermann E. und dem Richter am BVerfG , Herrn Dr. Ferdinand K. ? Wie gut kennt man sich?
Meine Meinung ist die, dass dieser Richter dann, wenn sich ein Verhältnis nachweisen lässt, mit Sicherheit befangen ist.
Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage: Wieso bekommt der Bruder des o.g. den Zuschlag für ein sog. Gefälligkeitsgutachten und wieviel aus dem Gebührenkonto wurde dafür bezahlt?

Eine Befangenheit vermute ich dann eher in der Konstellation im Umfeld des Dr. Hermann E. .


https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof
Zitat
  zu Hartz IV[4] vor. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2017, 11:56 von gerechte Lösung«

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Nicht zu vergessen, das erst Dreyer, Wille und Konsorten Herrn Eicher den Rückhalt für sein dreistes Verhalten geben. Die ganze Mannschaft scheint mächtig am schwimmen zu sein. Hatten wir 9.11 89 schon mal. Wie sich doch manche Dinge wiederholen. Herr Eicher, ab 9.11.17 wird es interessant. Mein Ratschlag, es gibt ein Mittel, Hypericum ( Johanniskraut) für unruhige Nächte.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Diese wochenlange Schleimorgie war ja schon nicht mehr auszuhalten, ist aber jetzt auch nicht mehr nötig. Die MP-Konferenz ist gelaufen und der ÖRR bekommt was er will.
Die Maske des Demokratie- und Meinungsbildenden und ach so seriösen öffentlich-rechtlichen Rundfunks passt sowieso nicht mehr. Die Zeiten sind längst vorbei.
Herr Dr. Eicher ist so freundlich, wieder das wahre Gesicht zu zeigen. Dafür muß man ihm eigentlich sogar dankbar sein.

Diese Vorlage beim EuGH muß den Verein ganz schön nervös machen. Das ganze sieht mir eher nach einem Exempel an dem Richter vom LG Tübingen aus. Wohl auch als abschreckendes Beispiel für andere Richter gedacht, welche womöglich noch auf die Idee kommen könnten, auch aus der Reihe zu tanzen.
Wenn das mal kein Eigentor war, Herr Eicher. Akzeptanz fördert man mit solchen Aktionen jedenfalls ganz bestimmt nicht.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

K
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Der Vorwurf der Befangenheit ist lächerlich.

Zitat
https://de.wikipedia.org/wiki/Befangenheit

Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) rteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter, das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet. Eine befangene Person entscheidet folglich auf der Grundlage eines Vorurteils.

Wenn hier wer befangen ist, dann ist es der Dr. Eicher aufgrund seiner persönlichen Motivlage selbst, was ihm aber hier nicht zum Vorwurf gemacht werden soll, weil es sein Job ist.

Ich vermute dass es dem JUSTITIAR darum geht, den Dr. Sprißler "aus dem Verkehr" zu ziehen, möglicherweise mit dem Hintergedanken, die Anfrage beim EuGH von der Kammer zurückziehen zu lassen. Was allerdings nur vorübergehend helfen würde, weil die Kläger irgendwann sowieso beim EuGH landen würden.

Aber dann kann ihm sein Arbeitgeber später nicht den Vorwurf machen, er hätte nicht alles versucht.. 


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Z
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Kam jemand bisher auf die Idee, einen Richter am Verwaltungsgericht für befangen zu halten, weil er bisher nur Urteile pro Rundfunkbeitrag gefällt hat?

Mir sieht das eher nach Verzweifelungstat aus...

Wobei ein ruhend gestelltes oder ausgesetztes Verfahren doch auch für den ÖRR besser als eines zu seinen Lasten gehendes Urteil ist...


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Dass Herr Dr. Sprißler Verfahren aussetzt bis eine höhere Instanz entschieden hat, ist doch nicht zum Nachteil der Anstalten. Wie argumentieren die VG doch gleich: das Ruhen des Verfahrens wird nicht angeordnet, weil dem Kläger außer der Zahlung des Zwangsgeldes keine Nachteile entstehen.
So ist es analog hier: Die Anstalten müssen halt ein wenig warten, bis die höhere Instanz entschieden hat. Die spinnen, die Zwangsfunker.


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  • Cry for Justice
Nach solch einem weiteren gravierendem Fehltritt des werten Herrn Eicher bleibt nur noch die Erkenntnis :
Dieser Mann ist nun einfach erst recht gar nicht mehr ernst zu nehmen.
Er gibt nun die vergleichbar lächerliche Figur wie einst die des Stasi-Chefs Erich Mielke ab.
"Ich habe euch doch alle lieb", die bösen sind immer die anderen....


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