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Autor Thema: ARD & ZDF fast am Ziel: Unbeliebte Online-Regel ist wohl bald Geschichte  (Gelesen 3429 mal)

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Chip, 28.10.2017

ARD & ZDF fast am Ziel:
Unbeliebte Online-Regel ist wohl bald Geschichte

ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen viele Inhalte in ihren Mediatheken nach kurzer Zeit wieder löschen. Eine Reform des Rundfunkstaatsvertrags soll dies nun ändern. Vor allem die bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wie auch bei den Zuschauern unbeliebte Sieben-Tage-Regel soll bald Geschichte sein.

von Redaktion CHIP/DPA

Zitat
[..]

ARD- & ZDF-Mediathek: Sieben-Tage-Regel soll fallen
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen eigene Beiträge länger als bisher im Internet zur Verfügung stellen können. Außerdem sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Freiheit bei ihren redaktionellen Angeboten im Internet bekommen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten am Freitag bei einem Treffen in Saarbrücken geeinigt. Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkkommission der Länder leitet, forderte die Sender zugleich zu verstärkten Sparbemühungen auf.
Zu deren Sparplänen, die ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende September in ihren Berichten an die Rundfunkkommission vorgelegt haben, sagte sie: "Wir loben das als ersten Schritt, aber wir sind nicht zufrieden. Sondern es muss weitergehen. Wir brauchen weitere Maßnahmen und Reformschritte, um uns tatsächlich besser aufzustellen.“ [..]

Zitat
CHIP meint:

So nachvollziehbar die Bedenken privater Medien-Konzerne auch sein mögen – Angebote wie Netflix und die veränderten Sehgewohnheiten machen eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen fast unabdinglich. Insbesondere die Sieben-Tage-Regel wirkt aus der Zeit gefallen, denn immerhin finanziert der Zuschauer die von ARD & Co. produzierten Inhalte durch den Rundfunkbeitrag selbst mit. Ob die Sieben-Tage-Regel lediglich ausgedehnt wird oder vielleicht sogar komplett wegfällt, muss die Zukunft zeigen. Dass sich die Ministerpräsidenten über eine zeitliche Ausweitung einig sind, ist für den Beitragszahler aber in jedem Fall eine gute Nachricht.

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/ARD-und-ZDF-fast-am-Ziel-Unbeliebte-Mediatheken-Regel-wohl-bald-Geschichte_125913983.html


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Zitat
CHIP meint:
So nachvollziehbar die Bedenken privater Medien-Konzerne auch sein mögen – Angebote wie Netflix und die veränderten Sehgewohnheiten machen eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen fast unabdinglich. Insbesondere die Sieben-Tage-Regel wirkt aus der Zeit gefallen, denn immerhin finanziert der Zuschauer die von ARD & Co. produzierten Inhalte durch den Rundfunkbeitrag selbst mit. Ob die Sieben-Tage-Regel lediglich ausgedehnt wird oder vielleicht sogar komplett wegfällt, muss die Zukunft zeigen. Dass sich die Ministerpräsidenten über eine zeitliche Ausweitung einig sind, ist für den Beitragszahler aber in jedem Fall eine gute Nachricht.
Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/ARD-und-ZDF-fast-am-Ziel-Unbeliebte-Mediatheken-Regel-wohl-bald-Geschichte_125913983.html
CHIP unterschlägt hierbei, dass auch NICHTzuschauer zur Zahlung herangezogen werden.
Sofern nur Zuschauer/ Nutzer zur Finanzierung herangezogen würden, wäre eine dauerhafte Verfügbarmachung nur eine "gute Nachricht", wenn die Verfügbarmachung auf die zahlenden Zuschauer beschränkt bliebe.

Sofern diese Inhalte aber auch zwangsweise durch Nicht-Interessenten/ Nicht-Nutzer erfolgt und dann die dauerhafte ("zwangsweise") Verfügbarmachung auch für Nicht-Interessenten/ Nicht-Zuschauer/ Nicht-Nutzer mit dem scheinheiligen Argument begründet werden soll, dass es ja nun "eh schon bezahlt sei", bleibt ist dies keineswegs eine "gute Nachricht", weil genau auf diesem Wege
a) den Nicht-Interessenten/ Nicht-Zuschauern/ Nicht-Nutzern finanzielle Mittel entzogen werden, die diese für andere frei wählbare Medien hätten ausgeben können und wollen
b) diesen anderen frei wählbaren Medien-Anbietern genau diese finanziellen Mittel damit ebenfalls entzogen werden und diesen dann fehlen, um eigene Angebote herzustellen und zu unterbreiten

Genau das ist die wettbewerbswidrige Verzerrung zu Gunsten eines omnipräsenten "öffentlich-rechtlichen" Medien-Konsortiums, die unterbunden gehört.

CHIP hat diesbezüglich also das Problem nicht ansatzweise verstanden.


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Die Frage ist zudem, was ein eigener Beitrag der ÖR-Sender ist. Nachrichten dürften problemlos als eigene Leistung angesehen werden. Dokumentationen und Filme sind aber häufig, wenn nicht meistens mit Rechten Dritter belegt. Wie man hört, soll deren Zustimmung zu längerer Abrufbarkeit der Sendungen für lau letztlich abgepresst werden. Es gibt da die Forderung nach Kostenneutralität seitens der Politik, der wohl eine Beitragserhöhungsdebatte zur nächsten Wahl ungelegen käme. Eine Mitfinanzierung ist kein Freibrief, die Rechte Dritter zu verletzen.

Siehe
Aufwendungsneutrale Enteignung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25019.0.html

Die von Chip rundherum positiv betrachtete Position von Politik und Sendern hat also sicher nicht nur Befürworter. Nur einmal angenommen, die Sender würden alle Sendungen auf Dauer abrufbar bereit halten, so wären Anbieter wie Netflix und Co wohl nahezu chancenlos. Es sei denn, es träten wirklich große Player an und würden dafür sorgen, dass ARD und ZDF weder bei großen Sportereignissen noch bei Spielfilmen aus Hollywood jemals wieder zum Zug kommen. Die Mittel dazu hätten Firmen wie Google ja allemal. Da könnten die Gierhälse des ÖRR schnell ziemlich alt aussehen mit ihren Internetaktivitäten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2017, 20:31 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Da könnten die Gierhälse des ÖRR schnell ziemlich alt aussehen mit ihren Internetaktivitäten.
Mal grundsätzlich etwas anders herum betrachtet.
Die Gierhälse des örR haben im Internet eigentlich gar nichts verloren. Deren Daseinsberechtigung und die damals "noch" akzeptable Art der Finanzierung stammen aus einer längst dahin geflossenen Zeit als das Internet noch Quark im Schaufenster war.
Mit dem Aufkommen des merkelschen Neulandes Internet (neuerdings hat sie etwas von Digitalisierung gehört) ist kein einziger der zahlreich neuen Medienanbieter auf die wahnwitzige Idee gekommen, allein durch die Bereitstellung seines neuartigen Angebotes im Internet oder wie auch immer man das zu formulieren mag, einen Zwangsbeitrag zu erpressen.
Fazit : die Gierhälse des örR sind einfach nur als Schmarotzer und lästiges Ungeziefer auf einen voll in Fahrt gekommenen Zug aufgesprungen und machen es sich darin als allseits unwillkommene  Passagiere so gut wohnlich es nur geht.
So etwas geht einfach nicht, schäbig unterster Schublade...


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Schrei nach Gerechtigkeit

Z
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Aber was das kostet hat noch niemand ausgerechnet, oder?
Schließlich bedeutet ins Internet stellen "Verwertung", und da sollte ja jeder Kulturschaffende auch Anteil daran haben. Das sollte zukünftig vertragliche Berücksichtigung finden und kostet halt ein paar Taler extra.
Leo Kirch ist reich damit geworden, "alte" Filmrechte zur öffentlichen Vorführung billig aufzukaufen und sie später in seinem Privatfernsehen exklusiv zu zeigen (die Geschäftidee "Teleclub", heute "Sky" war damals noch nicht marktfähig), weil sich niemand vorstellen konnte, daß sich jemand einen Film mehrmals ansieht. Folglich waren Künstler mit einem einmaligen Honorar zufrieden.
In der Musikbranche lief es schon immer anders.


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