CHIP meint:
So nachvollziehbar die Bedenken privater Medien-Konzerne auch sein mögen – Angebote wie Netflix und die veränderten Sehgewohnheiten machen eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen fast unabdinglich. Insbesondere die Sieben-Tage-Regel wirkt aus der Zeit gefallen, denn immerhin finanziert der Zuschauer die von ARD & Co. produzierten Inhalte durch den Rundfunkbeitrag selbst mit. Ob die Sieben-Tage-Regel lediglich ausgedehnt wird oder vielleicht sogar komplett wegfällt, muss die Zukunft zeigen. Dass sich die Ministerpräsidenten über eine zeitliche Ausweitung einig sind, ist für den Beitragszahler aber in jedem Fall eine gute Nachricht.
Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/ARD-und-ZDF-fast-am-Ziel-Unbeliebte-Mediatheken-Regel-wohl-bald-Geschichte_125913983.html
CHIP unterschlägt hierbei, dass auch NICHTzuschauer zur Zahlung herangezogen werden.
Sofern
nur Zuschauer/ Nutzer zur Finanzierung herangezogen würden, wäre eine dauerhafte Verfügbarmachung nur eine "gute Nachricht", wenn die Verfügbarmachung
auf die zahlenden Zuschauer beschränkt bliebe.
Sofern diese Inhalte aber auch zwangsweise durch Nicht-Interessenten/ Nicht-Nutzer erfolgt und dann die
dauerhafte ("zwangsweise") Verfügbarmachung auch für Nicht-Interessenten/ Nicht-Zuschauer/ Nicht-Nutzer mit dem scheinheiligen Argument begründet werden soll, dass es ja nun "eh schon bezahlt sei", bleibt ist dies
keineswegs eine "gute Nachricht", weil genau auf diesem Wege
a) den
Nicht-Interessenten/ Nicht-Zuschauern/ Nicht-Nutzern finanzielle Mittel entzogen werden, die diese für andere frei wählbare Medien hätten ausgeben können und wollen
b) diesen anderen frei wählbaren Medien-Anbietern genau diese finanziellen Mittel damit ebenfalls entzogen werden und diesen dann fehlen, um eigene Angebote herzustellen und zu unterbreiten
Genau das ist die
wettbewerbswidrige Verzerrung zu Gunsten eines omnipräsenten "öffentlich-rechtlichen" Medien-Konsortiums, die
unterbunden gehört.
CHIP hat diesbezüglich also das Problem nicht ansatzweise verstanden.