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Autor Thema: Geht's noch, ARD? Wir zahlen für "Babylon Berlin" und dürfen es dann nicht sehen  (Gelesen 9801 mal)

C
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Chip, 13.10.2017

Geht's noch, ARD? Wir zahlen für "Babylon Berlin" und dürfen die Serie dann nicht sehen!

Ein (Audio-)Kommentar von Inga Methling

Zitat
Endlich mal wieder eine deutsche Serienproduktion, auf die ich mich richtig freue! „Babylon Berlin“ wird schon vor Ausstrahlung als Serienhit des Jahres gefeiert. Die Geschichte eines Kommissars in der Weimarer Republik habe das Zeug, die Serienlandschaft und das internationale Ansehen deutscher TV-Produktionen nachhaltig zu prägen, heißt es. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/Babylon-Berlin-zuerst-auf-Sky-Warum-zahle-ich-Rundfunkgebuehren_125042334.html


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Vermutlich fand sich niemand anderes, der soviel Geld für den Pseudo-Skandal mit Adenauer ausgeben wollte. Viel Geld und wenig Hirn sind keine gute Kombination ...


Quelle: Wikipedia.de

TV-Serie "Babylon Berlin":
Wirbel um Adenauer-Figur in neuer ARD-Produktion

13.10.17

Zitat
Ausgerechnet Altkanzler Konrad Adenauer wird in einer neuen ARD-Produktion scheinbar als Sado-Maso-liebender Puffgänger inszeniert. "Babylon Berlin" ist eine der teuersten deutschen Fernsehproduktionen aller Zeiten. ... Erst im Verlauf der Serie stellt sich heraus, dass es nicht Adenauer ist, der auf den Aufnahmen zu sehen ist.
[..]
So ein Teil des Plots der 40-Millionen-Euro-Serie, die hauptsächlich von der ARD finanziert wurde. Die ersten acht Folgen laufen nun auf "Sky", erst in einem Jahr sollen sie auch dem öffentlich-rechtlichen Publikum gezeigt werden. [..]

Quelle: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/tv-serie-babylon-berlin-neue-ard-produktion-diffamiert-altkanzler-konrad-adenauer-als-bordellgast_id_7708655.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 23:37 von DumbTV«

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Nur mal so als Zwischenbemerkung:

Filme mit zeitlich definiertem historischem Hintergrund sind prima dafür geeignet, die Geschichte rückwirkend in einem anderen Licht dastehen zu lassen.
Auch diese Adenauer-Geschichte - ob wahr oder nicht - wird an ihm für die Zuschauerschaft kleben bleiben.
Die Geschichtsklitterung fällt dann unter "künstlerische Freiheit".
Der Satz "Personen und Handlungen in diesem Film sind frei erfunden" zur Orientierung kann hier schon mal nicht im Vorspann erscheinen.

Zum Thema "dürfen wir dann nicht sehen":
Dieser Satz impliziert, dass man die Serie sehen will. Und schliesst daher nahtlos an das Schwarzseher- Paradigma an, das ein unbewiesenes unbedingtes Interesse aller Bürger am öffentlich rechtlichen Fernsehprogramm Deutschlands als Grundlage hat und einen moralischen Zahlungszwang erzeugt hatte.
Ist es ein Verlust, die Serie nicht zu schauen? Muss man bei "all you can eat" (Flatrate-Zwangsbeitrag) alles fressen - und zwar sofort auch wenn man sowieso übersättigt ist?
Das Problem ist nicht das "nicht sofort schauen dürfen". Das Problem ist, dass die öffentlich rechtlichen im Namen ihres "Auftrags" Inhalte und wirtschaftliche Verwendung total kontrollieren.  Auch dann, wenn man es nicht merkt oder es nicht stört. Totalitär eben.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Unterhaltung auf Twitter!

Zitat
(((Holger Pyka)))? @PastorPy  18 Std.vor 18 Stunden
Mehr
Ich möchte gern "Babylon Berlin" sehen. Wenn ich mich bei Sky anmelde, kann man das mit der #GEZ -Gebühr verrechnen, bitte? @DasErste

Zitat
Das Erste? Verifizierter Account @DasErste  17 Std.vor 17 Stunden
Mehr
Oder einfach ein Jahr warten, bis die Serie bei uns gezeigt wird.

Zitat
Uwe Pompös? @UwePompoes  59 Min.vor 59 Minuten
Mehr
Ach deshalb habt ihr 60 000 Zwangsvollstreckungen im Monat, die Zuschauer warten mit dem zahlen bis die Serie läuft


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Zitat
Ausgerechnet Altkanzler Konrad Adenauer wird in einer neuen ARD-Produktion scheinbar als Sado-Maso-liebender Puffgänger inszeniert.
Es wäre zu überlegen, ob sich hierin nicht schon Beleidigung und Co. gegenüber einem ehemaligen Bundeskanzler verbergen? -> § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und -> § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ist es ein Verlust, die Serie nicht zu schauen? Muss man bei "all you can eat" (Flatrate-Zwangsbeitrag) alles fressen - und zwar sofort auch wenn man sowieso übersättigt ist?

Zunächst eine kleine Retourkutsche: diese Frage impliziert, dass man übersättigt ist, was für Nicht- und Wenig-Nutzer von Fernsehen womöglich gar nicht der Fall ist.

Insgesamt kann ich deinen Standpunkt nicht teilen. Die Frage ist nämlich nicht, ob man als Zwangszahler die Serie sehen muss. Selbstverständlich hat auch jeder, der Nutzer von ÖR-Fernsehsendungen ist, das Recht diese Serien, wie jede andere Sendung auch, nicht zu sehen. Es soll ja immer noch Menschen in Deutschland geben, die keine Serienjunkies sind.

Die Frage ist vielmehr, warum ein von allen bereits bezahltes Programm den Mitgliedern dieser Gruppe einerseits nur mit erheblicher Zeitverzögerung gezeigt wird, und warum diese Finanzierung dazu dient einen kommerziellen Wettbewerber zu fördern. Der spekuliert ja wohl darauf seine Kosten kurzfristig wieder einzuspielen und über den Ruf der Erstausstrahlung seine Marktdurchdringung zu erhöhen. Immerhin beträgt der Anteil, der vom ÖR-Rundfunk getragen wird, das zweifache des privaten Senders, der Partner bei der Finanzierung gewesen ist. Ich würde daher schon gerne wissen, mit welcher Begründung man eine solche Vereinbarung getroffen hat.

Eine interessante Frage wäre auch, wenn diese Serie wirklich so ein Kracher ist, warum man sie  alternativ nicht vollständig finanziert hat um sie im Anschluss an die Ausstrahlung in Deutschland im Ausland anzubieten und so einen Teil der Produktionskosten wieder herein zu holen.

Das Problem ist auch nicht, dass die ÖR-Anstalten Inhalte und wirtschaftliche Verwendung total kontrollieren, das erwarte ich von jedem Unternehmen. Mir wäre zudem neu, dass Wettbewerber dies anders halten, kann aber nicht erkennen, dass diese deswegen totalitär agieren. Da stört mich, trotz der Kritikwürdigkeit ÖR-Sender, schon deine Wortwahl. Vielmehr ist festzustellen, dass die ÖR-Sender offenbar Partnerschaften eingehen, bei denen sie eben nicht entsprechend der wirtschaftlichen Stärke agieren. Mir ist durchaus klar, dass der private Sender sich wohl nicht mit 5 Mio. Euro an der Produktion beteiligt hätte, würde man ihm die Erstausstrahlung nicht garantieren. Nun haut man seitens der ÖR aber 45 Mio. für dieses unsägliche Funk raus. An den Millionen sollte bei den bekannten Einnahmen und angesichts  solcher Ausgaben eigentlich kein Mangel herrschen.

Die Fragen sind also: was hat zu dieser Produktions- und Verwertungspartnerschaft geführt? Welche und wessen Interessen verfolgt die ARD mit dieser Kooperation? Wer profitiert von dieser Zusammenarbeit? Sind weitere Fördermaßnahmen der privaten Konkurrenz mit Mitteln des sogn. Rundfunkbeitrags geplant?

M. Boettcher
der kein Freund von Serien ist


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Die Fragen sind also: was hat zu dieser Produktions- und Verwertungspartnerschaft geführt? Welche und wessen Interessen verfolgt die ARD mit dieser Kooperation? Wer profitiert von dieser Zusammenarbeit? Sind weitere Fördermaßnahmen der privaten Konkurrenz mit Mitteln des sogn. Rundfunkbeitrags geplant?

Na ja, so haben die einen Kritiker weniger!

Doch eigentliche egal, das Geld kommt doch und man und Frau seht, wie schwierig es ist, sich dagegen (Beitrag) zu wehren!

Die könnten auch “Marathon Berlin“ oder sonst was im öffrech garnicht senden. Und? Aufregen? Die sind so dreist!

Das geht fast nicht mehr zu sagen, egal was die machen, so lange ich nicht zahlen muss! Da muss Mann und Frau Zivilcourage zeigen, um denen das Handwerk zu legen!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

D
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Bei mir wurde die folgende Werbung eingeblendet:

Zitat
Babylon Berlin - jetzt für nur 1 Euro/Monat bei Sky Ticket schauen

Siehe den Screenshot im Anhang. Der, auch im Original, rot hervorgehobene Bereich.

Das zeigt deutlich wohin die Reise geht. @drboe in seinem obigen Beitrag (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24835.msg157294.html#msg157294) stellt schon die richtigen Fragen. Hier wird ein großer Teil der Finanzierung und des Risikos der Allgemeinheit, den mit Zwangsbeiträgen belegten Wohnungsinhabern, auferlegt. Die Gewinne landen aber woanders. Ist auch eine Art Subvention privater Anbieter.

In Anlehnung an eine berühmte Persönlichkeit:

Kosten sozialisieren, Gewinne privatisieren

So ist das eben in / mit einer Demokratie/abgabe... :(

Im Hinblick auf die diversen (Finanz-) Skandale beim öR frage ich mich, wer da wohl im Hintergrund von diesem Deal noch so profitiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2017, 23:59 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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b
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https://www.hoerzu.de/unterhaltung/aktuelles/babylon-berlin
Zitat
Im Free-TV sollen die beiden Staffeln von "Babylon Berlin" gute zwölf Monate später zu sehen sein. Voraussichtlich November 2018 laufen pro Staffel acht 45-minütige Episoden dann bei der ARD über den Bildschirm. Wir melden die genauen Ausstrahlungstermine, wenn es dazu offizielle Informationen gibt. Doch eins versicherte Programmdirektor Volker Herres bereits: "Es gilt 'online first' – in unserer Mediathek wird die Serie vor der linearen Ausstrahlung abrufbar sein."

Bei der ARD heißt es eben: 'online first'. Der klassische ARD-Fernseh-Nutzer kommt als Letzter :)


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bei mir wurde die folgende Werbung eingeblendet:
Zitat
Babylon Berlin - jetzt für nur 1 Euro/Monat bei Sky Ticket schauen
[...]
Dito - kann ich bestätigen. Ich sehe die gleiche Werbung innerhalb des Textes an 2 Stellen.
Sehr fragwürdig.

Auch in der Öffentlichkeit ist die Plakat- (und wohl auch andere) Werbung von sky für diese Serie exzessiv. Derzeit keine Fotos davon, aber vielleicht kann ja jemand noch welche beisteuern.

Und ja, "Kooperationen" ist hier das euphemistische Neudeutsch für "Abhängigkeiten" und "Gekungel".

Hier dürfte erneut eine (wohl auch EU-relevante) Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten öffentlich-rechtlicher und eines (wohl nicht mal ausgeschriebenen?) privaten Medienanbeiters und zu Ungunsten aller anderen Wettbewerber vorliegen.

Ganz großes "Gangster-Kino"...
...in mehrfacher Hinsicht.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist zu prüfen, ob der ÖRR durch das Zurückhalten von Informationen und ein Angebot zur Freigabe seiner Information gegen eine Extragebühr gegen das Grundgesetz verstößt.
Hierzu die Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages- "Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung"- WD 10 - 3000 - 046/16: 
Zitat
Als Kommunikationsfreiheit dient die Rundfunkfreiheit im Ausgangspunkt dem gleichen Ziel wie die übrigen Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG, nämlich „der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinung beschränkten, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung umfassenden Sinne“ . Weil die hierfür erforderlichen materiellen, organisatorischen und verfahrensbezogenen Regelungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden müssen, bedarf es diesbezüglich einer positiven Rundfunkordnung. Wegen seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“ kommt dem Rundfunk hierbei eine herausragende kommunikative Bedeutung zu, weshalb sich das Normziel von Art. 5 Abs. 1 GG schließlich nur dann erreichen lässt, sofern der Rundfunk frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Daraus resultiert für den Rundfunk eine besondere Verantwortungsbeziehung gegenüber der Allgemeinheit. Da der Rundfunk zugleich aber auch eine Sache der Allgemeinheit ist, muss er „in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden“.

https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf

Möglicherweise liegt hier eine rechtswidige Absprache zwischen ARD und SKY vor.
Hierzu auch § 8 Abs. 2 RStV:
Zitat
Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung dürfen vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkStVtr+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RdFunkStVtrBWV4P8


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2017, 10:30 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.404
Überlegung:

Der Rundfunk ist frei in der Gestaltung seines Angebotes, auch der ÖRR;
der Rundfunk ist frei darin, mit anderen Rundfunk- bzw. Medienanbietern zusammenzuarbeiten; auch der ÖRR;

Im europäischen Recht ist aber zu beachten, daß staatliche Mittel nicht für kommerzielle Erzeugnisse verwendet werden dürfen; der EuGH sah die damalige Rundfunkgebühr als eine Form staatlicher Mittel an, so daß es sich wegen gleichartiger Konstruktion beim Rundfunkbeitrag auch so sein dürfte. Nur "dürfte", weil konkret ja noch nicht darüber entschieden worden ist.

Hier dürfte erneut eine (wohl auch EU-relevante) Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten öffentlich-rechtlicher und eines (wohl nicht mal ausgeschriebenen?) privaten Medienanbeiters und zu Ungunsten aller anderen Wettbewerber vorliegen.
Man muß differenzieren, und das ganze ist hochgradig komplex; da sollte nicht mal Böswilligkeit unterstellt werden.

Wenn der Staat eine Leistung nicht selbst erbringen will, vorausgesetzt, daß er diese selbst erbringen dürfte, und diese Leistung einen bestimmten Betrag übersteigt, ist sie ausschreibungspflichtig.

Normale Kooperationen zwischen Wirtschaftsteilnehmern aber, sind nicht ausschreibungspflichtig, denn für den ÖRR, einem quasi staatlichen Rundfunkunternehmenskonstrukt, darf nichts anderes gelten, als für jedes private Rundfunkunternehmenskonstrukt auch. Deswegen stand beim ÖRR ja auch das Bundeskartellamt schon auf der Matte.

Ebenfalls deswegen hat es in den ganzen Richtlinien und Verordnung eben auch diese Erwägungsgründe, die eben doch nicht ganz unbeachtet bleiben sollten, stehen darin doch gegebenenfalles auch Ausnahmen für einzelne Wirtschaftsbereiche drin; zumal diese Erwägungsgründe vom EuGH aktiv in seine Entscheidungen einbezogen werden.

Nochmals zur Wiederholung: Für den EuGH ist die Wirkung einer Regel maßgebliches Kriterium dafür, ob diese Regel mit europäischem Recht übereinstimmt oder nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2017, 15:40 von Bürger«
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F
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Auch etliche Sky-Nutzer konnten den Start der Serie "Babylon Berlin" nicht sehen:

web.de, 13.10.2017
"Babylon Berlin": Pannen zum Start der Serie auf Sky
Pannen zum vielbeachteten Start: Beim Auftakt der historischen Fernsehserie "Babylon Berlin" hat es am Freitagabend Probleme beim Pay-TV-Sender Sky gegeben.
https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/babylon-berlin-pannen-start-serie-sky-32578102


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bitte immer und überall die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Infos immer mit beifügen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Hier Beispiele:

15.10.2017 Bushaltestelle Wunstorfer Straße in Hannover

15.10.2017 Straßenbahnhaltestelle Wunstorfer Straße in Hannover


Dazu noch folgendes Detail:
Die Werbung erscheint auf den Werbetafeln / plätzen der Firma Ströer. Deren Ableger kino.de hat am 22.09.2017 einen Artikel mit dem Titel

Rundfunkbeitrag: Wer nicht zahlt dem drohen harte Strafen
https://www.kino.de/unternehmen/zdf/news/rundfunkbeitrag-service-strafen-nicht-bezahlen/

veröffentlicht. Angstmachen ganz im Sinne der öR. Siehe dazu den Thread:

GEZ-Nichtzahlern drohen harte Strafen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24548.msg155693.html#msg155693

Zufall?


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Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Steht da wirklich auf dem einen Plakat "24/7 *** Hour"? Und das wird vom ÖRR unterstützt? Für die *** bitte das exakte, auf dem Plakat stehende Wort einsetzen.


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