Es würde mich interessieren wieso Herr Höcker nicht wegen Betrug eine Strafanzeige aufgegeben hat und stattdessen auf Urkundenunterdrückung, Computerbetrug und Strafvereitelung gesetzt hat.
Betrug: Bereicherungsabsicht durch Vorspiegelung einer Rechtsgrundlage (das Vorhandensein der Rundfunkempfangsgeräte)
Die Rundfunkanstalt/GEZ müsste der Staatsanwaltschaft beweisen, dass der Herr Höcker Rundfunkempfangsgeräte hat, um dafür Gebühren zu kassieren, Anmeldung hin oder her. Das Vorhandensein der Rundfunkempfangsgeräte ist die Voraussetzung für das Kassieren der Gebühren.
Es würde rauskommen, dass die Geldforderungen rein auf Vermutungen und später auf die gefälschte Anmeldung gestützt sind, soweit die Anmeldung überhaupt auftauchen würde. Beides stellt die Rundfunkanstalt/GEZ in schlechtem Licht dar und macht sie für die Staatsanwaltschaft wegen der Bereicherungsabsicht und der Fälschung angreifbar.