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Autor Thema: Brief von Bernd Höcker an Lutz Ma***or (Intendant NDR)  (Gelesen 45542 mal)

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Facebook hab ich nicht, will ich nicht und brauch ich nicht ....  :P

Nur wer-kennt-wen.de und da bin ich wie in den meisten Foren in denen ich poste mit Realnamen (und Adresse) unterwegs.

Bei der GEZ wohl nicht ganz geschickt. .......

--Thomas


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@Zasz,
das mit der Blende kann ja auch Zufall sein.
Immerhin hat Herr Höcker ja eine Begründung mitgeliefert,denn ein offener -und zudem scharfkantiger- Radioschacht ist nach der STVO ja verboten.
Und wie bekommt man nun sowas am geeignetesten geschlossen? Mit einer Blende.
Wer weiß,vielleicht hat Herr Höcker sich ja damals schon die Arbeit gemacht,und die Blende perfekt der Optik eines bestimmten Radios "angepaßt" hat ,ich persönlich würd mir so ne Arbeit ja nicht machen,aber jeder hat da so seinen Splien......und so eine Blende kann schon täuschend echt wirken,wenn sie gut gemacht ist.

Mich würde interessieren,wie die GEZ sich verhält,wenn diese erneute (Abzock)Story vor Gericht geht,und ich glaube,Herr Höcker wird diese vor Gericht gehen lassen,allein vom Prinzip schon her.

Ach ja,Rückfragen in einem Radarforum,wo auch Cops vertreten sind haben ergeben,dass diese Art der Weitergabe von Halterdaten an die GEZ nicht strafbar ist,man hat sogar ordentlich mit §§-Texten um sich geworfen und auch den ein oder andren Standpunkt vertreten,und man höre und staune,manche Cops scheinen da sogar eifrig ihren Spaß dran zu haben.
Angeblich kann sogar jeder Bürger Halterdaten anfordern,kostet 5,10€ pro Anforderung.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ach ja,Rückfragen in einem Radarforum,wo auch Cops vertreten sind haben ergeben,dass diese Art der Weitergabe von Halterdaten an die GEZ nicht strafbar ist,man hat sogar ordentlich mit §§-Texten um sich geworfen und auch den ein oder andren Standpunkt vertreten,und man höre und staune,manche Cops scheinen da sogar eifrig ihren Spaß dran zu haben.
Angeblich kann sogar jeder Bürger Halterdaten anfordern,kostet 5,10€ pro Anforderung.

Krass, nie davon gehört – aber man lernt anscheinend nie aus. Wäre es möglich, die Forumsadresse hier zu posten, um dieses Forum zu besuchen?


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@Rene
anscheinend wird das durch das PolG des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

hier das von NRW
§ 29 PolG NW
Datenübermittlung an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

(1) Die Polizei kann von sich aus personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermitteln, soweit dies

1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben,

2. zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer Person

erforderlich ist.

(2) Die Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit die oder der Auskunftsbegehrende

1. ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt,

2. ein berechtigtes Interesse geltend macht und offensichtlich ist, dass die Datenübermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt und sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung hierzu erteilen würde.

mehr zu lesen (oder auch nicht) gibts hier http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=44957
im übrigen ein recht gutes Verkehrsforum,wo man auch Rat und Tat in Sachen Blitzer und dessen Abwendung erfahren kann,falls es den ein oder andren mal "erwischt" hat.


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In der tat krass...


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Soviel zum Thema "dein Freund und Helfer", fragt sich nur,wer hier wem hilft?


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Ich habe schnell einen Blick in die von dir genannten Polizeigesetze geworfen und es sieht ganz danach aus, dass dies tatsächlich rechtens ist. Anschließend habe ich einen Blick in die Landesdatenschutzgesetze dreier Bundesländer geworfen (NRW, Berlin, Bayern) und ich finde tatsächlich eine Entsprechung (Bayern z. B. § 17 und § 19 – aus dem Gedächtnis).

Ich muss sagen, dass dies mich aus meinen Socken hat springen lassen – Ich kenne mich zwar mit dem BDSG gut aus, mit den LDSGs jedoch nur peripher und mit den Polizeigesetzen gar nicht. Was soll ich sagen? Zunächst einmal verdauen...


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Hoffentlich kann er mit der aussage dass er kein auto mehr hat dagegen wehren.

Auch wenn die datenweitergabe durch den polizist rechtens sein soll, erklärt es noch nicht warum jender überhaupt sich die daten geholt hat und ein angebliches autoradio gesehn haben soll. Möglicherweise eine finte der gez? Weil den polizisten ausfindig zu machen dürfte schwierig werden.


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Was mich aber auch mal interessieren täte wäre folgender Fall:

ein Fahrzeugführer beschädigt ein andres Fahrzeug,Tatort ist jetzt mal egal.
Der Geschädigte meldet sich nun bei den Cops und erbittet ne Halteranfrage,hat das Kennzeichen sagen wir mal durch eine Mitteilung hinterm Scheibenwischer mitgeteilt bekommen. Ob er nun die gewünschte Auskunft erhält oder ob die Cops nun gleich das "volle Programm" starten werden? (Fahrerflucht usw)
Es ist ja auch die Frage entscheidend,ob der Geschädigte die Einschaltung der Cops wünscht oder ob er die Sache mit dem Verursacher direkt regeln möchte....


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@Zasz

Zitat
Hoffentlich kann er mit der aussage dass er kein auto mehr hat dagegen wehren.

Das sollte nicht schwer sein,ein Anruf beim zuständigen FA dürfte genügen,sich eine Bestätigung ausstellen zu lassen,wann genau das KFZ abgemeldet wurde. I.d.R sind solche Daten ja mehrere Jahre lang gespeichert und abrufbar.
Selbst wenn das nicht möglich ist (aus welchem Grund auch immer) gibts Plan B, nämlich die zuständige Versicherung anfragen,ob die einem die gewünschte Bestätigung ausstellen kann.

Zitat
Möglicherweise eine finte der gez?

Wäre es eine,hätten die Schnuffies nicht die genaue Kennzeichenkombination,also muß da irgendwer doch einen heißen Draht haben/gehabt haben.

Zitat
...ein angebliches autoradio gesehn haben soll

Das ist ein absolut megadünnes Indiz,auf welches man sich da stützen möchte. Man bedenke mal die Zeit zwischen Verkauf (Juni 2009) und heutigem Datum,ich überlass es andren,die Tage nachzurechnen,aber ich sag mal so überschlagsweise,dass es an die 700 Möglichkeiten geben "könnte",dass das Fahrzeug den Besitzer hätte wechseln können,rein rechnerisch jetzt mal gesehen.
Wenn das Fahrzeug jetzt mal angenommen nur 3 mal den Besitzer gewechselt hätte,wem will man da unterstellen,da ein Radio eingebaut zu haben?Bzw kann man Herrn Höcker überhaupt unterstellen,in "sein" Auto ein Radio eingebaut zu haben? Wäre es denn so,wie will man das beweisen?
Nur Höcker wüßte (ggf noch) die genauen Daten (Hersteller/Modell usw) des Radios welches er evtl (was ja nicht bewiesen ist) eingebaut hat/haben soll.
Gerade heute ist ein ähnlicher Fall (Kachelmann) mit Freispruch beendet worden,weil man ihm hat nix nachweisen können,Höcker sollte bei dessen Anwalt mal vorstellig werden,der würde die GEZ im Gerichtssaal wohl in sämtliche Bestandteile zerlegen bei den Argumenten,mit denen die da aufwarten....


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Bei Golem ist es auch gerade aufgetaucht, inklusive kurzem statement der Polizei und des NDR

http://www.golem.de/1105/83857.html


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Zitat
Schwarzsehen und -hören ist keine Straftat
Absolut episch dieser satz einer NDR sprecherin ;D



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Die Ereignisse gehen weiter. Es gibt einen neuen Eintrag vom 6. Juni 2011

Polizist spionierte mir nach: Neue Zwangsanmeldung

+ndr +justitiar +"Klaus Si***ann" +Höcker -> am 11.06.2011 42 Einträge bei google

Weiß jemand etwas genaueres über die Strafanzeige von Herrn Höcker, die er gegen Si***ann erstattet hat, und nun auch nicht mehr darüber berichten darf?

Bei dieser Zensur überkommen einen Gelüste nach einer gerechten Strafe, angefangen mit bösen E-Mails …


Internes: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2443.msg15034#msg15034


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2011, 10:36 von René«

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Die Ereignisse gehen weiter. Es gibt einen neuen Eintrag vom 6. Juni 2011

Polizist spionierte mir nach: Neue Zwangsanmeldung

+ndr +justitiar +"Klaus Si***ann" +Höcker -> am 11.06.2011 42 Einträge bei google

Weiß jemand etwas genaueres über die Strafanzeige von Herrn Höcker, die er gegen Si***ann erstattet hat, und nun auch nicht mehr darüber berichten darf?

Bei dieser Zensur überkommen einen Gelüste nach einer gerechten Strafe, angefangen mit bösen E-Mails …


Internes: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2443.msg15034#msg15034


Ist mittlerweile nur noch im Google-Cache zu finden:

Zitat
Vorab per Fax: 42843-1869

An die
Generalstaatsanwaltschaft
Postfach 30 52 61

20316 Hamburg

 

 

 

Hamburg, den 24. August 2008

 

Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss
Az 3401 Js 494 / 08

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Herrn Klaus Sxxxxxx ein, den ich am 12. Juni 2008 bei der Polizei u.a. wegen Urkundenunterdrückung angezeigt habe.

Entgegen den Ausführungen von Herrn Staatsanwalt Keunecke, unter Punkt 1) seines Einstellungsbescheides, war Herr Sxxxxxx keineswegs dazu befugt, die Urkunde aus dem Konvolut zu entfernen. Dies ergibt sich eindeutig daraus, dass die Urkunde nicht, wie die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise annimmt, dem NDR allein gehört, sondern ebenso mir, da es sich um relevante Daten zu meiner Person handelt.

Nach einhelliger Meinung ist unter „gehören“ i.S.d. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht das dingliche Eigentum gemeint - der Paragraf schützt vielmehr das Recht, mit der Urkunde Beweis zu erbringen. „Täter kann auch der Eigentümer sein. Fehlt ihm das Recht, über eine Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB.“ (BGH Az 1 StR 683/79 Urteil vom 29.1.1980), vgl. hierzu auch Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 5, § 274 StGB.

„Als ‚Unterdrückung’ ist jede Handlung anzusehen, durch die dem Berechtigten die Benutzung der Urkunde oder Aufzeichnung als Beweismittel entzogen oder vorenthalten wird.“ (Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 9, § 274 StGB).

Unter „Nachteil“ ist jede Beeinträchtigung fremder Rechte, so auch die Verschlechterung der Beweislage zu verstehen (Schönke/Schröder, 26. Auflage Rn 16, § 274 StGB).

Da Herr Sxxxxxx nach der für ihn verlorenen Erstinstanz nun beim OVG die Zulassung der Berufung beantragt hat und er das Verfahren zusätzlich durch ein Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren weiter betreibt, erfolgt die Unterdrückung der Urkunde nach wie vor zu meinem Nachteil.

Ich bin daher, entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, Verletzter i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 StPO - auch bei der Urkundenunterdrückung. Die Einschränkung meiner Beschwerdemöglichkeit im Rechtsmittelbehelf auf den Tatbestand des Computerbetruges ist daher unzulässig.

Nach vorliegenden Ausführungen der Staatanwaltschaft wurde offensichtlich gar nicht geprüft, ob eine Berechtigung zur Urkundenentfernung vorlag. Es sei, so die Staatsanwaltschaft, allenfalls „nicht ersichtlich, dass er als Justitiar des NDR hierzu nicht befugt war.“ Hier hätte ein Blick in einen gängigen Kommentar genügt, um festzustellen, dass Herr Si***ann dazu nicht befugt war. Auch der Hinweis, ich hätte lediglich „vermutet“, dass die Urkunde aus den Unterlagen entfernt wurde, entspricht nicht den bereits beschriebenen Tatsachen. Ich habe zweimal Akteneinsicht genommen und einmal einen Zeugen dazugeholt, der das Fehlen der Urkunde bestätigen kann. So steht es übrigens auch in der Anzeige.

Ich beantrage daher bei der Generalstaatsanwaltschaft, meine Strafanzeige in allen Punkten, also auch wegen des vermuteten Verstoßes gegen §§ 263a und 258 / 258a StGB neu zu überprüfen und gem. § 170 Abs. 1 StPO öffentlich Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Höcker

Den Namen habe ich auf Sxxxxx verkürzt. ;-)

Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt.
Ich werde das Schreiben aber nicht direkt verlinken ....

Zitat
Besonders bemerkenswert finde ich die gelb markierten Passagen und die Tatsache, dass es die Generalstaatsanwaltschaft scheinbar für vollkommen legitim hält, auf eine bloße Annahme hin eine Zwangsanmeldung vorzunehmen und dies auch noch, ohne dafür einen Beleg, also eine Anmeldeurkunde herzustellen. Strafrechtlich ergibt sich dann nach dieser Logik: Wenn es keine Urkunde gibt, kann es auch keine Urkundenunterdrückung geben. Das überzeugt sogar einen Zweifler wie mich, ohne mich allerdings zu befriedigen.

Dann aber verwickelt sich die Generalstaatsanwaltschaft doch etwas in Widersprüche: Im letzten Satz wird auf die "zutreffenden Gründe des angefochtenen Bescheides" Bezug genommen. Hallo! Im Bescheid des Staatsanwaltes war nicht davon die Rede, dass es keine Urkunde gäbe, sondern er ging davon aus, dass Herr Sxxxxxx als Justitiar möglicherweise befugt gewesen sei, diese Urkunde zu vernichten (bitte oben im Bescheid nochmal nachlesen!). Meine lieben Staats- und Generalstaatsanwälte: Gibt es nun diese Urkunde oder nicht? Beides gleichzeitig kann nicht "zutreffend" sein!

Ich könnte jetzt ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Dafür besteht jedoch Anwaltszwang und die Aussichten sind gering. Ich spare lieber meine Kraft und mein Geld, um die anderen Verfahren erfolgreich durchzukämpfen.

--Thomas

(leider sind die diversen Mirror der unzensierten Seite down soweit ich es überblicken kann)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2011, 10:36 von René«

V
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Ein Krimi aus dem wahren Leben - Der Staatsfunk kämpft gegen die eigenen Bürger und lässt sich den Papierkrieg mit Zwangsgeldern finanzieren -

Danke Speedy für die Infos.

Bezüglich der Generalstaatsanwaltschaft:
Im Internet tummeln sich bekanntlich jede Menge schwarze Schafe, die den Leuten durch Betrug mit ungerechtfertigten Mahnungen / Inkassoschreiben Geld abknöpfen. Da liefert man unwiderlegbare Beweise vor (zunächst Staatsanwaltschaft dann Generalstaatsanwaltschaft) und die  Generalstaatsanwaltschaft weiß von dem Betrug und stellt sich auf die Seite der Betrüger in dem Sie selber Begründungen zu deren Schutz liefert:
„nur so können diese Firmen gewinnbringend arbeiten“ „Das ist allgemein bekannt“ „Das Verfahren wird eingestellt“

Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2011, 20:33 von Viktor7«

 
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