Bildquelle: http://www.theeuropean.de/assets/TheEuropean_Logo_Debattenm-7003bc49b04b2940ec5f353eb6dc23c3.pngHaltet die Presse!...
Es kann nicht sein, dass ein von der Allgemeinheit finanziertes Rundfunk- und Fernsehmonopol den privatwirtschaftlichen Printmedien Konkurrenz macht. Das ist Unlauterer Wettbewerb, § 4 UWG, und zu verbieten, weil „die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt“ wird. Natürlich bedürfen die hier genutzten Begriffe juristischer Interpretation, z. B. durch die Beantwortung der Frage: Sind Text-Nachrichten eine nachgemachte Ware? Jawohl, sind sie! Denn in der Tat imitieren ARD-Rundfunk und Fernsehen mit Textnachrichten im Internet die wertvolle „Ware“ der Presse, nämlich deren aufwendig geschriebenen Textpakete, d. h. Nachrichten und Kommentare. Der Auftrag an sie lautet, die Rundfunk- und Fernsehmedien zu bedienen. Die Attacke durch „die Öffentlichen“ zulasten der Printmedien ist umso verwerflicher, als die Presse ausgesprochen „wertvolle Ware“ liefert, nämlich unter anderem die flächendeckende Regionalberichterstattung in Gemeinden und Kreisen. Eine solche hochdifferenzierte Leistung durch lokales Fernsehen oder digitale Angebote zu ersetzen, wäre unmöglich.
http://www.theeuropean.de/florian-josef-hoffmann/12913-die-apokalyptische-datenkrake(Scrollt man die Seite ganz nach unten, findet sich unter "Kooperationen" u.a. heute.de und Arte Future...)