Zumindest der WDR versucht, noch so viel wie möglich abzugreifen. Aus dem nächsten Bekanntenkreis, so fiktiv wie es nur der WDR kann:
Festsetzungsbescheid im Oktober 2015 für Zeitraum X
Widerspruch dagegen im Oktober 2015
Dann: Niente. Nada. Nothing.
Bis eines Tages, nach einem weiteren Festsetzungsbescheid und Widerspruch für einen Folgezeitraum...
... im Juli 2017 die Vollstreckung eingeleitet wurde.
Der Widerspruchsbescheid zu beiden Widersprüchen kam nach Einleitung der Vollstreckung!
Also wieder Klage vor dem VG, natürlich wieder mit Kosten.
Also auch ER-Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche. Auch mit Kosten verbunden.
Insgesamt hat der Streit diesen fiktiven Bekannten bislang 2.300 gekostet, dazu kommen noch die Kosten für die neue Klage und den ER-Antrag.
Das VG hat den WDR "gebeten", auf die Vollstreckung zu verzichten, bis der ER-Antrag entschieden ist. Der Bürger wird nicht gebeten, die Sudelpresse-Steuer zu bezahlen - der bekommt stattdessen keinen Rechtsschutz und wird terrorisiert bis hin zur Erzwingungshaft!
Kann man mal wieder sehen, wie die GEZ-Außenstellen (irreführend Verwaltungsgerichte genannt) ihre Prioritäten setzen.
Rechtsstaat geht anders. Ganz anders!
P. S.: Wurde schon mal ein örr-Redaktaugtnix in Erzwingungshaft gesteckt, um eine objektive, vollständige und wahre Berichterstattung zu erzwingen?
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.
Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.