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Autor Thema: The European: Haltet die Presse!  (Gelesen 907 mal)

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The European: Haltet die Presse!
Autor: 10. Oktober 2017, 10:46

Bildquelle: http://www.theeuropean.de/assets/TheEuropean_Logo_Debattenm-7003bc49b04b2940ec5f353eb6dc23c3.png

Haltet die Presse!

Zitat
...
Es kann nicht sein, dass ein von der Allgemeinheit finanziertes Rundfunk- und Fernsehmonopol den privatwirtschaftlichen Printmedien Konkurrenz macht. Das ist Unlauterer Wettbewerb, § 4 UWG, und zu verbieten, weil „die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt“ wird. Natürlich bedürfen die hier genutzten Begriffe juristischer Interpretation, z. B. durch die Beantwortung der Frage: Sind Text-Nachrichten eine nachgemachte Ware? Jawohl, sind sie! Denn in der Tat imitieren ARD-Rundfunk und Fernsehen mit Textnachrichten im Internet die wertvolle „Ware“ der Presse, nämlich deren aufwendig geschriebenen Textpakete, d. h. Nachrichten und Kommentare. Der Auftrag an sie lautet, die Rundfunk- und Fernsehmedien zu bedienen. Die Attacke durch „die Öffentlichen“ zulasten der Printmedien ist umso verwerflicher, als die Presse ausgesprochen „wertvolle Ware“ liefert, nämlich unter anderem die flächendeckende Regionalberichterstattung in Gemeinden und Kreisen. Eine solche hochdifferenzierte Leistung durch lokales Fernsehen oder digitale Angebote zu ersetzen, wäre unmöglich.

http://www.theeuropean.de/florian-josef-hoffmann/12913-die-apokalyptische-datenkrake

(Scrollt man die Seite ganz nach unten, findet sich unter "Kooperationen" u.a. heute.de und Arte Future...)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2017, 12:33 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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