Bildquelle: http://up.picr.de/30212592ys.pngLegal Tribune, 28.09.2017
BVerwG zum Rundfunkbeitrag
Es gibt auch Hotelzimmer ohne Fernsehervon Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer
Inhaber von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden vom Beitragsservice gleich mehrfach zur Kasse gebeten: Sie trifft nicht nur eine allgemeine Rundfunkbeitragspflicht für ihre Betriebsstätte, sondern sie müssen daneben zusätzlich für jedes Gästezimmer bzw. für jede Ferienwohnung jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten.
Dieser sogenannte "Beherbergungsbeitrag" ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.09.2017, Az. 6 C 32.16) nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn im Hotelzimmer tatsächlich Radio-, Fernsehen- oder Internetempfang angeboten wird. Das hatten die obersten Verwaltungsrichter für Wohnungen und den allgemeinen Betriebsstättenbeitrag noch anders gesehen. [..]
Keine Vorlage an das BVerfG
[..] Dass das BVerwG von einer Vorlage abgesehen hat, weil das Berufungsgericht nicht festgestellt hatte, ob in den Zimmern der Klägerin Rundfunk empfangen werden kann, ist kaum nachvollziehbar. Denn die Regelung des Beherbergungsbeitrags in § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ist wegen der fehlenden Möglichkeit, die Nicht-Nutzung des Rundfunks nachzuweisen, insgesamt als verfassungswidrig zu beurteilen [..]
Das BVerfG könnte den Rundfunkbeitrag bald ganz kippen
Es ist gut möglich, dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag insgesamt kippen. Denn die Rechtsprechung des BVerwG stößt auch auf grundsätzliche Kritik. Insbesondere die Qualifizierung des Rundfunkbeitrags als nichtsteuerliche Abgabe ist nicht haltbar. [..]
Weiterlesen auf: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6c3216-rundfunkbeitrag-hotels-pensionen-kein-empfang-auf-zimmer/Zur Vermeidung von Doppeldiskussionen bleibt dieser Thread geschlossen.
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