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Autor Thema: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion  (Gelesen 2188 mal)

f

faust

Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
Autor: 26. September 2017, 12:14
Hallo,

ein fiktiver Bekannter von mir hat sich wegen einer unter dubiosen Umständen stattfindenden Zwangsvollstreckung mit einer zackigen Beschwerde an die Frau Intendantin persönlich gewandt - um sicherzugehen per Einschreiben/Rückschein. Das ist jetzt schon eine Weile her, und noch nicht mal der Rückschein ist wieder aufgetaucht. Er hat nun den Verdacht, dass es dort ein großes "schwarzes Loch"  (#) gibt, in dem alles für den Rundfunk  :police: Negative einfach verschwindet - will sagen: Die Wagenburg ist dicht, es wird  ALLES  IGNORIERT, was nicht (mehr) zur eigene Position passt, es wird nur noch kassiert.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?


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T
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Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#1: 26. September 2017, 17:55
Na, wo isser denn...?

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Und immer schön freundlich grüßen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2017, 18:49 von DumbTV«

M
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Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#2: 26. September 2017, 18:03
Zett meinte, gehört zu haben, dass frau Yps träumte, ALLE Schreiben IMMER via Verwaltungsgericht als zugestellt belegen zu lassen.
Kopien doppelt an VG mit Hinweis auf Orginal an Verfahrensgegenerin.  - vielleicht.
Zitat
Die Überlastung, das Büroversehen, die Unzustellbarkeit, die Hauspost
 


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Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#3: 26. September 2017, 18:59
Die von einem  X an den Herrn Marmor (seineszeichens Vorsteher des Amtes NDR) gerichtete Beschwerde vom 18.08.2017 wurde mit Schreiben vom 22.09.2017 beantwortet. Zwar nur unzureichend und nicht vom Adressaten, aber immerhin zeitnah.


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Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#4: 26. September 2017, 20:09
@faust
Welche Zustelldienst/Postdienst wurde mit der Zustellung der Sendung beauftragt? Die Dt. Post füllt derartige Rückscheine an Ort und Stelle der Übergabe aus, der Übernehmende der Sendung quittiert die Übernahme der Sendung auf dem Rückschein, und sendet diesen Rückschein umgehend an den Absender zurück.

Kritisch kann das dann sein, wenn diese Sendung von mehreren Briefdiensten bearbeitet wird.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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faust

Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#5: 26. September 2017, 20:15
... die "gelbe" Post, die sitzt bei mir gleich um die Ecke.


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Re: Beschwerde an die Intendanz - keine Reaktion
#6: 26. September 2017, 20:17
Hallo, ...
... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Eine fiktive Person ist user@marga auch bekannt, die behauptet "ähnliche Erfahrungen" gemacht zu haben.

Erst als die fiktive Person gemäß § 75 VwGO Untätigkeitsklage bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingereicht hatte,
wurde der Empfang des Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid durch die LRA als "Einschreiben mit Rückschein" anerkannt.

Bild die deine Meinung!

PS.
Siehe auch:
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Erinnerung an meine unbeantworteten Briefe, Antwort #9 am: 14. Mai 2017, 12:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23072.msg147233.html#msg147233


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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