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Autor Thema: Buhrow beschwert sich über Neid – ein Kommentar aus der Neidgesellschaft  (Gelesen 4143 mal)

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Finanzmarktwelt.de, 22.09.2017

WDR-Chef Tom Buhrow beschwert sich über Neid auf sein hohes Gehalt – an dieser Stelle ein Kommentar aus der Neidgesellschaft


Zitat
[..]
Neid ist das Thema. Die Öffentlichkeit, die Medien, oder vielleicht sogar die (nervigen?) Gebührenzahler neiden ihm sein hohes Gehalt. So sagte Buhrow, dass man es immer weiter treiben könne mit dem Neid. Ja gut, mit 399.000 Euro pro Jahr verdient er immerhin 173.000 mehr pro Jahr als Angela Merkel – aber was ist das schon für ein komischer Vergleich von uns? Er könne absolut zu den Gehältern stehen, so Buhrow. Auch sagte er, dass man ja fordern könne „weniger, weniger, weniger“.

Endlich haben wir es verstanden. Es geht also um Neid. Wir Kleingeister außerhalb des Öffentlich Rechtlichen Rundfunkapparats neiden dem guten Herrn Buhrow seine 399.000 Euro pro Jahr. Nein, es geht also nicht darum, dass Millionen von Menschen wütend darüber sind, dass sie per Gesetz und Gerichtsvollzieher gezwungen werden ihm dieses Gehalt zu zahlen. Nein, darum geht es nicht? Sondern wir Kleingeister sind einfach nur neidisch. Die schlimme Neidgesellschaft in Deutschland, die ist schuld an der ganzen Aufregung.
[..]

Weiterlesen auf:
https://finanzmarktwelt.de/wdr-chef-tom-buhrow-beschwert-sich-ueber-neid-auf-sein-hohes-gehalt-es-geht-demnach-gar-nicht-um-die-rundfunkgebuehr-69214/


Siehe u.a. auch unter
So verteidigt der WDR-Intendant sein Gehalt von 399.000 Euro (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24518.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2020, 18:43 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Die Höhe seines Gehalts ist nicht einfach nur ungerechtfertigt, sondern vor dem Hintergrund, dass es nur unter der Androhung von Zwangsvollstreckung und Gefängnis gegen Bürger und Nichtnutzer gezahlt werden kann, ist es sittenwidrig.

Wer noch nicht weiss, was er morgen wählen soll, es steht auch die Die Partei zur Wahl, sicher eine gute Alternative! Ohne allzu weit abzuschweifen lieber Bürger, denn es geht auch hier um (un)gerechtefertigtes Geld, ich darf kurz aus dem Programm der Partei zitieren:

"Bürgergeld:
Sämtliche Bundestagsabgeordneten verfügen über ein nicht unerhebliches bedingungsloses Grundeinkommen und sollten ein solches auch dem Bürger nicht vorenthalten. Bis zur Umsetzung werden ihre Diäten an die Hartz-IV-Sätze gekoppelt."


Wer sich für die Partei interessiert findet ihr Parteiprogramm über eine google-Suche. Noch ist Gelegenheit gegen den üblichen Schwachsinn und für die Partei zu stimmen.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

f

faust

... regt Euch bitte nicht auf - Realitätsverlust der Verantwortlichen hat seinerzeit auch das Ende der DDR  :police: eingeläutet!

So gesehen sind wir auf dem richtigen Wege  (#).


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  • Beiträge: 173
Ja, lieber Herr Tom Buhrow, ich wünsche Ihnen, dass Sie für das, was Sie für die Menschen leisten, bewundert werden, statt um Ihr Gehalt beneidet zu werden. Aber wer ist Ihr Geldgeber? Wer zahlt Ihnen Ihr Gehalt? Wie nennt man das, wenn Menschen gezwungen werden, etwas zu bezahlen, das sie selbst ablehnen? Kann auf so ein Leben wirklich jemand neidisch sein? Können Sie sich da wirklich vorstellen, dass  jemand mit Ihnen tauschen möchte?


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Können Sie sich da wirklich vorstellen, dass  jemand mit Ihnen tauschen möchte?

Natürlich kann er, sonst würde er wohl nicht von Neid faseln. Ich z. B. würde den Job schon für die Hälfte übernehmen, schließlich scheint er genug Freiräume zu bieten sich auch in anderen Firmen, Gremien und Institutionen für etwas zusätzliches "Kleingeld" zu betätigen. Das käme mir entgegen, da ich vielfältige Interessen aber leider wenig Zeit habe.
Ich werfe also hier meinen Hut für die Nachfolge Thomas (Tom) Buhrows in den Ring und verspreche, mich mich im Fall meiner Wahl bis zu 2 Tage wöchentlich im WDR um die Vermehrung meines Vermögens zu kümmern. 8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sehr geehrter Herr Buhrow,
mein jährliches Einkommen liegt unterhalb des Grundfreibetrags, der im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG das menschenwürdige Existenzminimum schützen soll. Mit diesem Geld komme ich gut aus, ich habe, was ich brauche - bis auf eine Einschränkung: Sie und Ihresgleichen greifen in meine kleine Tasche, um Ihre großen Taschen weiter auszufüllen. Es ist Ihnen egal, daß ich überhaupt nicht am Rundfunk teilnehme, es ist Ihnen egal, daß ich damit gegenüber HartzIV-Empfängern schlechter behandelt werde, es ist Ihnen egal, daß jeglicher Zwang gegen die Demokratie verstößt.
Nein, es ist kein Neid auf Ihr Gehalt. Es ist Existenzangst. Nicht nur davor, wie viel Sie mir noch aus der Tasche ziehen wollen, sondern auch davor, wie weit die Gesetzgeber mit ihren Grundrechteinschränkungen noch gehen wollen.
Wenn Sie einen guten Job machen, dann sei Ihnen Ihr Gehalt gegönnt, denn dann wird es von jenen gezahlt, die Ihre Arbeit zu schätzen wissen. Aber auch Ihnen sollte vielleicht auffallen, daß es nicht gerechtfertigt ist, von jenen Geld zu erpressen, die mit Ihrer Arbeit nichts zu tun haben wollen. Sie wollen ja schließlich auch nicht für etwas zahlen müssen, das Sie für verwerflich halten.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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