Wer schon einmal mit einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher Kontakt beruflicher Natur hatte oder haben wird, wird erkennen, dass deren Aufgaben nicht unbedingt darin bestehen, sich Gedanken über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Vollstreckungsersuchen zu machen.
Die Aufgaben sind im wesentlichen Vorladung und Pfändung (Geldeintreibung).
Die Prüfung einer Zwangsvollstreckung erfolgt durch die Gerichte.
Hierbei ist es allerdings notwendig und ist man als "Schuldner" gut beraten, wenn man sich mit den möglichen Rechtsmitteln vertraut macht (Erinnerung, Rechtschutz, Klage, Vollstreckungsabwehrklage etc.)
Sich mit dem Gerichtsvollzieher auseinander zu setzen ist möglicherweise in den seltensten Fällen erfolgreich.