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Autor Thema: Künstler wird seine Lebensgrundlage entzogen  (Gelesen 11407 mal)

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Künstler wird seine Lebensgrundlage entzogen
Autor: 28. Juni 2017, 10:11


Künstler wird seine Lebensgrundlage entzogen

Eine Geschichte aus einem Märchenbuch einer rein fiktiven Person Namens PersonA, die auf einer wahren Begebenheit aus dem Leben eines Künstlers in Potsdam basiert.

Zitat
Liebe Freunde,

schon seit der Gründung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices hat PersonA sämtliche Zahlungen, Anmeldungen und Festsetzungsbescheide verweigert. Auf jeden Brief vom Beitragsservice folgte ein Brief von PersonA, in dem PersonA eine inhaltliche Aufklärung über die Rechtmäßigkeit der Vorgänge forderte. Diese hat PersonA bis heute nicht bekommen. Stattdessen wurde PersonA immer wieder auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verwiesen. Am 15.11.2016 wurde PersonA dann final mitgeteilt, dass PersonA keine inhaltliche Antwort mehr erhalten werde.

Die Verweigerung des Rundfunkschutzgeldes hat jedoch zum unvermeidlichen Zwangsvollstreckungsverfahren geführt. In diesem tritt die Stadtkasse „Potsdam“ als Vollstreckungsbehörde auf. Obwohl PersonA auch hier versucht hat, eine inhaltliche Klärung herbeizuführen, wird PersonA diese ebenfalls verweigert. Der Termin der Zwangsvollstreckung endete damit, dass hinter dem Rücken von PersonA ihr Auto gepfändet wurde. Am nächsten Tag wollte PersonA morgens zu einem Workshop aufbrechen und ihr Auto war einfach weg. Ohne Benachrichtigung. Dass PersonA es als freiberuflicher Schlagzeuger und Referent unbedingt benötigt, spielt für die Beamt_innen keine Rolle. Der Verweis von PersonA auf das Pfändungsverbot gemäß Zivilprozessordnung wird einfach nicht beachtet. Die Tätigkeit von PersonA sei zu geringfügig, um das Auto als berufsrelevant einzustufen. Die prekäre Lage von Musikern hat PersonA passenderweise in ihrer Bachelorarbeit gerade untersucht. Auf Nachfrage, welches Gesetz denn die Grundlage für die Einschätzung der Stadtkasse bilde, hieß es: „Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.“ Die mittlerweile über 1000 € an Rundfunkschutzgeld kann PersonA nicht einfach so bezahlen. (Und dazu kann PersonA schon gar kein reines Gewissen bei einer Zahlung haben. Das Gewissen ist – ebenso wie das Eigentum – im Grundgesetz geschützt.) Die Antwort der Stadtkasse darauf war: „Sie können sich ja einen Kredit nehmen oder Freunde fragen.“

Das ist an Sarkasmus kaum zu überbieten. Immerhin besitzt PersonA in ihrer Wohnung weder einen Fernseher, ein Radio, noch einen Internetanschluss. Wenn PersonA ihr Auto selbst nicht nutzt, teile PersonA es mit anderen Menschen über Carsharing. Dadurch wird dazu beigetragen, die Anzahl von Autos und Fahrten effektiv zu reduzieren. (Frühere Autobesitzer_innen nutzen Carsharing-Fahrzeuge nämlich viel seltener, als sie vorher das eigene Auto genutzt haben). Daneben hat PersonA innerhalb der letzten zwei Jahre knapp 10 Tonnen Lebensmittel bei über 650 Rettungseinsätzen über das Foodsharing-Netzwerk gerettet, einen Großteil davon mit ihrem Auto. In ihrem Verständnis leistet PersonA mit ihrem Eigentum daher einen ausreichenden Dienst zum Wohle der Allgemeinheit, wie es im Grundgesetz gefordert wird. Aber das spielt bei einer Zwangsabgabe mit direktem Bezug auf den Wohnsitz keine Rolle.

Mittlerweile wurde die Versteigerung ihres Autos angekündigt. PersonA hat Widerspruch eingelegt. Der hat aber keine aufschiebende Wirkung. Demzufolge muss PersonA zahlen, um ihr Auto wieder zu bekommen. Gegen ihr Gewissen. Gegen das Gesetz. Und letztlich auch gegen ihr Verständnis von Demokratie.

PersonA ist ehrlich gesagt bestürzt, welche Züge die Repression in diesem Land angenommen hat. Die ebenfalls fiktive Person „Kathrin Weihrauch“ (Ähnlichkeiten mit der realen Welt rein zufällig) hat darin bestärkt, dieses Märchen hier zu veröffentlichen. Sie sollte einmal ins Gefängnis gesteckt werden, weil sie sich nicht erpressen ließ (siehe dazu z. B. den Artikel aus der Welt https://www.welt.de/vermischtes/article159044427/Die-Frau-die-keine-Rundfunkgebuehren-zahlen-wollte.html).

Wenn jemensch von euch das teilen oder PersonA unterstützen möchte, freue sich PersonA sehr.

Die Stadtkasse „Potsdam“ ist zu erreichen unter

Landeshauptstadt Potsdam
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Helene-Lange-Straße 6/7
14461 Potsdam

vollstreckung@rathaus.potsdam.de
0331/289-1427

Aktenzeichen: I-1153-AHE-04488/16

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 23:21 von Bürger«

f

faust

... der Rechtsstaat ist uns einen Schritt voraus: Er hat beschlossen, keiner mehr zu sein - er hat es uns nur noch nicht gesagt.

Dass man mit alternativen oder linken Einstellungen in dem Mief, der hier (wieder) herrscht, nicht "punkten" kann, kommt noch dazu.

Nach den hier gemachten Erfahrungen hilft wohl wiederum nur verstärktes mediales Interesse (... waren es nicht "FAZ" und "WELT", die sich in ähnlichen Fällen hier schon einmal positiv engagiert haben?).


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Auf jeden Brief vom Beitragsservice folgte ein Brief von PersonA, in dem PersonA eine inhaltliche Aufklärung über die Rechtmäßigkeit der Vorgänge forderte. Diese hat PersonA bis heute nicht bekommen. Stattdessen wurde PersonA immer wieder auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verwiesen. Am 15.11.2016 wurde PersonA dann final mitgeteilt, dass PersonA keine inhaltliche Antwort mehr erhalten werde.

Genau diese Art der Kommunikation mit einer Mauer kennt Person B auch.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

f

faust

... natürlich kann man auch aus dieser Geschichte noch was lernen:

Dinge von existenzieller Bedeutung sollten, bevor es "eng" wird, Personen anvertraut (-> "überschrieben", whatever) werden, die nicht angreifbar  :police: sind.

Und wie gesagt:

Vielleicht möchte ja auch die  "taz" mal über die unglaublichen Verrenkungen des Rechtsstaates in ihrem unmittelbaren Umfeld berichten ?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 11:36 von faust«

P
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Ganz abgesehen davon ob eine Vollstreckung überhaupt rechtens ist...
Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723
siehe "3. Der Mangel an Vollzugskompetenz" zitiert aus
Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
"Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist - eine Streitschrift"
2. durchgesehene Auflage, Ludwigshafen am Rhein 2017, ISBN 978-3-9817882-7-3, S. 19ff.

hilft hier vielleicht bereits ein Blick in die Bild aus 2014(?)
Pfändungsbeschluss
Was darf der Gerichtsvollzieher einkassieren?

http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/gerichtsvollzieher/inkasso-gerichtsvollzieher-was-darf-kassiert-werden-13466238.bild.html
alternativ
https://web.archive.org/web/20140320092826/http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/gerichtsvollzieher/inkasso-gerichtsvollzieher-was-darf-kassiert-werden-13466238.bild.html
Zitat
Auto
Wenn Sie das Auto für Ihre Berufstätigkeit benötigen, darf es nicht gepfändet werden. Nur wenn Sie eine Luxuskarosse besitzen, wird die in jedem Fall dran glauben müssen: Der teure Wagen kann durch die so genannte Austauschpfändung gegen einen billigeren ausgetauscht werden. Wenn Sie ebenso gut mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren können und ansonsten das Auto nicht brauchen, müssen Sie Ihr Gefährt auch abgeben.

Ist das Auto also Berufsnotwendig und kann nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden darf es nicht gepfändet werden.

Ein Auto darf z.b. auch nicht gepfändet werden bei einer Gehbehinderung
http://www.autoanpassung.de/aktuelles/detailansicht/article/auto-pfndung.html


https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html

Zitat
Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
[...]
5.bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
[...]


Zitat
PersonA hat Widerspruch eingelegt.

normal würde wohl Erinnerung gegen die Handlungen des Gerichtsvollziehers eingelegt
hier müsste wohl sehr aktiv gegen die Stadtkasse vorgegangen werden.
z.B.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-gepfaendet-seit-5-Monaten-und-noch-kein-Austauschfahrzeug--f85643.html

http://www.iww.de/ve/archiv/pfaendungsschutz-was-glaeubiger-ueber-811-zpo-wissen-muessen-f42973
Zitat
Pfändungsschutz Was Gläubiger über § 811 ZPO wissen müssen

Die Zwangsvollstreckung ist dem Gläubiger nicht grenzenlos gewährt. Es entspricht dem Sozialstaatsgebot, dass der Staat die wirtschaftliche und soziale Existenz des Schuldners sichert, so dass diesem die Möglichkeit eines menschenwürdigen Lebens bleibt. Hieran muss letztlich auch der Gläubiger ein Interesse haben. Das Interesse des Gläubigers muss sogar darüber hinaus gehen. Denn nur, wenn bei dem nicht vermögenden Schuldner die Motivation zur Arbeit erhalten bleibt, ist eine kontinuierliche Befriedigung des Gläubigers möglich. Diese Rücksichtnahme auf die Belange des Schuldners darf aber nicht dazu führen, dass dieser sich hinter den Pfändungsschutzvorschriften versteckt.
Der Gläubiger muss deshalb wissen, wo der Pfändungsschutz beginnt, wo er endet und welche Aktionsmöglichkeiten er hat.

Der folgende Beitrag erläutert dies für die Pfändungsschutzvorschrift des § 811 ZPO.

[...]
Praxishinweis: Gerade beim Pkw muss die Möglichkeit der Austauschpfändung stets bedacht werden. Hiervon wird zu selten Gebrauch gemacht.

   
Wird die persönliche Arbeitsleistung i.S. von § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu Gunsten von Witwen oder minderjährigen Erben durch einen Stellvertreter fortgeführt, erstreckt § 811 Abs. 1 Nr. 6 dessen Schutz auch auf diese Fälle. § 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO erstreckt den berufsbezogenen Pfändungsschutz auch auf die erforderliche Dienstkleidung und Dienstausrüstungsgegenstände. Soweit der Schuldner sein laufendes Arbeitseinkommen in bar erhält, schützt § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO dieses Einkommen wie § 850k ZPO bei der unbaren Auszahlung.
[...]


Zitat
Die Tätigkeit von PersonA sei zu geringfügig, um das Auto als berufsrelevant einzustufen.
Es geht jedoch nicht um die Art der Tätigkeit, sondern nur um den Erwerb in 811 Abs. 1 Nr 5.
Keine Angabe zur Höhe und Art des Erwerb.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerb
https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

Zitat
Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

Zudem wird keine Einschränung in 811 vorgesehen, weil es
§ 811a "Austauschpfändung" gibt
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811a.html
welcher regelt, wie eine Austauschpfändung möglich ist.
oder auch eine vorläufige Austauschpfändung nach
§ 811b "Vorläufige Austauschpfändung"
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811b.html

Im Fall, dass die Erinnerung keine aufschiebende Wirkung hat, kann durch Person A beim Vollstreckungsgericht Aussetzung beantragt werden.
> Hilfreich könnte es sein, ebenso den verwaltungsrechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen.

Ist das Auto eine Kostbarkeit?
Wahrscheinlich ja ehr nicht, dazu zählt wahrscheinlich Schmuck, Wertpapiere etc.

Falls doch, wer hat den Wert ermittelt und eingetragen?

Zivilprozessordnung
§ 813 Schätzung
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__813.html

Zitat
(1) Die gepfändeten Sachen sollen bei der Pfändung auf ihren gewöhnlichen Verkaufswert geschätzt werden. Die Schätzung des Wertes von Kostbarkeiten soll einem Sachverständigen übertragen werden. In anderen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners die Schätzung durch einen Sachverständigen anordnen.(2) Ist die Schätzung des Wertes bei der Pfändung nicht möglich, so soll sie unverzüglich nachgeholt und ihr Ergebnis nachträglich in dem Pfändungsprotokoll vermerkt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, so ist das Ergebnis der Schätzung in einem gesonderten elektronischen Dokument zu vermerken. Das Dokument ist mit dem Pfändungsprotokoll untrennbar zu verbinden.(3) Zur Pfändung von Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, und zur Pfändung von Gegenständen der in § 811 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Art bei Personen, die Landwirtschaft betreiben, soll ein landwirtschaftlicher Sachverständiger zugezogen werden, sofern anzunehmen ist, dass der Wert der zu pfändenden Gegenstände den Betrag von 500 Euro übersteigt.(4) Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, dass auch in anderen Fällen ein Sachverständiger zugezogen werden soll.

Im Fall der Wert nicht ermittelt sondern nur geschätzt wurde.

"In anderen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag ... des Schuldners die Schätzung durch einen Sachverständigen anordnen."

Es ist zu prüfen, ob so ein Antrag Kosten verursachen würde und falls nicht, ob so ein Vorgang die Versteigerung stärker verzögern würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 23:19 von Bürger«

  • Beiträge: 173
Wie wenig Selbstachtung muss ein Mensch, in diesem Falle GV,  haben, wie viel persönlichen Frust muss ein Mensch in sich tragen, der zu so einem menschenverachtenden Verhalten fähig ist?
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird als Freibrief dafür genutzt, sich am Leid anderer zu ergötzen?

Und die Schöpfer dieses unseligen „Vertrages“ sind immer noch nicht bereit, die Fehlentscheidung zuzugeben? Sie sehen mit an, wie sich die unheilvollen Auswirkungen von Monat zu Monat potenzieren?

Da stellt sich auch die Frage:
Wie wenig Selbstachtung müssen die Politiker, Intendanten, Justitiare, Richter haben, die den Fehler weiterhin verleugnen und in diesem Zusammenhang von „Beitragsgerechtigkeit“ sprechen? Dass das Wort “Beitragsgerechtigkeit“ an dieser Stelle völlig fehl am Platze ist, kann jedes denkende Schulkind erkennen. Kann man davon ausgehen, dass die Befürworter dieses „Vertrages“ weniger Intelligenz haben, das zu erkennen? Sie sind sicher nicht aus Mangel an Intelligenz  Politiker, Intendant oder Richter geworden.

Auch wenn es inzwischen ca. 60 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht gibt und das BverfG die Überprüfung der Vereinbarkeit dieses „Vertrages“ mit der Verfassung geplant hat, stellen sich die Verleugner dieser Fehlentscheidung auch über das Verfassungsgericht und betonen, dass der „Vertrag“ „verfassungskonform“ sei. Jeder, der sich dem „Vertrag“ nicht beugen will, hat also die volle Härte der staatlichen Gewalt verdient?

Wo leben wir? In einem demokratischen Rechtsstaat?

Wohin mit all diesen Fragen?  Nach Potsdam und wohin noch? Und welche Beispiele als Anlage? Diesen Vorgang? Verhaftungen? Hungerstreik?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 23:19 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

K
  • Beiträge: 2.246
OT...

Sorry, Adeline...

Es geht um Macht.
Es geht um Geld. Viel Geld.

Da gibt es keine Gänseblümchen; keine  Selbstachtung; keine soziale Kompetenz.

Da gibt es nur Gier. Gier nach mehr Macht und Gier nach mehr Geld.

Gruß
Kurt

OT - Ende.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht weiter in allgemeine Bekundungen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Künstler wird seine Lebensgrundlage entzogen
und den im Einstiegsbeitrag beschriebenen Fall behandelt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 04:00 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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