Exakt! Die LRA können noch so viele Satzungen aus dem Hut zaubern und damit regeln, was immer sie wollen; für jeden, der kein Nutzer des ÖRR ist bzw. kein geeignetes Gerät besitzt, welches ihm die Nutzung ermöglicht, ist das völlig irrelevant. Man hat schlicht übersehen bzw. bewusst ignoriert, dass die Regelungsmöglichkeiten aus der Zeit der über den Gerätebesitz erhobenen Gebühr sich nicht auf eine sogn. Beitragsfinanzierung übertragen lassen. Schon gar nicht obliegt es den LRA eine Steuer bzw. deren Beitreibung zu regeln. Für Nutzer darf ein Anbieter gewiß Regeln der Nutzung und der Zahlung festlegen. Für gesetzlich zur Nutzung Berechtigte ohne Abnahmepflicht gilt das nicht. D. h., dass wesentliche Teile der Satzungen von den Ländern per Gesetz hätten geregelt werden müssen und sich nun, weil sie es nicht sind, als unwirksam erweisen. Mir scheint es typisch für die Etablierung des ÖRR, dass nahezu alle Bereiche schlecht bis gar nicht rechtlich geregelt sind. Das fängt bei der Behauptung an, der Artikel 5 des GG würde eine Pflicht zum ÖRR enthalten, geht über den Auftrag und die sogn. Grundversorgung, die grundgesetzwidrige Steuer auf Wohnen zur Finanzierung, die Anwendung an sich ausgeschlossener Verwaltungsregelungen, die behaupteten hoheitlichen Befugnisse, die sich auch der BS anmaßt, und endet gewiß nicht beim Versuch einen "Parallelgesetzgeber" zu etablieren, der das Leben der Bürger ausschnüffeln und determinieren will bzw. nach dem Willen der Politiker wohl auch soll.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.