Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung
am 20. September beim Westdeutschen Rundfunk in KölnThemen der Pressekonferenz sind u.a. das
Transparenzgutachten von Bundesverfassungsrichter
a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof,wichtige Personalia und die Entscheidung über den ARD-Vorsitz ab 2018
sowie
eine Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland.
Man kann die Pressekonferenz wie immer auch im Livestream unter https://presse.daserste.de verfolgen und per Chat Fragen stellen.
Für die Teilnahme an Livestream und Chat ist eine Registrierung beim ARD-Pressedienst (pressedienst@DasErste.de) nötig.
Im Chat erfolgt die Anmeldung mit Klarnamen und Medium.
Nicknames und anonyme Teilnehmer werden im Rahmen der ARD-Netiquette ignoriert.
Pressekontakt:
Steffen Grimberg
ARD-Sprecher
Tel.: 0341/300-6431
E-Mail: steffen.grimnerg@mdr.de
Original-Content von: ARD Radio & TV, übermittelt durch news aktuell
Ort:
Westdeutscher Rundfunk, NATO-Saal
Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Quelle:
http://www.presseportal.de/pm/29876/3736611PS.
Link zu youtube.com Video Länge 15:50 Minuten
https://www.youtube.com/watch?v=-yNoBiely3U von Prof. Dr. a. D. Paul Kirchhof ab Minute 06:00
(…)
Wir müssen einerseits, die kritische Beobachtung der Öffentlichkeit in der Kontrolle organisieren.
Andererseits die Freiheit der Presse und die Freiheit des Rundfunks nicht zerstören.
Der Freiheitsberechtigte entscheidet, was und wann er publizieren will.
(…)
Kommentar:
Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof spricht hier von "WIR", also steht er eindeutig hinter den Rundfunkern.Wie öffentlich sollte und kann ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein?
Die ARD ließ die juristischen Rahmenbedingungen für ihre Transparenzrichtlinien untersuchenDas Gutachten erscheint in Buchform im März 2017.
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)