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Autor Thema: Der Südwestrundfunk SWR setzt die Festsetzung bis 30.09.2018 aus  (Gelesen 5938 mal)

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In der Verhandlung vom 30.08.2017 am VG Freiburg hat sich der Südwestrundfunk in einem Vergleich verpflichtet, bis zum 30.09.2018 (bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat) keine Rundfunkbeiträge zu Lasten des Klägers festzusetzen.

Im Gegenzug hat der Kläger seine Klage zurückgezogen.

GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 30.8.17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23980.msg153859.html#msg153859

Ergänzung zur Verhandlung um 13.15 Uhr, aus der Niederschrift des VG Freiburg:
Zitat
"Sodann schließen die Beteiligten nach ausführlicher Erörterung den folgenden Vergleich:

§1- Die Beteiligten sind sich einig, dass der Kläger auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages dem Grunde nach Rundfunkbeiträge schuldet.

§2- Der Beklagte verpflichtet sich jedoch, bis zum 30.09.2018 keine Rundfunkbeiträge zu Lasten des Klägers festzusetzen.

§3- Sollte aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgen, dass der aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre, wird der Beklagte die Festsetzung der Rundfunkbeiträge im Falle des Klägers entsprechend dem Ausspruch des Bundesverfassungsgerichtes vornehmen.

§4- Der Kläger nimmt die vorliegende Klage zurück.

§5- Die Kosten des gerichtsfreien Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2018, 04:04 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 226
Zitat
Now this is not the end. It is not even the beginning of the end. But it is, perhaps, the end of the beginning.
sagte mal ein berühmter Staatsmann, und hat damals Recht behalten.  >:D


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n
  • Beiträge: 1.457
Das ist ja eine tolle Nachricht! :)

Aber warum ein Vergleich mit Zurücknahme der Klage?

Wäre es nicht einfacher die Klage einfach ruhend zu stellen, bis das BVerfG entschieden hat?

(Das soll keine Kritik am Kläger sein, der freut sich dass er erstmal eine Schlusspunkt hat, sondern die Frage: warum wählt der SWR diesen Weg?
Normal ist doch die Ruhestellung der Klage. Welche Trickserei steckt dahinter?)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2017, 13:17 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.243
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Und warum ein Vergleich mit Zurücknahme der Klage?
Möglicherweise auch ein Vorteil für das Gericht, die Klage ist vom Tisch, keine Aktenberge.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.501
Das ist eine der Strategien des öR in den Klageverfahren.

Falls die Klage nachteilig (verloren) für die LRA ausgehen könnte bzw. wird, kommt plötzlich ein Vergleich ins Spiel oder die LRA zieht sogar von sich aus die Klage zurück bzw. erklärt die Sache für erledigt.

So kann der öR immer behaupten noch keine Klage verloren zu haben...  >:(

@#$@%~?÷@


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 984
Ich denke, auf diesen Vergleich mit dem SWR sollten viele Klagende in ihrem Verfahren bezugnehmen und - gemäß dem Gleichheitsgrundsatzes aus dem Grundgesetz - die selbe Regelung für sich einfordern!

Alternativ wäre natürlich eine Aussetzung des Verfahrens, zu der beispielsweise der NDR vor Gericht mehrfach zugestimmt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2017, 16:55 von DumbTV«

g
  • Beiträge: 860
Zitat
§1- Die Beteiligten sind sich einig, dass der Kläger auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages dem Grunde nach Rundfunkbeiträge schuldet.
 
Ich lese heraus: Der Kläger schuldet, erkennt die Steuer an, ist schuldig.
Ein offensichtlicher Trick, der vermutlich vorher iwie zwischen wem auch immer ausgekaspert wurde.

Fazit: Vorsicht im Umgang mit den Leuten vom Rundfunk.


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  • Beiträge: 984
Vorsicht ist sicherlich immer angebracht, wenn es die Aktionen des ÖRR geht, aber hier wird eine Schuld nur "auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" anerkannt, dessen Vereinbarkeit mit den verfasssungs- und europarechtlichen Vorgaben ja gerade Gegenstand der juristischen Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes und inzwischen auch des Europäischen Gerichtshofes ist.

Wird der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht einkassiert, entfällt damit die Grundlage des Schuldanerkenntnisses.


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B
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Ein Vergleich führt eigentlich immer dazu, dass jede Partei seine Kosten selbst tragen muss.

Ich weiss aber auch nicht, warum gerade die Anwälte und auch Richter immer sehr stark darauf aus waren, wie ich in der Vergangenheit in einer Mietsache erfahren habe.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

c
  • Beiträge: 873
Ein Vergleich führt eigentlich immer dazu, dass jede Partei seine Kosten selbst tragen muss.

Ich weiss aber auch nicht, warum gerade die Anwälte und auch Richter immer sehr stark darauf aus waren, wie ich in der Vergangenheit in einer Mietsache erfahren habe.

Anwälte kassieren weitere Vergleichsgebühr.

Richter muss kein Urteil schreiben.



Den Vergleich oben halte ich für ungünstig. Durch die Klagerücknahme erhält der Ausgangsbescheid rechtskraft. § 2 spricht nur von der Festsetzung von Beiträgen, nicht der Vollstreckung. § 3 ist uneindeutig formuliert: welche Rundfunkbeiträge sind gemeint -- die alten oder die neuen? Es ist nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit.

Wurde vom Gericht die Aussetzung überhaupt erörtert? Ist das beantragt worden?


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F
  • Beiträge: 102
und die Entscheidung ist unanfechtbar!
-> es kann nicht erneut geklagt werden.
-> je nach Entscheidung der obersten Gerichte sind unter Umständen  Zahlungen fällig gemäß § 1 der Vereinbarung
     sozusagen die 'Rückversicherung der ÖRRs'

Zitat
§1- Die Beteiligten sind sich einig, dass der Kläger auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages dem Grunde nach Rundfunkbeiträge schuldet.

Vergleiche sind wie schon beschrieben eine nette Variante für Richter, sie brauchen kein Urteil sprechen, sprich sich nicht weiter mit der Materie auseinanderzusetzen,
der Anwalt freut sich über die Vergütung und braucht sich auch keine weiteren Gedanken machen.
Die Parteien haben sich ja geeinigt.

Also für Klagen gegen ÖRR nicht unbedingt empfehlenswert.


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@ cook

Du hast Recht. Es hätte seitens des SWR nicht nur von der Festsetzung von Beiträgen Abstand genommen werden müssen, sondern auch von einer Vollstreckung. Hoffen wir für den Betroffenen, dass es sich nur um einen handwerklichen Formulierungsfehler handelt und nicht um eine Falle.


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