und die Entscheidung ist unanfechtbar!
-> es kann nicht erneut geklagt werden.
-> je nach Entscheidung der obersten Gerichte sind unter Umständen Zahlungen fällig gemäß § 1 der Vereinbarung
sozusagen die 'Rückversicherung der ÖRRs'
§1- Die Beteiligten sind sich einig, dass der Kläger auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages dem Grunde nach Rundfunkbeiträge schuldet.
Vergleiche sind wie schon beschrieben eine nette Variante für Richter, sie brauchen kein Urteil sprechen, sprich sich nicht weiter mit der Materie auseinanderzusetzen,
der Anwalt freut sich über die Vergütung und braucht sich auch keine weiteren Gedanken machen.
Die Parteien haben sich ja geeinigt.
Also für Klagen gegen ÖRR nicht unbedingt empfehlenswert.