Bildquelle: https://m.heise.de/icons/ho/heise_online_logo_smartphone_hdpi_color.pngheise.de, 31.08.2017Datenschützer: Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gestärktBehörden dürfte es fortan schwerer fallen, Anträge auf Akteneinsicht ohne gute Begründung abzuweisen, betont der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink mit Verweis auf eine Ansage aus Karlsruhe.
Die Verfassungsbeschwerde, mit der die Journalistin und Historikerin Gaby Weber Einsicht in Akten der Bundesregierung zu zwei Nachlässen erstreiten wollte, war zwar nicht erfolgreich. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht mit einem dazu jüngst publizierten Beschluss (Az. 1 BvR 1978/13) das Recht auf Akteneinsicht gestärkt. [..]
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