"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken
GegenZwang:
In aller Kürze:
Das Paar (AB) lebt in einem Einfamilienhaus. Der Beitragsservice verschickt an beide Rechnungen und Mahnungen. Person (B) bekommt als erste aus dem Amt Mittelangeln eine Vollstreckungsankündigung und zahlt. Person (A) zahlt auch in Zukunft nicht, da die Haushaltsabgabe ja nur einmal fällig wird und teilt dies dem Rundfunkservice auch in 6 Schreiben mit, auf die aber nicht im Geringsten reagiert wird. Nach wenigen Monaten bekommt auch Person (A) eine Vollstreckungsankündigung. Person (A) argumentiert, dass der Vollstrecker doch vor ein paar Monaten erst 'quasi' selbst bei Person (B) vollstreckt hätte und deshalb doch eigentlich wisse, dass dieser Haushalt bereits Beitragszahler sei. Also gibt der Vollstrecker das Vollstreckungsersuchen an den NDR zurück, der seine Forderungen allerdings aufrecht erhält und nach einem Jahr eine weitere Vollstreckung initiiert. Der Vollstrecker schreibt abermals an den NDR an, der aber auf eine Vollstreckung besteht. Damit sieht der Vollstrecker die Vollstreckungsankündigung als rechtmäßig an und stellt ein 7-tägiges Ultimatum, bevor er vollstrecken kommt...
Es werden also zwei Personen aus einem Haushalt jeweils zum Beitragzahlen gezwungen.
Der Beitragsservice/NDR reagiert überhaupt nicht auf die Schreiben von Person (A) und ignoriert auch die Hinweise des Gerichtsvollziehers auf die Unrechtmäßigkeit der Eintreibung. Eine Schande für unser ganzes Land, dass der Gerichtsvollzieher trotzdem, wider besseren Wissens, vollstrecken wird!
GegenZwang:
Dieser Fall interessiert nun auch die Presse. Scheint kein Einzelfall zu sein, wie in den Leserkommentaren zu sehen...
Siehe hierzu die Pressemeldung mit Diskussion:
Gebühren-Rebell aus Sörup wehrt sich gegen Vollstreckungsverfahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24311.0.html
GegenZwang:
Gestern bekam Person A Post vom Beitragsservice. Leider kann man Bilder hier nicht in den Text einfügen, darum behelfsweise als Anhang. Es handelt sich um die Datei "GEZ1". Hierzu nimmt Person A wie folgt Stellung:
siehe ANHANG "GEZ1"
--- Zitat ---... das Amt Mittelangeln hat uns Ihr Schreiben vom 11.07.2017 zuständigkeitshalber weitergeleitet.
--- Ende Zitat ---
Ja, das hat der Gerichtsvollzieher gemacht, hat aber als Antwort erhalten, dass der Betrag von 992,46€ trotzdem zu vollstrecken sei!
--- Zitat ---Wir haben das Beitragskonto mit Ablauf des Monats 08.2013 abgemeldet.
--- Ende Zitat ---
Denen war aufgefallen, dass Person B erst ab 09.2013 gezahlt hat. Komisch, sowas fällt denen auf, aber etliche Schreiben, selbst vom Gerichtsvollzieher , werden ignoriert.
--- Zitat ---Das Beitragskonto weist einschließlich 08.2013 einen offenen Betrag von 161,84€ aus.
--- Ende Zitat ---
161,84€ ??? Wenn ich richtig rechne, sind 8 Monate mal 17,98€ gleich 143,84€!
Und jetzt kommt noch etwas Wichtiges! Scheinbar unwichtig, aber Ihr werdet gleich sehen, warum es wichtig wird:
--- Zitat ---Bitte überweisen Sie diesen Betrag... Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite!
--- Ende Zitat ---
Hierzu am Ende des Textes mehr. Stichwort "Wichtig"...
Es folgt die Rückseite des Schreibens mit folgender Aufstellung:
siehe ANHANG "GEZ2"
--- Zitat ---Das Beitragskonto war bis einschließlich 08.2014 ausgeglichen
--- Ende Zitat ---
Hier wird anscheinend rückwärts gerechnet. Macht Euch selbst ein Bild, was der Beitragsservice versucht hier zu belegen. Wie auch immer - er unterschlägt ein Jahr, denn es muss nicht 08.2014, sondern 08.2013 heißen.
Heute bekam Person A Post vom Gerichtsvollzieher.
siehe ANHANG "GEZ3"
So, und jetzt kommen wir zu dem Stichwort "Wichtig"...
Der Beitragsservice schreibt:
--- Zitat ---Bitte überweisen Sie diesen Betrag... Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite!
--- Ende Zitat ---
Und der Gerichtsvollzieher schreibt ebenfalls, dass Person A den GLEICHEN Betrag auf SEIN Konto überweisen soll...
Spielen wir das mal durch. Das Schreiben des Beitragsservice kam zuerst. Angenommen Person A überweist und hält die Angelegenheit für erledigt. Der Gerichtsvollzieher erhält keinen Zahlungseingang und vollzieht... Den GLEICHEN Betrag NOCHEINMAL!
Mann, Mann, Mann, wird in Deutschland eigentlich JEDER eingestellt? Ohne Rücksicht auf tatsächliche Eignung?
Edit DumbTV:
Formatierung angepasst, Bilder eingefügt
GegenZwang:
Meine Gedanken:
1.) Hat der Gerichtsvollzieher überhaupt noch ein Mandat? Schließlich schreibt der Beitragsservice, dass Person A auf DEREN Konto überweisen soll. Keine Mahnung, keine Vollstreckungsankündigung...
2.) Muss der Gerichtsvollzieher nicht den ordnungsgemäßen Zugang der Bescheide nachweisen? Wie kann er das wenn sämtliche Bescheide seitens des Beitragsservices doch zurückgezogen wurden?
3.) Muss der Gerichtsvollzieher nicht eine Frist setzen?
FelsinderBrandung:
Wie der profät schon schrieb, es sind elektronisch erstellte Schreiben – das vollautomatisierte Massenverfahren – sprich kein Mensch dort im ‚Beitragsservice‘ kontrolliert dies noch einmal auf Korrektheit. Ein Knopfdruck und schon ist eine Forderung von xxxx € generiert, ob sie berechtigt ist oder nicht - ***egal!!!
Frei nach dem Motto: Denn sie wissen nicht, was sie tun….
Aus einem Kommentar zu dem o.g. Artikel des Flensburger Tagesblattes:
--- Zitat ---….Allerdings hatte mein Vollstreckungsbeamter Grips und verweigerte die Vollstreckung. Denn weil ich den Beitrag zuvor auf sein Konto überwies, konnte ich nachweisen, dass in diesem Haushalt bereits bezahlt wird. Herr Schmitt bekommt heute noch Mahnungen vom guten BeitragsSERVICE... – Quelle: https://www.shz.de/17760801 ©2017
--- Ende Zitat ---
Daraus ergibt sich die Frage - wohin wurde überwiesen?
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