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Gerichtsvollzieher will doppelt vollstrecken

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faust:
... etwas weiter im Süden gibt es einen ähnlichen Fall - auch hier wollen Rundfunk und GV denselben Betrag, allerdings ist hier (noch) der GV der Ignorant, die Antwort auf das Protestschreiben an den Rundfunk steht noch aus.

Es gibt nur noch eine Erklärung dafür: Die Nerven liegen blank bei denen, und sie blicken nicht mehr durch.

Raubritter im Osten - Plündern ohne Sinn und Verstand
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24398.0.html

Nehmt es  - so bitter das klingt - als gutes Zeichen:
Die letzte Schlacht wird immer mit besonderer Verbissenheit geführt von dem, der weiß, was er alles zu verlieren hat  >:D !!!

drboe:
Wieso werden 80 Eur Säunmiszuschläge erhoben?


--- Zitat ---§ 11
Säumniszuschläge, Kosten
(1) Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid nach § 10 Abs. 5 RBStV festgesetzt. Mit jedem Bescheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.
--- Ende Zitat ---

M. E. ist so, dass ein Versäumnis den sogn. Beitrag von 52,50 € für ein Quartal zu zahlen einen Säumniszuschlag von 53 ct nach sich zöge. Wegen der Mindestformel werden also 8 Euro gefordert. Schulde ich zwei Quartale, dann sind es immer noch 8 Euro, da 1% von 105 (1,05 €) € auch geringer sind als 8 €. Erst jenseits von 800 € kann man m. E. überhaupt mehr als 8 € fordern, andernfalls die 1% Regel ja nie greift. Wozu wäre die dann gut? Der Zwangszahler schuldet hier aber nicht annähern 8.000 €, was dann 80 € rechtfertigen würde. Akkumulieren von Säumniszuschlägen wäre ja eine einfache Möglichkeit die Einnahmen zu steigern. Man mahne einfach jeden Monat, jede Woche, jeden Tag eine um den betreffenden Zeitraum höhere Schuld an und schlage jeweils 8 € on Top. da kommt man dann bei 90 Tagen im Quartal auf 720 € Zusatzeinnahmen pro Quartal. bzw. 2.920 € Mehreinanhmen pro Jahr.

M. Boettcher

Markus KA:
Im vorliegenden Fall empfhielt sich leider rechtliche Mittel einzusetzen, da auf Beschwerdeschreiben die Rundfunkanstalt selten bis nie reagiert. Erinnerung beim AG, Rechtschutz  und Klage beim VG  einlegen etc. und hier die letzten Beiträge zum Thema Gerichtsollzieher durchlesen....ein Besuch bei einem Runden Tisch wäre auch von Vorteil...

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