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Autor Thema: Zwangsanmeldung bei Autokauf?  (Gelesen 2509 mal)

H
  • Beiträge: 53
Zwangsanmeldung bei Autokauf?
Autor: 29. August 2017, 14:03
Hallo zusammen,

Person B möchte gerne, wenn möglich wissen, ob sie bei einem Autokauf durch die Zulassungsstelle eine Zwangsanmeldung zu befürchten hat oder trifft dies nur bei einem Wohnungswechsel zu?

Gruss Haunted


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P
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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#1: 29. August 2017, 18:59
"Es gibt keine Zwangsanmeldung."

Was es gibt:

Eine Datenübertragung durch ein EMA oder eine globalen Datenabgleich oder Adresskauf.
Eine Bestätigung einer Anmeldung.
Bescheide welche rückständige Forderungen festsetzten bzw. feststellen, also den vermeintlichen Anspruch festhalten.

Die Zulassungsstelle wird aktuell noch keine Daten an die Landesrundfunkanstalten übertragen.
Das bleibt den Meldeämtern vorbehalten.


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v
  • Beiträge: 1.199
Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#2: 29. August 2017, 19:33
"Es gibt keine Zwangsanmeldung."
...
Das bleibt den Meldeämtern vorbehalten.

Da wäre ich mir nicht so sicher...

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem nach einem Umzug schon VOR Anmeldung beim Meldeamt Post vom Beitragsservice kam. Wie die an die neue Adresse kamen, ist bisher noch rätselhaft und befindet sich in Klärung.


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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#3: 29. August 2017, 22:07
Es wird zu bedenken gegeben, daß die sog. "Zwangsanmeldungen" jene Vorgänge sein könnten, die LRA und Co. eigenmächtig als sog. "Direktanmeldung" durchgeführt haben.

Daß ein Einwohnermeldeamt von sich aus Daten an LRA, BS und Co. weitergeleitet haben könnte, wird bezweifelt. Sie haben es allerdings wohl unterlassen, einen Datenabruf durch LRA, BS und Co. zu unterbinden.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#4: 29. August 2017, 23:43
Zum eigentlichen Thema kann ich leider nichts beitragen. Dennoch eine OT-Frage am Rande:

Daß ein Einwohnermeldeamt von sich aus Daten an LRA, BS und Co. weitergeleitet haben könnte, wird bezweifelt. Sie haben es allerdings wohl unterlassen, einen Datenabruf durch LRA, BS und Co. zu unterbinden.

@pinguin: Was bitte ist der springende Punkt an Deinem Absatz? Es dürfte wohl offenkundig sein, dass von sämtlichen Einwohnermeldeämtern aus eine standardisierte "Standleitung" nach Köln hin geschaffen wurde. Wo also bitte siehst Du hier den gewaltigen Unterschied zwischen Daten "weiterleiten" und Daten "abrufen lassen"?


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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#5: 30. August 2017, 00:15
Wo also bitte siehst Du hier den gewaltigen Unterschied zwischen Daten "weiterleiten" und Daten "abrufen lassen"?
Das geht alles aus dem Meldegesetz und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift des Bundes hervor.

Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html#BJNR108410013BJNG000601116

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
(BMGVwV)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm

Beim automatisierten Abrufverfahren hat die Daten bereitstellende Stelle "lediglich" zu prüfen, ob der, der die Daten abruft, das überhaupt darf; der restliche Datenschutz ist Sache der datenabrufenden Stelle.

Zumindest wurden beide Bundesvorschriften zusammen von mir so aufgefasst.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 221
Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#6: 30. August 2017, 12:27
[...] Beim automatisierten Abrufverfahren hat die Daten bereitstellende Stelle "lediglich" zu prüfen, ob der, der die Daten abruft, das überhaupt darf; [...]

Ja, das ist nicht lache! Zeig' mir bitte einen einzigen Mitarbeiter bei den EMÄern, der dies jemals geprüft hat bzw. gar im Stande war dies zu prüfen!

Einer Person S liegt ein Schreiben des regierenden Berliner Bürgermeisters vor, in dem er auf Nachfrage angibt, dass der RBB dem Land Berlin überhaupt nicht bekanntgegeben hat, dass es sich bei "Beitragsservice" um die "gemeinsame Stelle" aus § 10 Abs. 7 RBStV handelt. Ist schon reichlich komisch: Da wird von allen EMÄern eine Standleitung zu einem dubiosen Unternehmen nach Köln hin aufgebaut; die Bundesländer wissen aber im Grunde gar nichts von diesem Unternehmen.  ???

Ach halt! Wenn man dies beim Landesbeauftragten für Datenschutz moniert bekommt man ja die flotte Antwort, dass die Meldedaten angeblich nur zu der Landesrundfunkanstalt durchsickern und was diese daraus macht wäre dann ihr Ding. Natürlich ist das offenkundig eine kleine Lüge; siehe z. B.:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Jahresbericht 2015 - Seite 177:

Zitat
[...] Für den Datenschutz hatte die Umstellung des Finanzierungssystems Folgen: Die Adressdaten aller gemeldeten Volljährigen wurden durch die Meldestellen an den Beitragsservice übermittelt. Dieser sog. Meldedatenabgleich wurde von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisch gesehen. [...]
Quelle: https://datenschutz-berlin.de/attachments/1201/Dokumente_2015_Inhalt_Web.pdf?1458651831

Nun aber gerne zurück zum Thema "Zwangsanmeldung bei Autokauf?" !


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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#7: 30. August 2017, 13:41
"Es gibt keine Zwangsanmeldung."
...
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Da wäre ich mir nicht so sicher...

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem nach einem Umzug schon VOR Anmeldung beim Meldeamt Post vom Beitragsservice kam. Wie die an die neue Adresse kamen, ist bisher noch rätselhaft und befindet sich in Klärung.
Ein solcher Fall ist einer fiktiven Person A ebenfalls bekannt. Damals wurde vermutet, daß es an einer Postweiterleitung an die neue Adresse lag, daß also die Post die Daten weitergegeben hat. Denn auch diesmal war der BS schneller als das Meldeamt.
Da de/einige Konten des BS/der LRA anscheinend bei der Postbank liegen, würde hier natürlich eine Hand die andere waschen.
Wäre jedenfalls einen Brief an den Datenschutzbeauftragten des Landes wert.

Was die Zwangsanmeldung beim Autokauf angeht: Die Daten werden normalerweise vom Einwohnermeldeamt weitergegeben. Die Zulassungsstellen werden wohl erst abgefragt, wenn es darum geht, einen Verweigerer zu vollstrecken und man, d.h. der BS nach pfändbaren Autos sucht.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#8: 30. August 2017, 15:50
Ja, das ist nicht lache! Zeig' mir bitte einen einzigen Mitarbeiter bei den EMÄern, der dies jemals geprüft hat bzw. gar im Stande war dies zu prüfen!
Auch deswegen wird ja die Angelegenheit um die real praktizierte Rundfunkfinanzierung als größter Rechtsbruch der Neuzeit bezeichnet.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H
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Re: Zwangsanmeldung bei Autokauf?
#9: 31. August 2017, 13:21
Herzlichen Dank an alle!

Wie aus all' diesen Beiträgen herauszulesen ist, wird es erst eine Zwangsanmeldung bei erfolgtem Umzug geben.

Ich werde dies so weiter geben.

Haunted


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