Damit ist der Rf-Beitrag Geschichte.
Wie komme ich darauf? Ganz einfach: aus prozesstaktischer Sicht wird ein Warten auf den EuGH keine Lösung sein.
Die EU-beihilfenrechtliche Frage ist das Damokles-Schwert, das über kurz oder lang fallen wird. Jetzt dauert es eben weniger lang. Der EuGH wird im Lichte seiner jüngeren Entscheidungspraxis mit hoher Wahrscheinlichkeit den Beitrag als Neue Beihilfe und damit die staatliche Maßnahme seit Anfang 2013 als formell EU-rechtswidrig einordnen. Der EuGH wird sich auch mit den deutschen Entscheidungen beschäftigen und nicht gerade darüber amüsiert sein, dass das BVerwG die Frage als letztinstanzliches Gericht -- entgegen klarer EU-Regeln -- nicht dem EuGH vorgelegt hat (und mit einer nur halb durchgeführten, oberflächlichen Begründung).
Jetzt können alle Beteiligten (inkl. BVerfG) natürlich die Hände in den Schoß legen und einfach mal darauf warten, was der EuGH so von der Sache hält. Auch könnte das BVerfG alle Beschwerden abweisen und dann den Rf-Beitrag seinem EU-Schicksal überlassen.
Aber das Risiko ist ganz klar auf der Seite des ÖRR. Er gewinnt max. die paar hundertausend EUR an ausstehenden Zahlungen aufmüpfiger Rebellen. Dagegen steht die Folge der Nichtigkeit: Bitte alle 40 Mrd. EUR zurückzahlen (die danach einsetzende Rundfunk-Rettung mittels Angela-Merkel-Rettungsschirm wird ebenfalls dem EU-Beihilfen-Regime unterliegen und muss daher auf das Nötigste begrenzt werden, also Minimal-Rundfunk-Versorgung).
Die Alternative ist es, dem EuGH-Verfahren die Grundlage zu entziehen, d.h. die in Frage stehenden Vollstreckungen zu erledigen.
Option 1 für diese Alternative ist, dass das BVerfG jetzt ganz schnell im Sinne der Beschwerdeführer entscheidet. Ist der Rf-Beitrag insoweit verfassungswidrig, als er bedingungslos von jedem Bewohner erhoben wird, kann es Ausgang des Verfahrens sein, dass die Gesetzgeber eine neue Abgabenregelung schaffen müssen. Bisher erlassene Feststellungsbescheide sind dann nicht mehr vollstreckbar. Neue darf es auch nicht geben. Diese Lösung ist wohl das "Beste" aus Sicht des ÖRR, was das BVerfG machen könnte. Allerdings besteht hier die (geringe) Gefahr, dass diejenigen, die wegen des Rf-Beitrags im Knast gelandet sind, vom Staat eine Entschädigung verlangen, und dann geht es wieder von vorne los (die Nichtigkeit von Anfang an wäre Bedingung für den Schadenersatzanspruch).
Vielleicht bekommt das BVerfG stattdessen eine "nichtig-insoweit"-Entscheidung hin. Der Rf-Beitrag ist von Anfang an nichtig, insoweit er von Leuten erhoben wird, die nichts vom ÖRR haben. Das hätte zwar jede Menge Rückforderungen zur Folge, wäre aber das kleinere Übel gegenüber der EU-rechtlichen Totalnichtigkeit, weil die meisten Leute einfach zu bequem sind, was zurückzufordern.
Option 2 wäre, dass die Gesetzgeber schnell selbst tätig werden und dem ganzen Spuk rückwirkend ein Ende bereiten. Ich sehe das als die für den ÖRR günstigste Variante an. Allerdings wird keiner in den Landesregierungen oder Rundfunkanstalten so forsch sein, das vorzugschlagen, weil dazu der Fehler eingestanden werden müsste. Am Ende wird jeder einfach still halten und das Ganz gegen die Wand fahren lassen.
Teuflich ..