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Autor Thema: Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH  (Gelesen 171926 mal)

  • Beiträge: 7.385
Das EuGH könnte die Vorlage erst einmal ruhen lassen bis das BVerf gesprochen hat.
Bitte? Der EuGH ist die höchste gerichtliche Instanz der EU und wartet ganz sicher keine nationalen Entscheidungen ab; umgekehrt wird der Schuh daraus, daß die nationalen Gerichte im Zweifelsfalle zu warten haben. Die nationalen Gerichte wiederum haben der Entscheidung/Vorentscheidung des EuGH Folge zu leisten.

@jasonbourne
Evtl. bin ich ja auch naiv, aber es sollte nicht Ziel sein, den ÖRR platt zu machen. Ziel ist lediglich, den ÖRR auf rechtsstaatliche Füße zu stellen. Derzeit wirkt dieses real praktizierte System doch auf andere wie eine Schlaraffenland?

Stehen die anderen EU-Länder erst auf der Matte, weil sie ihren Rundfunk eu-konform umgesetzt haben und ebenso anwenden, ist der politische Schaden für die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zu heilen. Da wird der Bund sicher nicht zugucken.

Es wäre durchaus denkbar, daß das BVerfG die Rundfunkgestaltung dem Bund zuweist, da es zur Erkenntnis gelangt, daß es die ÖRR mit den Grundrechten nicht so halten, wie sie es als öffentliche Stelle sollten.

Denn gemäß Bundesrecht sind in Wettbewerb stehende öffentlicher Stellen ja "nur" im Bereich der Datenverarbeitung als nicht-öffentliche Stellen zu behandeln; in allen anderen Bereichen, die keine Datenverarbeitung sind, sind sie weiterhin öffentliche Stellen und damit den Grundrechten verpflichtet.


Edit "Bürger" noch einmal zur Erinnerung @alle:
Bitte, wenn auch verständlich, diesen Thread hier nicht zur Vertiefung für allerhand Neben-Themen oder für allgemeine Bekundungen nutzen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
Die kopierbare Volltext-Abschrift ist mittlerweile Dank der unermüdlichen Tatkraft von "DumbTV" am Anfang des Threads weitestgehend eingearbeitet, wird noch geprüft und ggf. in Teilen angepasst.
Diesbezügliche Hinweise bitte an das gesamte Moderatoren-Team.
Hier im Thread bitte ausschließlich mit dem Beschluss-Text inhaltlich auseinandersetzen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
Auch unser Bargeldmitstreiter hat den Beitrag auf seiner Homepage aufgenommen:

norberthaering.de, 30.08.2017
Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor
http://norberthaering.de/de/27-german/news/880-gez-vor-eugh

damit wird der Beitrag und auch dieses Forum breiter vorgestellt. Ich weiß garnicht, ob Hr. Häring hier auch Mitglied ist? Ist auf jeden Fall ein streitbarer Genosse :)


Die Veröffentlichung von N. Häring wird in folgendem Forumsthread diskutiert:

Rebellischer Richter legt Rundfunkbeitrag dem EuGH vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24233.msg153845.html#msg153845

Dieses Thema bitte dort und nicht hier vertiefen.



Edit "DumbTV":
Verlinkung angepasst.
Bitte immer die Forum-Regeln zur Verlinkung beachten und die erforderlichen Inhalts und Datumsangaben mit angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2017, 13:37 von DumbTV«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

c
  • Beiträge: 873
Damit ist der Rf-Beitrag Geschichte.

Wie komme ich darauf? Ganz einfach: aus prozesstaktischer Sicht wird ein Warten auf den EuGH keine Lösung sein.

Die EU-beihilfenrechtliche Frage ist das Damokles-Schwert, das über kurz oder lang fallen wird. Jetzt dauert es eben weniger lang. Der EuGH wird im Lichte seiner jüngeren Entscheidungspraxis mit hoher Wahrscheinlichkeit den Beitrag als Neue Beihilfe und damit die staatliche Maßnahme seit Anfang 2013 als formell EU-rechtswidrig einordnen. Der EuGH wird sich auch mit den deutschen Entscheidungen beschäftigen und nicht gerade darüber amüsiert sein, dass das BVerwG die Frage als letztinstanzliches Gericht -- entgegen klarer EU-Regeln -- nicht dem EuGH vorgelegt hat (und mit einer nur halb durchgeführten, oberflächlichen Begründung).

Jetzt können alle Beteiligten (inkl. BVerfG) natürlich die Hände in den Schoß legen und einfach mal darauf warten, was der EuGH so von der Sache hält. Auch könnte das BVerfG alle Beschwerden abweisen und dann den Rf-Beitrag seinem EU-Schicksal überlassen.

Aber das Risiko ist ganz klar auf der Seite des ÖRR. Er gewinnt max. die paar hundertausend EUR an ausstehenden Zahlungen aufmüpfiger Rebellen. Dagegen steht die Folge der Nichtigkeit: Bitte alle 40 Mrd. EUR zurückzahlen (die danach einsetzende Rundfunk-Rettung mittels Angela-Merkel-Rettungsschirm wird ebenfalls dem EU-Beihilfen-Regime unterliegen und muss daher auf das Nötigste begrenzt werden, also Minimal-Rundfunk-Versorgung).

Die Alternative ist es, dem EuGH-Verfahren die Grundlage zu entziehen, d.h. die in Frage stehenden Vollstreckungen zu erledigen.

Option 1 für diese Alternative ist, dass das BVerfG jetzt ganz schnell im Sinne der Beschwerdeführer entscheidet. Ist der Rf-Beitrag insoweit verfassungswidrig, als er bedingungslos von jedem Bewohner erhoben wird, kann es Ausgang des Verfahrens sein, dass die Gesetzgeber eine neue Abgabenregelung schaffen müssen. Bisher erlassene Feststellungsbescheide sind dann nicht mehr vollstreckbar. Neue darf es auch nicht geben. Diese Lösung ist wohl das "Beste" aus Sicht des ÖRR, was das BVerfG machen könnte. Allerdings besteht hier die (geringe) Gefahr, dass diejenigen, die wegen des Rf-Beitrags im Knast gelandet sind, vom Staat eine Entschädigung verlangen, und dann geht es wieder von vorne los (die Nichtigkeit von Anfang an wäre Bedingung für den Schadenersatzanspruch).

Vielleicht bekommt das BVerfG stattdessen eine "nichtig-insoweit"-Entscheidung hin. Der Rf-Beitrag ist von Anfang an nichtig, insoweit er von Leuten erhoben wird, die nichts vom ÖRR haben. Das hätte zwar jede Menge Rückforderungen zur Folge, wäre aber das kleinere Übel gegenüber der EU-rechtlichen Totalnichtigkeit, weil die meisten Leute einfach zu bequem sind, was zurückzufordern.

Option 2 wäre, dass die Gesetzgeber schnell selbst tätig werden und dem ganzen Spuk rückwirkend ein Ende bereiten. Ich sehe das als die für den ÖRR günstigste Variante an. Allerdings wird keiner in den Landesregierungen oder Rundfunkanstalten so forsch sein, das vorzugschlagen, weil dazu der Fehler eingestanden werden müsste. Am Ende wird jeder einfach still halten und das Ganz gegen die Wand fahren lassen.

Teuflich .. >:D


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Jetzt können alle Beteiligten (inkl. BVerfG) natürlich die Hände in den Schoß legen und einfach mal darauf warten, was der EuGH so von der Sache hält. Auch könnte das BVerfG alle Beschwerden abweisen und dann den Rf-Beitrag seinem EU-Schicksal überlassen.

Du meinst, weil es eine Vorlage an den EUGH gibt, kann das BVerfG sich vor der Klärung der Fragen drücken, die in über 100 Verfassungsbeschwerden gestellt werden? Das glaube ich nicht. Einmal, weil in den Verfassungsbeschwerden sicher auch die Natur des sogn. Beitrags angegriffen wird und das BVerfG zu der Klassifizierung als Steuer Stellung nehmen muss. Das Tübinger Gericht konzentriert sich auf unionsrechtliche Fragen wie z. B. die Zustimmungsbedürftigkeit durch die Kommission, den Wettbewerb mit privaten Sendern und die Besserstellung bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber anderen Anbietern, der Diskriminierung von EU-Bürgern in Abhängigkeit vom Wohnsitz usw. Überschneidungen mit den Verfassungsbeschwerden könnte es bezüglich der der Zahlungspflicht für Wohnungsinhaber ohne Geräte geben, sowie den Mehrfachzahlungen von Bürgern mit mehr als einer Wohnung, bzw. der Benachteiligung von Ein-Personen-Haushalten gegenüber solchen mit mehr Personen wie z. B. WGs. Das BVerfG wäre sicher nicht gehindert auch die unions-rechtlichen Fragen zu betrachten und diesbezüglich zu einem Urteil zu kommen, das so auch der EUGH sprechen könnte. Man könnte in Karlsruhe also sozusagen gesichtswahrend entscheiden, muss sich aber bestimmt mit allen Fragen befassen, die in den Beschwerden aufgeworfen werden. Und das sind sicher ein paar mehr als aus Tübingen an den EUGH herangetragen werden. Ganz unabhängig von der Tatsache, dass der EUGH nun schon beteiligt ist, kann das BVerfG m. E. nicht alle Verfassungsbeschwerden zum sogn. Rundfunkbeitrag abweisen, schon gar nicht ohne sich mit den aufgeworfenen Fragen der Grundrechtsverletzungen zu befassen. Denn das ist den Richtern dort sicher klar: einige Kläger würden den Wege zum EUGH nicht scheuen. Schon um der eigenen Reputation willen muss man sich am BVerfG m. E. mit der Materie auseinandersetzen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
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Du meinst, weil es eine Vorlage an den EUGH gibt, kann das BVerfG sich vor der Klärung der Fragen drücken, die in über 100 Verfassungsbeschwerden gestellt werden? Das glaube ich nicht.

Inhaltlich stimme ich dir voll zu. Mir geht es um die taktische Frage, die jetzt im Raum steht. Das BVerfG ist in einem Dilemma, das es nicht ohne Trickserei lösen kann. Sagt es, was richtig wäre, nämlich dass es sich um eine Steuer handelt, die zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz und das EU-Recht verstößt, lässt es gleichzeitig den ÖRR in den Abgrund fallen, was irgendwie der "Bestandsgarantie" widerspricht. Es kann also (faktisch) nur so vorgehen, eine der Fragen rauszupicken, die den Klägern Recht gibt, aber nicht das gesamte Konstrukt sofort zum Einstürzen bringt. Die restlichen Fragen kann es dann unbeantwortet lassen, weil es ja nicht mehr darauf ankommt.

Klar ist: das gesamte Gebäude ÖRR wackelt gewaltig. Kurzfristig könnte man es irgendwie abstützen. Aber es würde nichts nützen. Das Kartenhaus wird umkippen. So aberwitztig es auch ist: gerade der Rf-Beitrag stellt sich als Sargnagel heraus. Hätte man einfach mal die Gier etwas eingedämmt und alles beim Alten gelassen. Aber man hat ja unbedingt Öl zum Löschen des Brandes einsetzen wollen.

Die Alternativen "nichts tun und abwarten" bzw. "alles einfach abweisen" sind daher auch nur theoretisch (also unabhängig von der juristischen Bewertung denkbar mögliche Varianten). Dass sie praktisch ins Desaster für den ÖRR führen, ist wohl jedem klar, der sich mit der Sache befasst hat.

Daher wird es jetzt spannend: wie ziehen die Anstalten ihre Köpfe aus der Schlinge? Da braucht es nun gute Einfälle und ausnahmsweise mal juristische Kompetenz.


NB: Der WDR sucht ja gerade einen EU-rechts-versierten Juristen:

Stepstone, Stellenangebot WDR Volljurist, Befristeter Vertrag, erschienen vor einer Woche
http://www.stepstone.de/stellenangebote--VOLLJURIST-IN-Koeln-WDR-Westdeutscher-Rundfunk--4479767-inline.html?&cs=true&ssaPOP=1&ssaPOR=1

Wer sich berufen fühlt: bis heute kann man sich online bewerben  (#)


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K
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Stepstone, Stellenangebot WDR Volljurist, Befristeter Vertrag, erschienen vor einer Woche
http://www.stepstone.de/stellenangebote--VOLLJURIST-IN-Koeln-WDR-Westdeutscher-Rundfunk--4479767-inline.html?&cs=true&ssaPOP=1&ssaPOR=1

Zitat
IHRE AUFGABEN
Eigenständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten mit folgenden Schwerpunkten:
Europarecht, insbesondere europäisches Wettbewerbsrecht, Beihilferecht
   
Die Tätigkeit als Jurist/in beinhaltet:
Initiierung und Ausarbeitung von Stellungnahmen zu rechtlich und medienpolitisch relevanten Regulierungsvorhaben auf EU- oder internationaler Ebene für die Justiziarin im Rahmen der ARD-Federführung für Europarecht
 
Wenn die jetzt noch niemanden haben, der sich damit auskennt...


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Das BVerfG wäre sicher nicht gehindert auch die unions-rechtlichen Fragen zu betrachten und diesbezüglich zu einem Urteil zu kommen, das so auch der EUGH sprechen könnte.
Das BVerfG wäre gehindert, eine Entscheidung zu europäischem Recht zu tätigen, ohne sich dabei auf eine bereits bestehende Entscheidung des EuGH stützen zu können, weil die alleinige Auslegungsbefugnis betreffs europäischem Recht beim EuGH liegt.

Im vorliegenden Fall wäre der Ablauf so:

- das nationale Gericht führt die Vorlage an den EuGH durch;

- der EuGH entscheidet dann in dem Vorabentscheidungsverfahren betreffs europäischen Rechts und gibt das hernach an das nationale Vorlagegericht zurück;

- das nationale Gericht führt den Prozess regulär zu Ende;

- wenn jetzt einer der Klagebeteiligten bei dieser nationalen Entscheidung verfassungsrechtliche Zweifel hat, ist die Vorlage zum BVerfG möglich;

- das BVerfG würde diese nationale Entscheidung auf die Einhaltung der nationalen verfassungsgemäßen Ordnung prüfen und dabei den durch den EuGH vorgegebenen Entscheid einbeziehen;

- käme das BVerfG nun zur Überzeugung, daß der EuGH in seiner Vorabentscheidung dem nationalen Gericht einen Spielraum gelassen hat, könnte es auf dessen Basis tätig werden und diese Beschwerde bei sonst üblichem Szenario annehmen oder nicht;

- käme das BVerfG nun aber zur Überzeugung, daß der EuGH in seiner Vorabentscheidung dem nationalen Gericht keinen Spielraum belassen hat, würde diese Beschwerde nicht angenommen werden;

- das nationale Gericht ist an die Vorgabe des EuGH zu 100% gebunden;


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

BTW, ich habe trotz der Brisanz noch nichts in Zeitungen gesehen, hat jemand Kontaktdaten zB zu der Redaktion der FAZ? Die könnte sich mit einem Artikel über die EuGH-Vorlage für die Nickelichkeiten vom DLF neulich bedanken. Es sollte zumindest etwas in einer der größeren Zeitungen auftauchen, dann werden vielleicht auch andere Länder darauf aufmerksam. Da sollte ein wenig Rampenlicht her. Nicht daß das Verfahren in irgendeinem dunklen Hinterzimmer spurlos verschwindet.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 7.385
Nicht daß das Verfahren in irgendeinem dunklen Hinterzimmer spurlos verschwindet.
Das ist beim EuGH höchst unwahrscheinlich; zumal es ja beim EuGH mit Az geführt wird.

Übrigens:

es hat mit C-516/17 noch ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen; eingereicht am 25.08.17 vom BGH, Kläger ist Spiegel-Online.

Zitat
Gegenstand

    Niederlassungsfreiheit
    Freier Dienstleistungsverkehr
    Geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum
    Rechtsangleichung

Bei der Vorlage zum Thema von C-492/17

Zitat
Gegenstand

    Wettbewerb

Evtl. hat ja jemand die Möglichkeit zu prüfen, ob das Vorabentscheidungsersuchen vom BGH auch Rundfunk zum Inhalt haben könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2017, 00:22 von pinguin«
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Yes !! Seitenwechsel  ;D   >:D  ... !


Zitat
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Aber hoppla, da kommt ja richtig Bewegung rein !  ;)  Der Beschluss des LG Tübingen ist vom 03.08.2017. Das Stellenangebot erschien vor einer Woche, also ca. am 24.08. Kann man das so lesen: Man weiß jetzt, dass der ÖrR neu reguliert werden wird, und versucht sich zu wappnen bzw. Stellungnahmen auszuarbeiten, mit denen man den politischen Prozess der Neuordnung beeinflussen will ?

Da las ich doch kürzlich von einem Justitiar die interessante Äußerung, für Fragen der Rundfunkfinanzierung sei doch allein die Politik zuständig und man könne von einem Intendanten doch bitte keine Stellungnahme dazu erwarten...

Und dann braucht man natürlich kompetente EU-Rechtler, die in den anstehenden Verfahren unterstützen.

Zitat
Vertretung des WDR in Verhandlungen vor Gericht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2017, 13:23 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
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Aus dem o. g. Stellenangebot:

Zitat
/ Wissenschaftliche Kompetenz, nachgewiesen beispielsweise durch eine Promotion oder vergleichbare Tätigkeiten

/ Verhandlungssichere Englisch- und Französischkenntnisse

/ Hohe analytische Kompetenz, ausgeprägtes strategisches Denken sowie ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit und zielorientiertes Handeln, Durchsetzungsfähigkeit, Wahrnehmung der unternehmerischen Interessen und überdurchschnittliches Organisationsvermögen

/ Hohe Belastbarkeit, hohes Maß an Loyalität** und Integrität sowie flexibles Denken und Handeln
Reisebereitschaft

** ... hoffentlich nix für pinguin, oder?  :laugh: ;) 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2017, 01:08 von cecil«
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

G
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Gut, dass der WDR diesen Spitzenjurist für ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht bekommen wird.


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** ... hoffentlich nix für pinguin, oder?  :laugh: ;)
Garantiert nicht, *** die übrige Antwort wurde wieder gelöscht ***.


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Da es, wie du selbst hier an vielen Stellen ausführst, EU-rechtliche Regelungen gibt, die nicht nur deiner Meinung nach der derzeitigen Rundfunkfinanzierung entgegen stehen, geht es weniger um eine Auslegung als um die Berücksichtigung von EU-Recht. Du bist doch der, der hier am häufigsten die Berücksichtigung des Unionsrechts einfordert. Genau das nun dem BVerfG verwehren zu wollen, klingt nicht logisch. Zudem gilt für alle Gerichte auf allen Ebenen, dass sie neben der Anwendung bestehender Gesetze auch die Urteile höherer Gerichte zum Thema zu berücksichtigen haben, wobei es selbstverständlich zu Interpretationen kommt, ob die andernorts getroffenen Urteile auf den aktuellen Fall anzuwenden sind oder nicht. Das BVerfG muss auch keineswegs die Beschwerden zur Rundfunkfinanzierung des EUGH vorlegen, wenn es in Würdigung der Sachlage zu dem Ergebnis kommt, die Fälle selbst entscheiden zu können. Es kann es natürlich tun, aber ein Zwang besteht nicht. Andernfalls wäre die Vorlage sämtlicher Entscheidungen aller Gerichte beim BVerfG zwingend, so dass man sich den Instanzenzug sparen könnte. Natürlich kann die unterlegene Seite dann ihrerseits den EUGH anrufen. Das es dazu kommt, halte ich derzeit für ziemlich wahrscheinlich, egal wie das BVerfG entscheidet. Ggf. bereiten sich die Sender ja darauf bereits vor. Ich frage mich daher, wer da die streitenden Parteien sein könnten. Die Zahler auf der einen, klar. Steht auf der anderen Seite eine LRA als Begünstigte des Finanzierungssystems oder gehören da nicht eigentlich die Bundesländer hin, die das derzeitige Finanzierungsregime etabliert haben?

Da so ein Verfahren dauert: was bedeutet das für die nächsten Jahre? Weiter blechen, Termine mit dem GV haben, obwohl ggf. das Gesetz von Beginn an ungültig ist? Das Abkassieren aussetzen oder eine nationale Verweigerungswelle über die unsozialen Netze anstossen? Es bleibt spannend.

M. Boettcher


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Gut, dass der WDR diesen Spitzenjurist für ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht bekommen wird.

Ob die sich jetzt wohl ärgern, das sie Herrn Dr. Eicher wieder für 5 Jahre gewählt haben?  8)

Dann bekommt der Herr Dr. Eicher wohl einen Vorgesetzt (ten)!  :police:

Uijuijuijui


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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