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Autor Thema: Wollen ARD und ZDF Gebühren erhöhen? – GEZ-Verweigerin: „Das ist Nötigung“  (Gelesen 2962 mal)

C
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Sputnik, 24.08.2017

Wollen ARD und ZDF Gebühren erhöhen? – GEZ-Verweigerin: „Das ist Nötigung“


Zitat
„Die wollen unser Geld, sind aber bei ihren Einnahmen intransparent“, so GEZ-Kritikerin Sieglinde Baumert zu Berichten, wonach die Öffentlich-rechtlichen ihre Rundfunkgebühren erhöhen wollen. Sie war wegen nicht gezahlter GEZ-Gebühren sogar im Gefängnis – und ihr droht erneute Haft. ARD sagt zu Sputnik: „Bis 2019 gibt es keine Erhöhung.“ [..]

Weiterlesen auf:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170824317144775-gez-gebuehr-erhoehung/

Direktlink zum Telefoninterview mit Sieglinde Baumert:
https://soundcloud.com/sna-radio/gez-verweigerin-sieglinde-baumert-zu-erhohten-rundfunkgebuhren-ard-und-zdf-notigen-uns


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Nein, die wollen nur spielen... Wau, wau!

Natürlich wollen und werden die das! Der Anstand gehört der Vergangenheit an – jetzt gilt es, so viel, wie es nur geht, mitzunehmen. Sich bis zur Bewusstlosigkeit voll fressen! Die wissen, das die Stunde der Wahrheit kommt, daher jetzt abräumen, solange das noch möglich ist.

Danach will keiner es gewesen sein – »Ich wusste es. Ich habe es immer gesagt.«


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P
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Zitat
„Die Darstellung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wonach die ARD eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags bis 2029 auf 2?1 Euro fordere, ist frei erfunden“, erklärte ARD-Sprecher Steffen Grimberg auf Sputnik-Anfrage. ARD und ZDF sind laut ihm „überhaupt nicht dazu berechtigt, die Höhe der Rundfunkgebühren festzulegen.“ Das entscheide allein die Betragskommission „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF), in Abstimmung mit den Landesparlamenten der Bundesländer.
Stimmt! Sie sind nicht dazu berechtigt. Sie waren aber auch nicht dazu berechtigt, auf eigenes Betreiben, untermauert von einem eingenen Gutachten (Kirchhof) ein eigenes begünstigendes Gesetz (RBStV) bei der Politik durchzusetzen, das sie auch noch selbst interpretieren (Hahn/Vesting: Kommentar zum Rundfunkrecht).
Was heißt das? Bloß, weil jemand nicht dazu berechtigt ist, heißt das noch lange nicht, daß er es nicht dennoch tut und dafür auch noch Rückendeckung von Politik und Justiz bekommt.
Rechtsstaat war gestern.

Und im Übrigen werte ich es als Falschnachricht, wenn der ARD-Sprecher Steffen Grimberg behauptet, es gäbe noch immer Rundfunkgebühren.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Dass die "freie Erfindung der FAZ" eine "freie Erfindung" von ARD-Sprecher Grimberg ist, kann man u.a. nachlesen unter
„Frei erfunden“: ARD-Sprecher dementiert eine Erhöhung der Rundfunkgebühren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24117.msg153252.html#msg153252

...und dass ARD-ZDF-GEZ die Höhe des Betrages nicht "festlegen" dürfen, mag ja sein - aber sie können es fordern - und tun es ja auch ;)


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