Hallo liebe Mitstreiter,
ich hoffe, ich darf mich in diese Erörterung des Themas "Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich" einklinken, ohne evtl. Regeln des Boards zu übersehen.
Seit Einreichung der Klage des mir bekannten Bürgers Y gegen den BR im Juli 2016 hatte er im März 2017 den ablehnenden Gerichtsbescheid des VG's erhalten, mit Hinweis auf die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kosten. In Erwartung einer entsprechenden Forderung des BS hat Bürger Y daraufhin nichts unternommen, da er die bisherigen Rechtsmittel ausgeschöpft glaubte.
Er wartete stattdessen planmäßig auf eine erneute Festsetzung, um gegen diese erneut Widerspruch einzulegen.
Diese ist nunmehr vor 2 Tagen erfolgt, allerding nur für einen Teilbetrag des 1. Halbjahres 2016. Die darüber hinausgehende Restforderung ist natürlich höher, für diese besteht allerdings nur ein Hinweis auf die Zahlung einer "Gesamtschuld" seit 2015.
Seit dem Gerichtsbeschluß ist 1 Jahr vergangen, und Bürger Y ist etwas im Zweifel ob eines weiteren Vorgehens in dieser Sache, da mögliche Fristen u.U. versäumt wurden.
Bürger Y's Absicht, diesem RStV und seinen Vertretern weiterhin Widerstand zu leisten ist ungebrochen, doch evtl. andere Möglichkeiten zu nutzen, überfordert derzeit seine ohnehin laienhafte Kenntnis der gültigen Rechtslage (s. Thema).
Für nutzbare Hinweise in der Sache Bürger Y wäre ich dem Forum sehr dankbar, eine ggf. tiefergehende Beurteilung der Situation kann mit vorhandenen Unterlagen gestützt werden.
Liebe
Grüße
Gerte