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Autor Thema: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?  (Gelesen 3880 mal)

a
  • Beiträge: 5
Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
Autor: 21. August 2017, 09:22
Servus an alle.

vor paar Wochen hatte Person A Klage gegen Beitragsservice (nach erhalt von Widerspruch) eingerichtet. Vorgestern ist ein
Schreiben von VG gekommen, wo steht dass Angeklagte beantragt zu erkennen:

Punkt 1: Die Klage wird abgewiesen
Punkt 2: Der Kläger trägt die Kosten des Streits.

Da Person A juristisch absolut "0" bin, bittet Person A um Hilfe hier.
Wie soll es weiter laufen?
Solch ein Thema habe ich nicht gefunden, darum habe ich einen neuen Thread gestartet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2017, 10:12 von Uwe«

Z
  • Beiträge: 1.525
Wurde der Beitragsservice verklagt?
Da hätte A ja auch des Nachbars Hund verklagen können?

Ohne mehr Input kann man dazu schlecht was sagen: Also bitte (anonymisierte) Schriftstücke aus Klage oder Gerichtsverfahren beibringen.


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Die Klage ist wohl noch nicht abgewiesen. Das Schreiben ist wohl nur die Stellungnahme der Landesrundfunkanstalt zur Klageschrift. Zur Kenntnisnahme... weitergeleitet vom VG. Ohne anonymisiertes Dokument zu sehen jedoch erstmal ohne Gewähr.

Bitte unbedingt in die Thematik einlesen und/ oder Runde Tische in der Nähe besuchen. Sowohl VG als auch LRA ziehen einen über den Tisch, wenn sie merken, man hat keine Ahnung. Diese Stellungnahme wird von vielen, die nur lesen:  "Die Klage wird abgewiesen", schon irrtümlich als Urteil angesehen. Das wissen VG und LRA sehr wohl .....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2017, 12:00 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 890
Diese Schreiben in Form einer Stellungnahme des SWR an das VG Freiburg haben im Raum Freiburg ziemlich alle Mitstreiter erhalten. Soll wo möglich erst mal für Schreck und Verunsicherung führen, zumal die Schreiben vom VG Freiburg kommen. Ist erst mal ohne Belang, ganz ruhig bleiben  :)


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a
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Es war Stellungname, stimmt.

Als nächstes soll Person A noch etwas gegen schreiben, oder abwarten?

anonimisierte Klage hat A angehängt, auch stück von Stellungsname.

Grüß
AK


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2017, 16:23 von Uwe«

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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#5: 09. September 2017, 16:20
Na, Klageergänzung nachreichen, mit Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis zu einer Entscheidung des BVerfG, und des EuGH.


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n
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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#6: 09. September 2017, 17:16
Und zusätzlich Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht einlegen.
Das geht auf jeden hoheitlichen Akt, wie z.B. Urteil, Pfändung  und weil der Rechtsweg ja erschöpft ist direkt an das BVerfG:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2017, 23:15 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

a
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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#7: 09. September 2017, 17:54
So, jetzt geht es weiter.

Person A hat ein Briefchen von Gericht bekommen. Wie soll A weiter gehen?
Anonimisiertes Schreiben befindet sich im Anhang.

So wie A verstanden, wenn A was zu sagen hat, muss er bis 25 Sep. bei Ger. einreichen.
Kann jemand weiterhelfen?



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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#8: 09. September 2017, 18:53
Letzte Seite fehlt noch. Der Brief ist ansonsten vom BR und nur vom Gericht weitergeleitet. Eine Frechheit in seiner Form. Immer die gleichen Parolen. Dir werfen sie vor, das Du Textpassagen aus dem Internet benützt ( ja und, warum nicht). Auf Textbausteinjustiz wird mit Textbausteingegenwehr geantwortet. Und woher weiß der BR jetzt schon, dass das BVerfG keine Rückzahlung anordnen wird. Das hört sich ja an, wie wenn der BR den Untergang schon vor Augen hat. Viel geschrieben, und nichts neues. Der 10 Seitige Brief soll mächtig Eindruck machen, und ist geradezu nur lächerlich. Gerade jetzt erst recht, Klageergänzung einreichen wie besprochen, mit Antrag auf Aussetzung.


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n
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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#9: 09. September 2017, 19:59
Berichtigung zu meinem Beitrag oben: ich habe nicht sogfältig gelesen und fälschlich angenommen dass schon ein Urteil gefällt wurde. Sorry.
(Ich habe mich vom Titel verwirren lassen)

Zum Thema:
- Sprungrevision zum BVerfG beantragen hilfsweise Aussetzung des Verfahrens bis das BVerfG entschieden hat


Ansonsten schonmal die Verfassungsbeschwerde vorbereiten, denn nach dem Urteil hast man nur einen Monat für die VB inklusif kompletter Begründung!
Und da ist doch viel Munition für die Verfassungsbeschwerde drin:

- Rechtswidrige Direktanmeldung
- Rechtsweg erschöpft: Zitat Seite 3 unter 1, 2 Absatz: .... Bundesverwaltungsgericht nochmal mit dem Urteil vom 15,06,2016 bekräftigt.... usw.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140



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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#10: 09. September 2017, 20:47
Jetzt mal langsam mit dem/der Adiak. So wie ich verstanden habe muss die Klageergänzung bis 23.Sep. eingereicht werden. Es wäre sogar sinnnvoll nochmal Frist-Aufschub zur Nachreichung der Unterlagen zu beantragen. Warum jetzt schon Stress mit BVerfG ? Es ist noch nicht mal ein VG-Termin zur Verhandlung anberaumt. Und das kann nochmal Wochen bis Monate dauern. Und wenn ein Beschluss gefällt wird, sind es nach Erhalt des Beschlusses nochmal 4 Wochen um die BVerfG-Beschwerde einzureichen. Wenn bis da das Thema nicht sogar erledigt ist. Also, wieso sich jetzt schon mit Verfassungsbeschwerden verrückt machen. Gemach  ;)


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G
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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#11: 12. September 2017, 15:45
Hallo liebe Mitstreiter,

ich hoffe, ich darf mich in diese Erörterung des Themas "Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich" einklinken, ohne evtl. Regeln des Boards zu übersehen.

Seit Einreichung der Klage des mir bekannten Bürgers Y gegen den BR im Juli 2016 hatte er im März 2017 den ablehnenden Gerichtsbescheid des VG's erhalten, mit Hinweis auf die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kosten. In Erwartung einer entsprechenden Forderung des BS hat Bürger Y daraufhin nichts unternommen, da er die bisherigen Rechtsmittel ausgeschöpft glaubte.

Er wartete stattdessen planmäßig auf eine erneute Festsetzung, um gegen diese erneut Widerspruch einzulegen.
Diese ist nunmehr vor 2 Tagen erfolgt, allerding nur für einen Teilbetrag des 1. Halbjahres 2016. Die darüber hinausgehende Restforderung ist natürlich höher, für diese besteht allerdings nur ein Hinweis auf die Zahlung einer "Gesamtschuld" seit 2015.

Seit dem Gerichtsbeschluß ist 1 Jahr vergangen, und Bürger Y ist etwas im Zweifel ob eines weiteren Vorgehens in dieser Sache, da mögliche Fristen u.U. versäumt wurden.

Bürger Y's  Absicht, diesem RStV und seinen Vertretern weiterhin Widerstand zu leisten ist ungebrochen, doch evtl. andere Möglichkeiten zu nutzen, überfordert derzeit seine ohnehin laienhafte Kenntnis der gültigen Rechtslage (s. Thema).

Für nutzbare Hinweise in der Sache Bürger Y wäre ich dem Forum sehr dankbar, eine ggf. tiefergehende Beurteilung der Situation kann mit vorhandenen Unterlagen gestützt werden.

Liebe
Grüße

Gerte


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Re: Klage abgewiesen. Wie soll es weiter laufen?
#12: 28. September 2017, 21:53
Hallo an alle.
heute Person A hatt gelbe Brief bekommen, wo drin steht:
URTEIL:
1. Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten.
3 Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

und weitere 18 Seiten.



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