Aussagen von H. Danisch sollte man nicht sonderlich viel Gewicht geben. Als "Pressemeldung" ist das m. E. unterhalb des üblichen Niveaus und ziemlich uninteressant. Danisch regt sich über alles und jedes auf, das nicht in seine beschränkte Weltsicht passt. Seine pathologische Ablehnung von allem was z. B. mit Frauenrechten, den Grünen oder Unis zu tun hat, ist vor allem eines: langweilig.
Zum Wahlverfahren der Richter am Bundesverfassungsgericht gibt es klare Regeln, auch was die Wählbarkeit angeht. So ist nach § 3 BVerfGG jeder wählbar, der mindestens 40 Jahre alt ist und nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt besitzt. Die Voraussetzung ist demnach das 2. Juristisches Staatsexamen oder eine Professur der Rechte an einer deutschen Universität. Frau Baer hat 1991 das zweite Juristische Staatsexamen abgelegt, erfüllte spätestens ab Ende 2004/Anfang 2005 auch die Bedingung mind. 40 Jahre alt zu sein und hat zudem als Professorin für Recht gearbeitet. Letzteres ist aber wegen der ersten beiden Punkte, die sie erfüllte, völlig unerheblich. Schon insofern kann man Danischs Sprüche dazu in den Müll kippen. Baer wurde 2011 Richterin am BVerfG.
Bislang dürften nahezu alle Richter verfassungswidrig im Amt sein. Entgegen der Regeln im GG erfolgte die Wahl im Bundestag nämlich nicht durch alle Parlamentarier sondern von einem Wahlausschuss. Das Gericht musste darüber einmal selbst entscheiden, ist der an sich korrekten Einwand aber nicht gefolgt (Catch22). Seit 2015 ist das anders.
Dass in Deutschland Posten nicht unbedingt nach Eignung vergeben werden, sondern nach Herkunft, Geschlecht, Vermögen, Parteizugehörigkeit u. a. m. ist keine neue Erkenntnis. Natürlich gibt es über zu wählende Richter Vereinbarungen. Wäre es anders, so würde eine Partei in dem Moment, wenn sie die absolute Mehrheit im Parlament besitzt, alle freien Posten an den Verfassungsgerichten mit eigenem Personal besetzen und vorher Neubesetzungen verhindern. Siehe USA, wo ein merkwürdiges Mehrheitswahlrecht dem (nach absoluten Stimmen) Verlierer der Wahl zum Präsidenten machen kann. Dort hat man die Neubesetzung verhindert, um nach dem Wahlsieg dann den Posten an eine den Republikaner genehme Person zu geben. Hier passiert das nicht oder sehr selten, weil einerseits unser Präsident ein Grüssaugust ist und andererseits die absolute Mehrheit so selten, dass sie meist schon bei der nächsten Wahl verloren geht. Da ist Taktik und Einigung auch mit politischen Gegnern langfristig die bessere Strategie, weil man sich immer wieder mal vor dem BVerfG trifft.
Letztlich ist durch die Wahl ein Amt als Richter am BVerfG auch ein politischer Posten. Das kann man ablehnen, wird aber nicht unbedingt ein besseres Verfahren finden. Ich halte die Besetzungen auch für kritikwürdig, den ehemaligen Minsterpräsidenten des Saarlandes Müller z. B. halte ich für eine schlechte Wahl, und die Agenda, unter der Frau Baer antritt, für reichlich einseitig (über die andren weiß ich zu wenig). Und ich warne u. a. deshalb gern davor sich von den Entscheidungen des BVerfG zu viel zu versprechen. Solange mir aber keiner ein besseres Verfahren vorschlagen kann, - auch H. Danisch wird das nicht können und vermutlich nicht einmal wollen, weil rum quaken so viel einfacher ist, - solange ist das eben so. Glaubt etwa jemand, dass die besten Leute, bzw. nur integere Mitbürger als Abgeordnete, Minister, Bundeskanzler oder Bundespräsident an ihre Positionen kommen? Das Behördenleiter, Unternehmensführer, Vorgesetzte jeweils die besten sind, die man bekommen kann? Nee, ist nicht so. Willkommen in der Realität. Zudem haben die Verfassungsrichter teils bemerkenswert gegen die entschieden, die ihnen zum Job verholfen haben. Das ist sicher einer der Vorteile der Position: man kann da ziemlich frei arbeiten. Wer kann das anderswo schon in der Art?
Das in Ungarn und Polen selbst die Fiktion von Demokratie nicht mehr gegeben ist, kann man kaum bestreiten. Das in Spanien, Italien und Griechenland die Regierungschefs demokratisch sind und durch das Staatsvolk legitimiert, glaubt auch keiner so richtig. Soll man das, was in Polen abgeht, hier nicht öffentlich diskutieren können, nur weil bei uns auch nicht das Gelbe vom Ei vorherrscht, man hier auch peu a peu die Demokratie abschafft, ggf. nur langsamer und weniger sichtbar? Über das Stöckchen würde ich nicht springen. Auch dann nicht, wenn die Diskussion im ÖR-Fernsehen stattfindet.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.