Wenn man das so liest (keine Interpretationsfehler und Ablauf so vonstatten gegangen wie beschrieben) ...
Hallo,
...
...also etwa das:
Die Beschwerde wurde vollständig mit Verweis auf den fehlenden Prozessbevollmächtigten und einer angeblichen Verfristung der Eingabe/Beschwerde bei Gericht zu Lasten von Person A abgewiesen. Das Gericht hatte lediglich den Posteingang (nach der Frist) Aktenkundig gemacht und in den Beschlüssen erwähnt!
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...oder so etwas:
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Anhörungsrüge mit Rückfrage zu dem fristgerechten FAX-Eingang der offenkundig nirgendwo Erwähnung findet bleibt trotz mehrfachem Schriftwechsel unbeantwortet. Seitens Gericht und dem zuständigen Richter wird diese Frage vollkommen ignoriert und weder Bestätigt noch Widerlegt ob das FAX dort zur Kenntnis genommen wurde.
...
Oder auch das...
Für die Anhörungsrüge hat der Richter sich dann sogar noch erdreisten lassen abermals 60,00 Euro Kosten festzusetzen für Widerholungen die bereits in den vorhergehenden Beschlüssen Erwähnung fanden.
Die simple Frage ob das FAX mit fristgerechtem Eingang dort eingegangen oder zur Kenntnis genommen wurde wird vollständig ignoriert - inzwischen wird vermutet, sogar vorsätzlich und absichtlich!
...wie noch einiges andere, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die berühmte Postmoderne (»Anything goes)« wohl inzwischen auch bis in den allerletzten Winkel der allerletzten behördlichen Schreibstube und auch der allerletzten Richterstube dieses Landes Einzug gehalten haben muss.
Während früher im »Dialog« des Bürgers mit allerlei Behörden noch der Satz
»Wir haben unsere Vorschriften!« als das geflügelte Wort galt, dass einem immerhin noch eine gewisse Orientierung gab, scheint »man« demnach stattdessen heutzutage voll auf das Diktum eines bekannten Autoherstellers
»Nichts ist unmöglich!« abzufahren und hat denn wohl dies zu seinem neuen Credo auserkoren... Oder ist es ganz einfach doch nur auch eine Bananenrepublik, von wenigen Gerichten abgesehen?
Angesichts solchen Verlaufes wäre jedenfalls auch ein fiktiver Besucher erstmal ziemlich ratlos, vor allem was mgl. Rechtsbehelfe gegen so etwas angeht.
Wie wäre es aber mit folgendem, wenn man nachstehendes berücksichtigt:
Bei aller Wichtigkeit dieses Forums und der hohen auch rechtlichen Kompetenzen manches Mitglieds dürfte dennoch klar sein, dass sich hier im wesentlichen Themeninsider bzgl. des sg. »Rundfunkbeitrags« finden, u. U. aber ausgewiesene, auch allgemein im Anwaltsberuf tätige Spezialisten
vermutlich eher selten des Weges kommen.
Insofern wäre es doch vielleicht einen Versuch wert, das Thema auch einmal auf einem externen, möglichst renommierten allgemeinen Jura-Forum (von denen es ja zahlreiche gibt, und sicher die Schwierigkeit bestünde, die Spreu vom Weizen zu trennen) zur Diskussion zu stellen. Zum einen, um evtl. dort (Regelhaftigkeiten wie hier auch) Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen zu erhalten. Mindestens im selben Umfang aber wäre von Bedeutung, auch auf dieser Ebene - & also über den »inner circle« der Gegner der RB-Abzocke hinaus - Öffentlichkeit zu schaffen über das, was dieser Rechtsstaat® bzw. dessen grundlegende Institutionen sich ggw. i. S. Verteidigung des »Rundfunkbeitrags« leisten. Dass das, was Du oben beschreibst, inzwischen den allgemeinen gerichtlichen Alltag in diesem Lande repräsentieren soll, kann sich ein fiktiver Besucher kaum vorstellen. Und wenn es tatsächlich inzwischen so sein sollte, dass ein deutsches Gericht einen ordnungsgemässen und fristgerechten Zugang eines Schriftsatzes (per Fax mit Sendebericht wie Du schreibst) unterschlägt (von den anderen Punkten zu schweigen), dann sollte so etwas einen breiteren Kreis von Fachleuten und die entsprechenden Fachverbände durchaus interessieren.
Was die Wichtigkeit der Schaffung von Öffentlichkeit oben anlangt: Besucher kann sich noch an die Inhaftierungsskandale vom Frühjahr erinnern. Von zehn Leuten (allesamt Normalbürger, also brave Zahler), denen er davon erzählt hatte, hatte niemand von diesen Abläufen auch nur irgendeine Kenntnis...