Der Vollziehungsbeamte war heute nun bei Person B zu Besuch. Person B war zufällig zu Hause und öffnete die Tür.
Auf Verlangen zeigte der Beamte Dienstausweis und Titel vor. Zur Überraschung von Person B war auf dem Titel die örtliche Vollstreckungsbehörde und nicht der NDR abgedruckt (Näher hat Person B den Titel aber nicht in Augenschein genommen). Auf die Info, dass ein solcher Titel nie bei Person B zugestellt wurde, meinte der Vollziehungsbeamte, dass dies auch nicht nötig sei. Es sei ausreichend, dass Rechnung und Mahnung vom Gläubiger/NDR zugestellt wurde. Person B wunderte sich darüber und verlangte die Angabe einer konkreten gesetzlichen Grundlage dafür.
Ab hier erinnert sich Person B nicht mehr genau an die Details und Reihenfolge (hätte der Depp die Konversation mal aufgenommen):
Auf solcherlei Diskussionen wollte sich der Vollziehungsbeamte aber nicht wirklich einlassen und beharrte erstmal auf der angeblichen Rechtmäßigkeit und dass Person B nun wirklich genügend Zeit für Einsprüche hatte und dass der Vollziehungsbeamte trotz mehrerer Versuche Person B nie angetroffen hatte. Seine Behörde und er seien verpflichtet gegenüber dem NDR. Der NDR ist Anstalt des öffentlichen Rechts. Person B hakte ein und meinte, der NDR sei aber keine Behörde. Dem stimmte der Vollziehungsbeamte sogar mit dem ganzen Satz "Ja, der NDR ist keine Behörde" zu! Person B schob hinterher, dass der NDR dann keine Titel erlassen und nach VwVG SH Amtshilfepflicht aber ausdrücklich nur auf Behörden untereinander anwendbar wäre. Darauf gab es zumindest keine konkrete Antwort(Und keine Erinnerung was genau gesagt wurde).
Letztenendes meinte Person B jedenfalls, dass er heute nicht wirklich Zeit hat für die Sache und dass sich der Vollziehungsbeamte nicht für diesen Tag angekündigt hatte und er aber das Anrecht hat, bei der Pfändung anwesend zu sein. Daraufhin meinte der Beamte, dass das wohl der Fall sei und er das beweisen könne. Person B meinte, sie könne das Gegenteil beweisen. Daraufhin holte Person B das Ankündigungsschreiben und händigte es an den Beamten aus. Dieser konnte wohl nicht richtig gucken und meinte, da steht doch 27.07.2017. Erst als Person B dann erzählte, ne, da steht 20017, sah er es auch, aber meinte, das wäre aber jetzt aber schon lächerlich oder Krümelkacke. Person B meinte dann, dieses ganze Gesetz (bezogen auf GEZ) sei Krümelkacke, warum sollte er sich da anders verhalten?
Person B meinte dann, der Beamte könne ja einen neuen Termin machen und bis dahin die gesetzlichen Grundlagen für seine angebliche Handlungsvollmacht darlegen und warum Person B nicht den Titel zugestellt bekommen bräuchte. Der Beamte wollte sich auch darauf nicht einlassen, er sei ja kein Jurist, sondern nur der verpflichtet Beamte. Er meinte dann aber auf einmal, dass er die Sache nun an den Gläubiger zurückgibt und Person B dann halt mit einer Vermögensauskunft zu rechnen hätte, fast schon so als ob das schlimmer als ne Pfändung wär. Als auch die Frage, ob Person B zu einer Zahlung bereit wäre, verneint wurde, kritzelte er noch was in einen Wisch. Ansonsten meinte er nur, dass er sich Person B dann ja einen Anwalt nehmen und klagen sollte, aber bisher sei ja keine Klage erfolgreich gewesen und das von der Art her als blödes Vorhaben abgetan. Eventuell hatte er sogar noch viel Erfolg in der Sache gewünscht.
Person B hat zwar keine Ahnung, wie und warum genau der Beamte das jetzt an den Gläubiger zurückgibt, aber fürs Erste ist die Vollstreckung erfolgreich abgewendet und die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam weiter...
Über die Beweggründe des Beamten kann man nun nur spekulieren. Er war wohl von seinem Ankündigungsfehler überrascht und fühlte sich dann rechtlich auch nicht mehr auf der sicheren Seite, zumal Person B es wohl drauf ankommen lassen würde. Plan von Person B war eigentlich durch späten Widerspruch wie zuvor von der Vollstreckungsbehörde ein paar Monate Zeit rausschlagen zu können, aber bei so einer Ankündigung ließ er es doch auch lieber drauf ankommen. Vorerst erfolgreich.