Hallo zusammen!
Mit Hilfe dieses Forums hat Person X den bisherigen Weg bestritten, leider in Bayern.
In aller Kürze zusammengefasst:
- Festsetzungsbescheid 03/2015
- Zurückweisung durch Person X, hilfsweise Widerspruch
- Festsetzungsbescheid 04/2015
- Zurückweisung durch Person X, hilfsweise Widerspruch
- Widerspruchsbescheid 07/16
- Klageeinreichung durch Person X in 08/16, es wurde beantragt den Widerspruchsbescheid des BS vom … aufzuheben + Ankündigung, dass Begründung in gesondertem Schreiben erfolgt
- In 10/16 geforderte Unterlagen (angefochtene Bescheid) durch Person X an das Gericht übersandt + Ankündigung, dass Klagebegründung bis Ende 11/16 nachgereicht wird
Person X verdrängte anschließend die Sache und wartete ab.
- 04/17: Schreiben des Gerichts, dass in Betracht gezogen wird die Klage ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden.
- Person X teilte in seinem Antwortschreiben mit, dass er eine mündliche Verhandlung für unverzichtbar halte. Außerdem teilt Person X mit, dass er auf seine Klagebegründung aus 12/16 bislang weder vom Gericht, noch vom Beklagten eine Antwort erhielt. Ziel war, dass das Gericht darauf eingeht und mitteilt, dass eine Klagebegründung nicht eingegangen sei, man um Übersendung einer Kopie bittet o.ä.. Weiterhin wurde besagtes Antwortschreiben mit diversen neuen Erkenntnissen garniert.
- 05/17: Übersendung der Mitteilung des BS, dieser stimme dem Gerichtsbescheid zu
- Person X antwortet erneut, bekräftigt erneut, dass kein Einverständnis mit Gerichtsbescheid bestehe + erneuter Hinweis auf die Klagebegründung bzw. fehlenden Antworten auf diese
06/17: Gerichtsbescheid, Klage abgewiesen. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist höchstrichterlich als rechtmäßig und verfassungsgemäß anerkannt. Die zahlreichen Verfassungsbeschwerden veranlasse die Kammer nicht dazu an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln zumal die Rechtmäßigkeit bereits durch zahlreiche Landesverfassungsgerichte bestätigt wurde.
Zum Thema Behördeneigenschaft stellt das Gericht fest, dass der Beklagte im Rahmen seiner kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgabe zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen zum Verwaltungshandeln befugt ist.
Was haltet Ihr davon? Die hatten nichtmal eine Klagebegründung vorliegen und entscheiden trotz ausdrücklichem Hinweis von Person X einfach per Gerichtsbescheid?
Sieht für mich so aus, als wollte das Verwaltungsgericht mal wieder etwas Platz auf dem Schreibtisch machen.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?