Das ist verständlich, aber mit Bezug von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums besteht keine Abgabe an den Öffentlichen Rundfunk.
Aktuell ist es so, dass Personen, welche diese Leistungen erhalten sich schlicht befreien lassen können.
Gewöhnlich müsste der Staat für den Ausgleich sorgen, aber das erfolgt hier nicht. Der Öffentliche Rundfunk bekommt den Betrag für die Befreiten über eine "Erhöhung" des Rundfunkbeitrags, welche somit lediglich die zahlen, welche zahlen, obwohl das nicht Ihre Aufgabe wäre. Der Staat müsste ansich ein Budget beim Existenzminimum vorsehen, welches mit gedeckt also ausgezahlt werden würde. Dieser Teil müsste zudem zur freien Verfügung also Medienwahl nach Art. 5 GG umgesetzt sein. Aber das sind alles Punkte, welche nicht weiter in diesem Thema zu verfolgen seien.
PersonX akzeptiert eine solche Entscheidung, kein Geld zur Sicherung des Existenzminimums anzunehmen. Wenn es wie selbst beschrieben gemacht wird, sollte der Rundfunk kein Geld direkt bekommen.
Aber, dadurch dass der Teil aber auf andere Weise umgelegt wird, zahlen andere dann entsprechend etwas mehr.
Dieser Wert kann nur mittelbar bestimmt werden, beträgt aktuell wohl ungefähr 1,45 €, also in jedem Beitrag der gezahlt wird ist ein Stück Beitragsausfall enthalten. Die Höhe des Anteils schwankt mit der Anzahl der Befreiungen.
Theoretisch könnte der Rundfunkbeitrag um diesen Betrag abgesenkt werden, wenn der Staat die Leistungen an Bedürftige richtig bestimmen würde.
Konsequenterweise wäre es also möglich für eine Person, welche nicht will, das der Rundfunk direkt oder indirekt Geld bekommt dagegen nach Ihren Möglichkeiten vorzugehen. ;-)
Es kann auch gesagt werden, je kleiner die Menge der Beitragszahler, desto größer der Beitrag, eben wegen der Umverteilung. Gäbe es fiktiv nur noch eine Person, welche ausreichend Mittel hätte, sie würde für alle anderen mit zahlen, nach dem aktuellen Modell, wenn der angemeldete Bedarf gleich bleibt, wobei das ja keine Rolle spielt. Ähnlich verhält es sich vor 2013, da war der Rundfunk abhängig, wie in jeder Vergangenheit von der Anzahl, der Personen, welche ihn wollen. Jetzt soll der Rundfunk ja nicht mehr vom wollen abhängig sein, welch Rückschritt, mit besagten Konsequenzen für Personen, welche keine Leistung vom Staat haben wollen und ebenfalls den Konsequenzen für Personen, welche diesen Rundfunk schlicht ablehnen, nicht benötigen usw.. Der Staat sind in jedem Falle alle zusammen, ein Teil der Verwaltung hört nicht richtig zu. ;-) Ein Teil der Richtenden ist ab vom rechtlichen Verständnis des durchschnittlichen Bürgers. Naja kommt Zeit, wird sich das ändern, eines ist klar in irgendeiner Form wird es weiter diese Art Rundfunk geben, die Frage ist, wie teuer und welcher Umfang. Wir -alle Bürger- als Staat haben es in der Hand, denn eine Verwaltung lässt sich tauschen. Solange das nicht erfolgt bleibt es wie es ist. Das liegt an eingefahrenen Strukturen usw..