Kann Person B jetzt noch etwas unternehmen oder bleibt nichts anderes übrig als die rückständigen Beträge zu zahlen.
In einem fiktiven Fall kann es durchaus vorkommen, dass Bescheide vom BS zwei bis vier Wochen oder sogar länger! von der Erstellung bis
Zugang benötigen.
Die Entscheidung, ob die Bedingungen des Vorverfahrens (Widerspruch, Widerspruchsbescheid) und die Einhaltung der Fristen eingehalten wurden, wird/kann in der Anfechtungsklage geklärt werden. In einer bereits abgeschlossenen fiktiven mündlichen Verhandlung könnte der Beklagte der fristgerechten Durchführung des Vorverfahrens als Voraussetzung der Anfechtungsklage auf Anfrage des Richters zugestimmt haben.
§ 68 [Vorverfahren] Abs.1 VwGO:
Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen.
1) Person B könnte in einem fiktiven Fall den Zwangsrundfunkbeitrag bezahlen.
2) Person B könnte in einem fiktiven Fall den Zwangsrundfunkbeitrag nicht bezahlen und abwarten.
Mögliche Folgen: Mahnung, dann Schreiben vom Gerichtsvollzieher, Erinnerung, Rechtschutz, Klage.3) Person B könnte in einem fiktiven Fall den Zwangsrundfunkbeitrag nicht bezahlen und die Klage umgehend einreichen.
Mögliche Folgen: erstmal keine Mahnung, kein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, keine Erinnerung, kein Rechtschutz.