...müsste die Printpresse als Teil der Medien am Kuchen beteiligt werden.
Jeder möchte eben teilhaben an den großen Kuchen.
Sicher, nur geht es nicht um "jeder".
Im EU-Binnenmarkt der Europäischen Union leistet auch die Printpresse einen gewichtigen Teil zur Freiheit der individuellen Meinungsbildung.
Im EU-Binnenmarkt besteht der auch seitens des EuGH gefestigte Anspruch, daß der Bürger als Verbraucher frei in seiner Entscheidung zu sein hat; es braucht hierüber auch keinerlei Diskussion, denn weder Landes- noch Bundesgesetzgeber als Vertreter des Mitgliedslandes der Europäischen Union wären hier in der Lage, die Auffassungen des EuGH zu verändern.
Es ist nicht zielführend, eine Regelung, bzw. Neuregelung, zu schaffen, die von Beginn an nicht in der Lage ist, europäischen Anforderungen zu genügen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;