Aber ja, an allem sind wir "Miteigentümer".
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So habe ich denn im Scherz angedeutet, dann dürfe ich ja mein Eigentümerrecht der "Gebäudebegehung" ausüben, mal alle Räume im Rundgang besichtigen. Das ist im Gesprächsfluss aber untergegangen.
Das alles geht natürlich so einfach nicht.
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Da kommt die Unterscheidung von "Eigentum" und "Besitz" und "Investor in juristische Person". Aber diese Unterscheidungen kann man ja einfach mal untergehen lassen. Es bleibt ja der Gegenseite unbenommen, darüber die Hausjuristen zu befragen. Das sollen die uns dann bitte schriftlich geben. Am besten beim MDR, wo Hahns Text entstand und auf der Website vor sich hindümpelt.
Wer als Miteigentümer ("berufe mich auf Dr. Hahn") einen Termin
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für die Gebäude-"Begehung" erbittet, "ganz ernsthaft", der erhält dann eine ganz ernsthafte Antwort der Hausjuristen im vorstehenden Sinn. Genau auf diese ernsthafte Darlegung harren wir mit humorvollem Gemüt....
Das wäre ja dann etwas für virales Marketing in Sachen Rundfunkabgabe.
Vorher sollten dann aber alle Videos dieser Konferenz
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ins ewige Internet-Archiv hochgeladen werden, am besten dort an 2 Adressen mit unterschiedlichen Dateiennamen (denn man kann dort Löschung beantragen als Betroffener).