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Autor Thema: Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"  (Gelesen 7518 mal)

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Danke, @drboe ! Mustertext jetzt:
- und das kann jeder so oder abgewandelt in Schriftsätze übernehmen -
 
Zitat
Als Miteigentümer Ihres ARD-Unternehmens verlange ich Rechtseinhaltung.
 
 Ich bin Miteigentümer der für mich zuständige ARD-Landesanstalt: Ein VEB "Volks-Eigener Betrieb" des RES "Real Existierenden Sozialismus". - Hier das Zitat des besten Experten dieser Rechtsfrage, Dr. jur. Hahn, jahrelang Mitherausgeber des rundfunkrechtlichen Kommentars und Leiter der NDR-Rechtsabteilung:

  "'Wem gehört der Rundfunk?' ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Mitteldeutsche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das ZDF gehört uns allen gemeinsam, weil es von 16 Ländern getragen wird. Selbst das DeutschlandRadio gehört den Bürgerinnen und Bürgern, vermittelt allerdings dann noch durch ein paar andere Stufen."

 So im Video (ursprünglich, aber nicht mehr 2020-01): http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html
  - sondern nun hier: http://www.ard.de/home/die-ard/organisation/historische-kommission-der-ard/Symposium__Wem_gehoert_der_Rundfunk__/4058732/index.html
  Und hier, siehe S. 19: ard.de/home/die-ard/organisation/historische-kommission-der-ard/Publikationen/407862/index.html


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m
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Miteigentümer? Dann ja wohl auch an Grundstücken und Immobilien!


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Aber ja, an allem sind wir "Miteigentümer".
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So habe ich denn im Scherz angedeutet, dann dürfe ich ja mein Eigentümerrecht der "Gebäudebegehung" ausüben, mal alle Räume im Rundgang besichtigen. Das ist im Gesprächsfluss aber untergegangen.


Das alles geht natürlich so einfach nicht.
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Da kommt die Unterscheidung von "Eigentum" und "Besitz" und "Investor in juristische Person". Aber diese Unterscheidungen kann man ja einfach mal untergehen lassen. Es bleibt ja der Gegenseite unbenommen, darüber die Hausjuristen zu befragen. Das sollen die uns dann bitte schriftlich geben. Am besten beim MDR, wo Hahns Text entstand und auf der Website vor sich hindümpelt.


Wer als Miteigentümer ("berufe mich auf Dr. Hahn") einen Termin
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für die Gebäude-"Begehung" erbittet, "ganz ernsthaft", der erhält dann eine ganz ernsthafte Antwort der Hausjuristen im vorstehenden Sinn. Genau auf diese ernsthafte Darlegung harren wir mit humorvollem Gemüt.... :)
Das wäre ja dann etwas für virales Marketing in Sachen Rundfunkabgabe.


Vorher sollten dann aber alle Videos dieser Konferenz
.......................................................
ins ewige Internet-Archiv hochgeladen werden, am besten dort an 2 Adressen mit unterschiedlichen Dateiennamen (denn man kann dort Löschung beantragen als Betroffener).


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
[...] ins ewige Internet-Archiv hochgeladen werden, am besten dort an 2 Adressen mit unterschiedlichen Dateiennamen (denn man kann dort Löschung beantragen als Betroffener).
@pjotr und alle:
Ich habe es runtergeladen mit höchster Qualität. Die mp4 Datei ist etwa mehr als 1 GB.
Wer sie haben will, bitte per PM und ich sende es dann mit WeTransfer.


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A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

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Aber ja, an allem sind wir "Miteigentümer".
Ja, freilich; dieses nennt sich dann auch "Volkseigentum".

Die LRA sind also "volkseigene Betriebe", und wir sind mit ihnen schon lange in der DDR 2.0?
War jener Herr, der diese Aussage gemäß Titel ursprünglich kundtat, früher etwa DDR-Bürger? Einem ehemaligen BRD-Bürger käme doch solch ein Spruch gar nicht in den Sinn?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die LRA sind also "volkseigene Betriebe", und wir sind mit ihnen schon lange in der DDR 2.0?
Meine so leidlich vorhandenen Kenntnisse zur geistigen Verfasstheit der DDR-Führung in der Zeit vor dem Mauerfall (nicht vergessen: es gab ja noch die Wende-DDR) lassen mich fortgesetzt daran denken, dass die Selbstverblendung der örr Intendanten mit der der damaligen DDR-Führung zu vergleichen sein könnte.

War jener Herr, der diese Aussage gemäß Titel ursprünglich kundtat, früher etwa DDR-Bürger? Einem ehemaligen BRD-Bürger käme doch solch ein Spruch gar nicht in den Sinn?
Hmmm, mich hat das auch etwas stutzig gemacht, aber die Floskel "...gehört Dir" gab's gelegentlich auch im Westen, ich erinnere mich an die Kampagne "Es ist Dein Grundgesetz."

Muss man aber mit großer Vorsicht genießen, wenn der Staat Dir sagt, etwas gehöre Dir: Denn dann gehört es Dir am wenigsten.

Das ist nicht off-topic: wir reden hier über die Glaubwürdigkeit von Herrn Dr. Hahn in diesem Punkt.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Vita von Dr. W. Hahn: http://www.mediabiz.de/film/firmen/people/dr-werner-hahn/5538/1611

Kurzfassung: geboren in Kassel, Abitur in Krefeld, Studium in Bonn, Mitarbeiter WDR, ab 1993 bis 2015 Justitiar des NDR.
Also kein ehemaliger DDR-Bürger.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Im Hintergrund zirkulieren gerade per E-Mail Ideen, Grundlage für virales Marketing zu schaffen. Hier nun ganz kurz und bitte hier nicht lange Texte darüber im Forum machen. Jeder kann das ja sofort umsetzen statt darüber zu philosophieren: 

- Gebäudebegehung: Darüber ist ja alles gesagt.
Nun anderes:

- Antrag an zuständigen Sender, den Gesellschaftsanteil auszuzahlen.
(Grundlage letzte Bilanz laut Bundesanzeiger zuzüglich Anteil an den stillen Reserven. Da könnten rund 50 Euro pro Anteil herauskommen.)

- Private Börse einrichten für Anteilsrechte - an Meistbietende zu vergeben. Da kann dann jemand mal einen großen Stapel "Anteile" erwerben und die Rechte gesammelt geltend machen?

- Versteigerung des eigenen Anteils bei Ebay: Geht leider nicht, siehe AGB von Ebay.
Aber man darf wohl versteigern: Die eigene Beitragsakte "als zeitgeschichtliches Dokument" zuzüglich Anteil.
"Zeitgeschichtlich", sofern man alles aus Köln als nullwertig ansieht, also "zeitgeschichtlich" für ein Beispiel von staatlichem Handeln im rechtsleeren Raum?

Also nochmals, bitte hier nicht zu sehr ausweiten, sondern allenfalls Kurzzeiler als Anwender-Hinweis.



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N
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Zitat
"Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern"

Na ja, statt hier seitenlang zu diskutieren, kann man diese Aussage auch einfach als Unwahrheit oder Fake News bezeichnen - was anderes ist es nämlich auch nicht.


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