irgendwie erschließt sich mir die Begründung nicht, warum das Einspeisen Öffentlich Rechtlicher Inhalte ins Internet Andere Anbieter behindern sollte.
Es gibt viele Begründungen. Ad hoc fällt mir ein, dass viele „kleine“ – aber auch durchaus größere –, die ein Geschäftsmodell im Internet etablieren wollen, von den durch Zwangsgebühren alimentierten Anstalten einfach plattgemacht werden.
ach? In welcher Form geschieht das? Gehen die ÖR her und kappen denen die Leitung? So wie ich das Internet verstanden habe, kann da jeder reinstellen, was er will, und der Konsument entscheidet.
Ich kann mich auch nicht darüber beklagen, daß andere Anbieter mit mehr finanzieller Macht im Internet unterwegs sind. Aber am Ende entscheidet doch immer der Nutzer, ob Inhalte angenommen werden oder eben nicht. Von Behinderung kann gerade im Internet überhaupt keine Rede sein.
Es gibt auch eine gewisse Anzahl an Totalverweigerern, die auch das Internet ablehnen, weil das zu diesen Zwangsgebühren führt. Diese Klientel entgeht den „Nicht-Alimentierten“.
das ist ja wohl lächerlich. Ich will den Totelverweigerer sehen, der sich auch aus dem Internet fern hält weil er ansonsten Rundfunkgebühren bezahlen müßte.
Ich könnte die Liste fortführen, aber ich denke, dass es nicht notwendig ist.
welche Liste? Bisher habe ich dazu nichts Überzeugendes vernommen
Zum Thema Grundversorgung ist bereits höchstrichterlich ausgeführt worden. Demn ach haben die ÖR nicht nur das Recht sondern laut Rundfunkstaatsvertrag sogar eine gewisse Verpflichtung, auch das Internet zur Verbreitung von Informationen zu nutzen.
Hier machen die Richter einen riesigen Fehler. Ihre Argumentation basiert aus Fakten, die vielleicht vor 35 oder mehr Jahren ihre Berechtigung hatten, berücksichtigen aber nicht oder sehr ungenügend die heutige mediale Landschaft.
im Übrigen ist es so, daß sich der Begriff Grundversorgung überhaupt nicht auf den Verbreitungsweg bezieht, sondern auf die Vielfalt des Angebotes.
Darüber hinaus ist der Begriff der Grundversorgung so dermaßen strapaziert worden, dass es einem weh tut. Er muss für alles herhalten und heute glaubt kein Mensch in unserer Republik, der sich mit Rundfunkrecht befasst, im Geringsten, dass dieser Begriff wirklich etwas rechtfertigt.
Frage: Wo gibt es eine eindeutige Definition des Begriffes „Grundversorgung“?
– Niedersachsenurteil 1986! –
siehe oben. In Bezug auf das Internet von Grundversorgung zu reden, ist ohnehin unsinnig weil es nicht um die Form der Verbreitung der Inhalte geht sondern um den Inhalt selbst.
Ob das unnötig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Was der Eine für unnötig erachtet, erachten Andere für nötig.
Ich gebe dir in dieser Hinsicht nur teilweise Recht. Du blendest nämlich aus, dass wir über eine Grundversorgung reden, die ca. 25 TV- und 100 Radiosender unterhält und sich im Internet breitmacht.
Und? Es gibt nunmal für fast jeden Inhalt Publikum. Und was die einen empfangen können, können andere nicht empfangen, weil sie in einem anderen Teil Deutschlands leben. Wir haben schon genug Beispiele diskutiert, und es ist müßig. Fakt ist, daß bei den Privaten die Quote den Inhalt bestimmt. Bei den ÖR sollte dies gerade nicht so sein sondern sie auch Inhalte, unabhängig von der Quote anbieten. Und so wie der eine nur Sport sehen will und sich für sonst nichts interessiert, mag der andere nur Dokumentationen. Also sollte es auch in allen Regionen Sender geben, die das gesamte Spektrum der Inhalte abbilden und zur Verfügung stellen. Das ist Grundversorgung, nicht die Art und Weise der Verbreitung. Und deshalb ist das Thema Internet in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze.
Ob das unnötig Wie "Die private Meinungsbildung über das Internet durch Gebührenerhebung erschwert und behindert wird" erschließt sich mir auch nicht. Bisher sind keine Fälle bekannt, wo es zu Behinderungen gekommen sein soll.
Müssen wir warten, dass etwas passiert, bevor wir Korrekturmaßnahmen einleiten?
äh, ist nicht dein Ernst oder? So ähnlich diskutieren auch die Innenminister dieser Bananenrepublik um Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren durchsetzbar zu machen.
Diese Denkweise kann ich leider nicht teilen. Tatsache ist und bleibt, dass wir mit unseren Zwangsgebühren die ÖR alimentieren, während alle anderen selbst gucken müssen, wo sie bleiben und wie sie überleben. Das ist für mich Grund genug.
Welche Anderen? Ich höre immer "die Anderen". Damit können logischerweise nur Mitbewerber sein, die gleiche oder ähnliche Inhalte anbieten, also Privatsender. Um die muß man sich aber keine Sorgen machen, denn sie haben andere Finanzierungsmöglichkeiten, die ich bei den ÖR in der Ausprägung nicht haben will. Sonst bestimmt auch dort nur noch die Quote und damit der intellektuelle Mob das Programm.
Um andere Medien mache ich mir auch keine Sorgen. Mathias Döpfner hat gerade erst, trotz der erdrückenden Übermacht der ÖR mit ihren bereits bezahlten und somit gefühlt kostenlosen Inhalten, wieder erstaunliche Umsätze und Gewinne hinausposaunt.
Andere kommen schon alleine wegen der Unterschiedlichkeit der Angebote wohl kaum in Betracht.
"Das Radio und Fernsehen bei der Arbeit die geistige Tätigkeit eher stört und meist einen Kündigungsgrund bietet, kommt noch erschwerend hinzu."
Dann sollte man es einfach sein lassen.
? ? ?
Wie das alles zu Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes paßt, verstehe ich auch nicht.
Ziviler Ungehorsam?
aufgrund welcher Verstöße gegen GG Art. 20?
"Die Rundfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sind nur für das Erheben der GEZ-Gebühren notwendig ..."
Ach, tatsächlich? Ich dachte, Rundfunkgebühren gab's vor dem Internet auch schon.
Man lernt nie aus.
Richtig, aber bitte übersehe nicht, dass dadurch all diejenigen die nur und ausschließlich Internet haben (keine TV, kein Radio) zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Also doch um mehr Einnahmen zu generieren...
das Übersehe ich nicht. Meine Argumentation geht so weit, daß, wer sich legal verhalten will und weder Radio noch Fernsehen nutzt, aber beruflich auf einen Computer angewiesen ist, in seiner Berufsausübung quasi behindert würde. Die Betonung liegt aber auf "würde". Denn faktisch ist es so, daß es solche Beispiele meines Wissens nach real nicht gibt.
Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die Politik mittlerweile soweit ist, Internet gleich z. B. der Stromversorgung zu stellen, wird die Erhebung von Zwangsgebühren auf das Internet noch fragwürdiger. Im Umkehrschluss müsste jeder Stromkunde ebenfalls GEZ-Gebühren bezahlen... Verstanden?
nö. Das mußt du mal erklären.
Aber auch die angestrebte Netzneutralität steht den GEZ-Gebühren diametral entgegen: Bundestagsdebatte Netzneutralität: Keine Internetbehinderung gewünscht (!)
ganz unten steht's. Wenn die Haushaltsabgabe kommt, ist es eh wurscht. Die Haushaltsabgabe schafft hier sogar mehr Sicherheit. Wenn sie auch weiterhin in Teilen Ungerechtigkeiten enthält, und von mir in dieser Form abgelehnt wird.
"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."
(Ludwig Wittgenstein)